Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist grundlegend für das Verständnis aller verwaltungsrechtlichen Einzelfächer (z.B. Polizeirecht, Kommunalrecht, Baurecht, Umweltrecht). Ohne solide Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht können keine zufriedenstellenden Examensergebnisse erwartet werden. Die Vorlesung umfasst den gesamten prüfungsrelevanten Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit Einschluss des Staatshaftungsrechts.
Literaturhinweise
Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020; Ipsen, Jörn, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2023; Erbguth/Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 2020; Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2022 Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.