Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich zu einer weiteren Ausgabe des Kapitalmarktrechts.
Wir befinden uns immer noch in dem Bereich der Marktintegritätsregeln, also
Marktverhaltensregeln, haben hier das Insiderrecht vorerst abgeschlossen und bewegen uns nunmehr mit
großen Schritten Richtung Marktmanipulationsverbot. Also der Marktmissbrauch, wovon die
Marktmissbrauchsverordnung ihren Namen hat, der unterteilt sich typischerweise eben in zwei
Abteilungen das Insiderhandelsverbot, das wir besprochen haben und die Marktmanipulation,
der wir uns jetzt im Folgenden einmal annähern wollen. Dabei hat es seit jeher nicht an Versuchen
gemangelt, den Begriff der Marktmanipulation näher zu bestimmen, was sich aber als durchaus
schwierig herausstellt. Als klassisch für eine Definition von dem, was Securities Fraud bzw.
Marktmanipulation ist, gilt die Definition, die der Federal Court of Appeals, das Eighth Circuit,
in der Sache Cargill v. Hardin gegeben hat, der sich beschäftigt hat, dieser Fall, diese Entscheidung
mit dem notorischen Cargill-Weed Corner, also Weed-Weizen-Corner von 1963. Danach liegt eine
Marktmanipulation vor, also nach dieser Entscheidung des Court of Appeals, bei einem Verhalten,
das derart absichtsvoll auf den Marktpreis einwirkt, das dieser nicht mehr die grundlegenden
Kräfte von Angebot und Nachfrage abbildet. Ganz ähnlich hat man teils von einem bewussten
Eingriff in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage auf den Kapitalmärkten gesprochen.
Andere betonen, dass es sich bei der Marktmanipulation um ein Verhalten handelt, das
darauf zielt, andere zum Handel eines Finanzinstruments zu verleiten oder den Preis eines
Finanzinstruments auf ein künstliches Niveau zu zwingen. Wesentliche Elemente dieser und
anderer Beschreibungen von Marktmanipulationen hat man später folgendermaßen beschrieben oder
hat man folgendes herausgemendelt, die Künstlichkeit des Preises, die Absicht, andere zum Handel
zu verleiten, also so eine Absicht und die Ausübung von Marktmacht. Die Tauglichkeit
dieser Definitionselemente hängt freilich davon ab, ob sie eine hinreichend sichere
Abgrenzung legitimen Marktverhaltens von manipulativen Marktverhalten gewährleisten
können. Das ist halt die Frage, ob das wirklich so gut klappt. Da haben wir momentan unsere
Zweifel. Es gibt doch sehr starken Unschärfebereich, gerade auch wenn wir uns dann demnächst die
Regelung in der M.A.R. selbst anschauen. Wenn man durch die Geschichte geht, gibt es
andere berühmte Fälle der Marktmanipulation. Einer der ersten, die berichtet werden, stammt
aus der napoleonischen Zeit bzw. aus dem Ende der napoleonischen Zeit und hat sich in England
zugetragen. Da ging es um die berühmte Entscheidung Rex v. de Berenger, also der König gegen
de Berenger. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde. Am 21. Februar 1814 berichtet Charles
random de Berenger, das ist diese de Berenger hier aus der Bezeichnung des Falles und seine
Gefolgsleute, in Uniform verkleidet vom Tod Napoleons. Darüber steigen die Aktienkurse.
De Berenger und seine Freunde hatten sich vorher eingedeckt und veräußerten daraufhin ihre
Aktien. Tatsächlich ist Napoleon erst im März 1814 besiegt worden und war da keinesfalls
tot. Im Englischen sprach man bei solchen Kursmanipulationen von rigging the market,
angeklagt war im Rahmen dieser de Berenger Affäre. Zu den et al. gehörten auch Sir
Thomas Cochrane, der ein berühmter Kapitän der Royal Navy und Politiker war. Es gehen
immer noch die Gerüchte, dass der da einer Intrige zum Opfer gefallen sei. Literarisch
ist das später aufgearbeitet worden in der berühmten Aubrey Maturin Saga von Patrick
O'Brien. Sie kennen möglicherweise den Film Master and Commander, da ist das verfilmt
worden. Und in dieser Buchreihe, da ist Captain Aubrey seinerseits wegen Kursmanipulation
verurteilt und in London an den Pranger gestellt worden. Also diese Kunstfigur, dieser Kunstkartoffel
Charakter, Aubrey ist ein Stück weit diesem Sir Thomas Cochrane nachgebildet. In Deutschland
kam es etwa in den Gründerjahren oder etwas später als die Gründerjahre, da war ja schon
der Gründerkrach 1888 schon vorbei, kam es zum sogenannten Hamburger Kaffee Corner, wo
man dann eben den Kaffee verknappt hat und hier dann gesagt hat, da müssen wir jetzt
reagieren. Also der Hamburger Kaffee Corner war eine Initialzündung, eine Krise, die
zum Börsengesetz von 1896 geführt hat als der ältesten Rechtsschicht des deutschen
Kapitalmarktrechts und dieses Börsengesetz enthielt dann auch seinerzeit ganz rigide
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:34:45 Min
Aufnahmedatum
2020-06-29
Hochgeladen am
2020-06-29 18:16:28
Sprache
de-DE