10 - Grundkurs Strafrecht AT II [ID:2208]
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Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung

Strafrecht AT 2. Ich würde Sie bitten, die Gespräche, die nichts mit dem allgemeinen

Teil des Strafrechts zu tun haben, einzustellen. Ja, meine Damen und Herren, heute habe ich

vorab tatsächlich mal wieder was Organisatorisches. Das betrifft unsere nächsten beiden Klausurtermine.

Am 30.5. Probeklausur hier im Rahmen des Kurses, im Rahmen der Veranstaltung für Sie alle,

soweit Sie wollen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, das zu wollen. Also mit anderen Worten, Klausuren

mitschreiben hat noch nie jemandem geschadet. Wenn Sie an dieser Klausur teilnehmen wollen,

kommen eine noch einmal die Bitte, soweit Sie es noch nicht gemacht haben, Anmeldung,

Registrierung, Anmeldung für den Kurs Einführung in die Rechtswissenschaft bei der virtuellen

Hochschule Bayern. Zum Zweiten, wenn Sie die Klausur mitschreiben wollen, bitte pünktlich

kurz vor 10 Uhr vielleicht da sein. Wir werden zwei Zeitstunden schreiben bei dieser Probeklausur

von 10 bis 12. Viele von Ihnen sind ja ohnehin vorher schon in der Vorlesung Grundrechte

wahrscheinlich, sodass es kein Problem sein dürfte. Und die anderen würde ich auch bitten,

dass Sie wirklich hier sehr pünktlich kurz vor 10 Uhr da sind, damit wir um 10 Uhr anfangen

können zu schreiben. Diese Probeklausur, die wir am 30.05. schreiben, wird eine reine Fallklausur

ohne Zusatzfragen sein, da auch die Abschlussklausur am Ende dieses Semesters eine reine Fallklausur

ohne Zusatzfragen voraussichtlich sein wird. Also 120 Minuten Falllösung. Diejenigen,

die aus irgendwelchen Gründen gar nicht dazu kommen, an diesem Mittwoch hier zu sein und

trotzdem die Klausur mitschreiben, die werden die Möglichkeit haben, wie im letzten Semester

wieder, dass die Klausursachverhalte den angemeldeten, bei diesem VHB-Kurs angemeldeten Teilnehmern

am Nachmittag des 30.05. per E-Mail zugesandt werden und sie dann die Möglichkeit haben,

bis zum Wochenende das ebenfalls in elektronischer Form an eine dort dann genannte Adresse sozusagen

zurückzuschicken, dann wird die Klausur auch noch mit korrigiert. Zum einen zeigt aber

die Erfahrung, wenn man sich diese Klausur in Anführungszeichen nur zuschicken lässt,

dass man den inneren Schweinehund zu Hause ja doch nicht so überwindet. Zum anderen

ist es so, dass wir bis zum gewissen Grad natürlich auch wenn es eine Probeklausur

ist, dass man es dann sicherlich nicht so eng sehen wird mit der Aufsicht, trotzdem

hier die Bedingungen natürlich etwas authentischer sind. Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen

auf jeden Fall empfehlen, die Klausur nach Möglichkeit hier präsent zu schreiben. Und

noch etwas, ich möchte Ihnen sehr empfehlen, wenn Sie schon kommen am Mittwoch dann die

Klausur auch tatsächlich zu schreiben, selbst wenn Sie das Gefühl haben, oh vielleicht weiß

ich dieses oder jenes nicht, das tut Ihnen ja nichts. Wir führen keine schwarze Liste.

Wer war in einer Probeklausur schlecht, der bekommt in der Abschlussklausur von Haus auch

weniger Punkte. Es gehört im Grunde genommen auch dazu, in Ihrem Jurastudium werden die

meisten von Ihnen ab und zu in die Verlegenheit kommen, Klausuren zu bekommen, von denen Sie

nicht spontan begeistert sind, wo Sie sagen, oh das und das weiß ich nicht und hier weiß

ich nicht genau, wie ich es aufbaue, sich da durchzukämpfen, trotzdem irgendwie etwas

Brauchbares zu Papier zu bringen. Das ist auch etwas, was man üben muss. Deswegen,

wenn Sie hierher kommen und den Sachverhalt nehmen, dann schreiben Sie das auch bis zum

Ende, versuchen Sie ihr Bestes zu geben und geben Sie es ab. Das ist also die Probeklausur

am kommenden Mittwoch 30.05. Die nächste Klausur, die wir hier schreiben, chronologisch,

müsste dann die Nachholklausur sein. Diese Nachholklausur wie gesagt nicht als allgemeine

Probeklausur, auch nicht als allgemeine Notenverbesserungsklausur, sondern tatsächlich nur für die, die eben

im letzten Wintersemester den Schein nicht erlangen konnten. Bei dieser Nachholklausur

zwei technische Sachen. Zum einen, wie wird die aussehen? Die wird genauso aussehen, natürlich

nicht im gleichen Fall, aber wird genauso aussehen wie die Abschlussklausur aus dem

Wintersemester. Das heißt, wir werden einen Fall haben und wir werden Zusatzfragen haben

und die Gewichtung, die Verteilung der Rohpunkte zwischen der Fallbearbeitung und den Zusatzfragen

wird ganz, ganz ähnlich sein. Ich werde mich bemühen, es vielleicht sogar identisch

eins zu eins, die Verteilung so hinzubekommen. Einfach damit man sagen kann, das sind die

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:26:33 Min

Aufnahmedatum

2012-05-23

Hochgeladen am

2012-05-23 17:04:20

Sprache

de-DE

Der Grundkurs Strafrecht AT II baut auf dem Grundkurs Strafrecht AT I auf und dient einer Wiederholung und insb. Vertiefung des Stoffes. Komplexere Fragestellungen (insb. beim Zusammentreffen etwa verschiedener besonderer Verbrechensformen), welche im ersten Semester bewusst ausgespart worden sind, um die Grundstruktur deutlicher hervorzuheben, werden hier nun ausführlich besprochen. Ziel ist es, dabei zugleich auch die Grundzüge des Stoffes der Veranstaltung Strafrecht AT I mit zu wiederholen. Auch soll die Veranstaltung genutzt werden, um bereits einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils etwas näher kennenzulernen sowie als Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur die Falllösungstechnik anhand von Besprechungsfällen sowie Probeklausuren zu trainieren.

Tags

Delikt Versuch Unterlassungsdelikt erfolgsqualifiziertes (insbesondere Teilnahme)
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