2 - Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials [ID:393]
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Ja, schönen guten Tag. Vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich hier zu sein.

Mein Thema ist ja baut auf das von Herrn Lutz auf, Urheberrecht und e-learning.

Ich möchte Ihnen jetzt was darüber sagen, was Sie wahrscheinlich am

dringendsten wissen wollen, nämlich nicht nur, was für Rechte es gibt, woran

sie bestehen und wie weit sie gehen, sondern eben auch, was kann man denn

eigentlich in der Lehre machen, ohne jedes Mal eine Zustimmung vom Urheber

oder von einem Verlag einzuholen. Wie kann man urheberrechtlich geschütztes

Material mit anderen Worten nutzen zu privilegierten Zwecken ohne Zustimmung.

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Urheberrecht hat ja Grenzen, das hat

Herr Lutz eben schon angesprochen und Sie haben da viele Fragen zugestellt, zum

Zitatrecht beispielsweise, die nennt man die urheberrechtlichen

Schrankenbestimmungen. Darauf gehe ich zuerst ein, dann werde ich Ihnen was sagen

über geschützte Werke und freie Werke und zwar ganz kurz nur, da geht es nicht

um den Werkbegriff, sondern um andere Dinge und zuletzt, das ist ein, finde ich

heutzutage sehr wichtiger Punkt, was kann man denn eigentlich mit Open Content

machen, beziehungsweise was ist Open Content in diesem Kontext, was bringt das

für Urheberrecht und Wissenschaft, worauf muss man da achten.

Ich habe jetzt eine dreiviertel Stunde Zeit für die Präsentation und danach

wird eine Fragerunde eröffnet werden, da können Sie dann individuelle Fragen

stellen. Ich habe gerade gehört, dass es jetzt mein Vortrag ist, auf den alle

gewartet haben, weil sie hinterher alles wissen, was sie wissen wollen.

Ich glaube nicht, dass ich das leisten kann, aber ich hoffe wir kommen so weit

wie möglich und wenn Sie Fragen haben, dann stellen sie die. So, was sind die

Schranken des Urheberrechts? Das bedeutet im Wesentlichen, dass sie

Nutzungsfreiheiten eröffnen, das sind Regelungen, da gibt es sehr viele

einzelne, die bedeuten in erster Linie, dass man ein Werk oder mehrere Werke

benutzen darf zu einem bestimmten Zweck, ohne vorher eine Erlaubnis zu haben vom

Urheber. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil das nämlich bedeutet,

üblicherweise geht das Urheberrecht eben so weit, dass es dem Urheber

beziehungsweise dem Rechteinhaber ein Monopolrecht auf die Nutzung und

Verwendung seines Materials zu erkennt, was bedeutet, er muss gefragt werden und

kann darüber entscheiden, ob in welcher Weise und zu welchen Konditionen sein

Inhalt benutzt werden kann. Diese Schrankenregelungen entheben von dieser

Notwendigkeit, jedes Mal einen Vertrag abzuschließen mit anderen Worten, was ja

so aufwendig sein kann, insbesondere im Wissenschafts- und Lehrkontext

beispielsweise, im Alltag überhaupt nicht praktikabel wäre, wenn Sie jedes Mal

bevor Sie irgendein Video zeigen im Unterricht oder bevor Sie ein Zitat

machen, noch besser vom Autoren und oder vom Verlag das Recht dafür einholen,

dafür möglicherweise sogar noch was bezahlen müssen, denn auch das ist das

Recht des Urhebers, sich auszubedingen, eine Nutzungsgebühr, eine Lizenzgebühr und

auch die Höhe derselben erst dann nicht beschränkt. Die Schrankenregelungen also

entheben zunächst mal von dem Erfordernis der Zustimmung. In der

Regel enthalten sie aber eine Vergütungspflicht, das heißt, was man da

machen darf, darf man zwar ohne Zustimmung machen, man muss aber was dafür

bezahlen. Diese Vergütungspflichten sind sehr, sehr unterschiedlich ausgestaltet,

da gibt es verschiedene Modelle, je nachdem um was für Konstellationen es sich

handelt, um was für Nutzungsfälle es sich handelt.

Ein seltener Fall, wo es gar keine Vergütung gefordert wird, das ist das

Zitat, Sie wissen es ja selbst, aber es ist eben auch urheberrechtlich so

vorgesehen, wenn Sie jemanden zitieren und es ist ein zulässiges Zitat, was das

Teil einer Videoserie :

Presenters

Dr. Till Kreutzer Dr. Till Kreutzer

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:07:14 Min

Aufnahmedatum

2009-05-15

Hochgeladen am

2017-07-05 14:48:40

Sprache

de-DE

Tags

Lehre Wissenschaft Urheberrecht Grundlagen E-Learning Recht
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