24 - Digitale Vorlesung Urheberrecht (Grundlagen Lizenzen/Stufenleiter der Gestattungen) [ID:18994]
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Ja, meine Damen und Herren, willkommen zum nächsten Video. Wir beschäftigen uns jetzt

mit dem Urbanvertragsrecht, dem Lizenzvertragsrecht und bewegen uns da auch wieder einem sehr,

sehr weiten Feld. Ich möchte Ihnen in den nächsten beiden Videos eine ganz knappe,

kurze Einführung geben, um was es im Kern geht. Aber das ist sozusagen ein großes,

weites Feld, das wir hier mit nicht nur ansatzweise beschäftigen können. Deswegen hier,

wie gesagt, der Hinweis, das ist wirklich sozusagen eine Einführung in ein paar ausgewählte Aspekte

zum Grundverständnis des Urbanvertragsrechts. Es gibt daneben ja auch noch das Recht der

Verwertungsgesellschaften. Darauf werde ich auch in diesem Video nicht weiter eingehen.

Und was geht es im Kern im Urbanvertragsrecht? Es geht darum, dass ein Dritter ein fremdes Werk

verwerten möchte, zum Beispiel ein Verleger. Der sagt, ich bin der Verleger, verlege fremde

Werke. Das ist natürlich dann, wo ich die Rechte klären muss. Darf ich das Werk verbreiten?

Na ja, muss ich den Urban fragen. Darf ich das Werk verfilmt? Und den Urban fragen? Darf ich es

vielleicht auch öffentlich zugänglich machen mit einem E-Book? Muss ich vorher den Urban fragen?

Und das ist die Frage, wie kann ich solche Erlaubnisse, dass ich fremde Werke verwerten

kann, bekommen? Und da gibt es natürlich einmal die Möglichkeit, eine gesetzliche Lizenz zu

bekommen, wenn da eben mal, hier zum Beispiel in meinen Videos, ich fremde Werke nutze,

über gesetzliche Lizenzen, weil ich zum Beispiel im Wege des Zitatrechts mit ihnen umgehe. Das

hilft uns natürlich nicht, wenn Sie als Verlag ein ganzes Buch verlegen wollen, da kommen Sie

mit den gesetzlichen Geschranken, mit den gesetzlichen Lizenzen nicht weiter. Sie brauchen

also eine gesetzliche, eine rechtsgeschäftliche Lizenz, das wird mit dem Urban eine Vereinbarung

treffen. Und da kommt jetzt was zur Sprache, was wir aus dem allgemeinen Erzieherrecht auch kennen.

Wir haben hier das Trennungsprinzip. Wir müssen unterscheiden zwischen dem

Verpflichtungsgeschäft. Ja, ich verpflichte mich, dass ich dir Rechte einräume, dass ich dir vielleicht

auch eine Vergütung entsprechend zahle und der Verfügungsebene, wo ich dann auch die Rechte

tatsächlich einräume. Beides wird hier über Vertragsrecht besprochen. In diesem Video wollen

wir uns vor allem auf die dingliche Ebene konzentrieren und wollen schauen, wie kann denn

sozusagen der Urban, dem dritten, der das Urbanrecht nutzen möchte, Verwertungsrechte einräumen,

jetzt habe ich schon begrifflich durch einen eingebracht, Nutzungsrechte einräumen, so dass

er die Verwertung des Werkes mit auf Basis einer rechtsgeschäftlichen Erlaubnis vornehmen darf.

Und da gibt es unterschiedliche Varianten, unterschiedliche Insizität und das ist die

stufenleichtere Gestattung und die möchte ich Ihnen insbesondere jetzt in diesem Video vorstellen.

Die erste Möglichkeit ist die translative Rechtsübertragung. Ich kann einem anderen ein

Recht vollständig übertragen. Bevor wir ins Urbanrecht gehen, bevor wir ins rechtes geistige

Eigentum gehen, möchte ich Ihnen das vielleicht in einem anderen Bild deutlich machen. Stellen Sie

vor, Sie sind Eigentümer eines Grundstücks und wohnen in der Stadt und jetzt haben Sie folgendes

Problem. Sie müssen immer sozusagen ganz außen rum laufen, wenn Sie zum Bus wollen. Das ist ganz

blöd. Ihr müsst einmal um den Block und Sie denken sich, wäre es nicht schön, wenn ich sozusagen über

das Nachbargrundstück laufen könnte. Dann wäre ich nämlich gleich bei der Bushaltestelle und würde

mir so 3-4 Minuten früh an Wegzeit sparen. 3-4 Minuten länger schlafen, klingt gut. Das ist sozusagen

was Sie wollen. Wie können Sie das machen? Sie können einfach drüber laufen, aber da kann es

jetzt sein, dass der Eigentümer des anderen Grundstücks sagt, du kannst da nicht drüber laufen.

Vielleicht ist ein Zaun dazwischen und wenn Sie da drüber klettern, dann sagt er, das geht halt nicht.

Er kann das auch sagen, er ist Eigentümer, hat einen Unterlassungsanspruch gegen Sie, 1004 BGB und

deswegen müssen Sie überlegen, wie kommen Sie dahin. Eine Variante wäre, dass Sie sagen, ich

kaufe das fremde Grundstück, vor allem ich lasse mir das Eigentum an dem fremden Grundstück

einräumen, dann sind Sie Eigentümer und dann können Sie über das Grundstück entsprechend

drüber laufen. Sie merken, das ist sozusagen mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber das ist

sozusagen die intensivste Form der rechte Einräumung, indem ich das ganze Recht vollständig

übertrage. Wenn Sie zum Beispiel eine fremde Marke nutzen wollen, wo Sie sagen, komm ich möchte auf

meine Brause auch Coca-Cola draufschauen, dann kaufen Sie Coca-Cola Marke. Recht teure Angelegenheit

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:14:54 Min

Aufnahmedatum

2020-07-02

Hochgeladen am

2020-07-02 10:26:24

Sprache

de-DE

Tags

Urheberrecht Werkbegriff
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