Endlich war ein angemessenes Publikum. Wollte ich kurz zusammenfassen und einen kleinen Ausblick geben.
Gut, wir fangen im Grunde genommen mit dem offenkundigsten an.
Also wie entwickelt sich der Wählerkreis denn überhaupt?
Und wir haben gesehen am Anfang des Semesters, dass am Anfang vor 1198 im 12. und frühen Jahrhunderten
alle Fürsten absolut gleich sind. Es gibt keinen abgeschlossenen Wahlkreis, sondern
man zielt letztendlich auf die Formierung einer Gefolgschaft, die idealitär alle Fürsten,
alle Lebensleute des Königs umfasst und niemand weglässt. Das heißt, es war egal, wann die
Leute dazugekommen sind. Alle Fürsten waren gleich, aber der Zeitpunkt der Wahl war unerheblich.
1198 sehen wir das erste Anzeichen, nicht, dass der Wählerkreis eingegrenzt wird, sondern
dass Wahlrecht von gewissen Wählern eine Ecke besser ist als das Wahlrecht anderer Fürsten.
Das sind die Prinzipalwähler, die nicht an der Teilnahme an der Wahl gehindert werden durften.
Sonst begründet das ein Kontemptus und die Wahl ist rechtsungültig.
Von 1208 bis 1247 haben wir im Wesentlichen eine Übergangszeit, in der die Entwicklung
des Wählerkreises und der Qualität des Wahlrechts der einzelnen Fürsten im Fluss ist.
Es ist sehr schwer, eine konsequente Entwicklung hin zum Kurfürstentum zu erkennen.
Es ist aber auf der anderen Seite sehr schwer, irgendeinen Bruch zu erkennen.
Mal wählen alle Fürsten scheinbar absolut gleich, mal wählen nur einige, während andere
in einer geringeren Rolle sind. Sie spenden Beifall, sie stimmen dem zu.
Wir haben uns durch die ganze Geschichte immer wieder die Frage der Perspektive der Chronisten gestellt,
in der Hoffnung, wenn man, was die zeitgenössische Chronistik nicht erlaubt, weil sie ein Wort
Alexio für Wahl und Kur verwendet, in der Hoffnung, wenn wir die Perspektive des Chronisten
feststellen könnten, ob er die Wahl im Sinne der Personalentscheidung oder die Kur im Auge hat,
dass wir vielleicht eine Entwicklung erkennen könnten. Die Antwort war Nein, können wir nicht.
Und insofern müssen wir, auch wenn das uns als Historiker sehr widerstrebt, wir müssen einfach sagen
non liquid, es geht nicht aus den Quellen hervor, wie die Entwicklung von der ersten Differenzierung
der Qualität des Wahlrechts bis hin zum ausschließlichen Wahlrecht von sieben Kurfürsten
und keinen anderen, wie sich die Entwicklung abgespielt hat. Das einzige, was vollkommen klar ist,
der Anfang 1198 und das Ende 1257, als es wirklich nur sieben Kurfürsten gibt und keine anderen.
Und dieser Zustand wird in der Goldenen Bulle im Grunde genommen in Schriftform, in Vorschriftsform gegossen.
Also, eines der vielen Bestrebungen der Goldenen Bulle ist, die Kurstimmen absolut eindeutig abzusichern,
sodass es nie wieder Zweifel gibt, wer die Sächsische, wer die Böhmische, welche Stimme auch immer führt.
Also, wir führen in den weltlichen Häusern die Primogenitur ein, wonach der älteste Sohn
alle Rechte und alle Besitztümer erbt. Zweitens, wir beschränken die Ausübung aller Kurrechte
auf denjenigen ein, der im faktischen Besitz der Kurlande ist. Wir schreiben ferner vor,
dass die Kurlande unteilbar sind, sodass es nie wieder so etwas geben kann wie Sachsen-Wittenberg
und Sachsen-Lauenburg, wo beide Linien um das Kurrecht streiten. Und wir regeln auch letzten Endes
den Fall, dass irgendein wirkliches Kurhaus in meines Linie aus stirbt, was auch wiederum,
man siehe Böhm in 1306, zu Zweifeln und Zwist über die Frage führt, wer führt denn überhaupt die Stimme.
Soweit die Entwicklung des Wählerkreises. Wir haben auch dann gefragt, was passiert, wenn irgendjemand
zu spät kommt. Am Anfang ist es völlig unproblematisch, weil wir der Sinn, weil der Sinn der Königswahl
darin besteht, eine Gefolgschaft für den künftigen König zu erschaffen und sichtbar werden zu lassen,
dann ist es völlig egal, wann man zu dieser Gefolgschaft hinzustößt. Hilfreich ist es natürlich,
wenn man am Anfang dabei ist, aber es schadet nichts, wenn man ein paar Tage wie Friedrich II. von Schwaben
oder Monate oder Jahre später dazu stößt, Hauptsache das und egal wann. Genau diese Regelung wird
1198 wieder einmal problematisch, denn der faktische Ausschluss der zu spät kommenden für die Wahl Philips
begründet den Contemptus dieser Prinzipalwähler, wonach die Wahl rechtsungültig ist. Und damit haben wir ein Problem.
Dieses Problem wird gelöst einmal faktisch in der Wahl 1257 und dann durch den Konsens
beider streitenden Parteien, die sich einig sind, dass das Problem der zu spät kommenden dadurch
gelöst wird, dass die Unitas actus gewahrt wird. Damit ist gemeint, dass zum einen die Wahl weit genug
eben voraus angekündigt wird, dass man hinkommen kann, wir sind jetzt in der Kurfürstenzeit, also dass
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:00:00 Min
Aufnahmedatum
2009-07-14
Hochgeladen am
2025-09-30 08:52:01
Sprache
de-DE