10 - Wirtschaftsstrafrecht [ID:6518]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So meine Damen und Herren, schön Sie zu sehen. Ich begrüße Sie ganz herzlich zur nächsten Einheit

unserer Vorlesung Wirtschafts-Strafrecht. Wenn Sie keine organisatorischen Fragen haben,

Ankündigungen habe ich keine, dann starten wir ganz kurz wie immer mit einer Wiederholung dessen,

was wir in der letzten Woche gemacht haben. Es ist ja gegangen in der letzten Woche um den auch vom

BGH entschiedenen Fall Siemens AUB. Kann jemand ganz kurz vielleicht mal skizzieren, um was es vom

Sachverhalt her da gegangen ist, was da vorgefallen ist, was man hier den Beteiligten vorgeworfen hat?

Also noch ohne rechtliche Wertung, so nur vom Sachverhalt her?

Also es ist jemand, es ist ja nicht nicht gründet, aber jedenfalls der die Unterstützung, da gab es

jemand, einen ehemaligen Siemens Mitarbeiter, der eine Siemens nahe Arbeitgeber freundliche,

die Leute von Siemens würden vielleicht sagen konstruktiv Mitarbeitende, Arbeitnehmervereinigung

gründet nicht Gewerkschaft, weil es nicht um die Tariffähigkeit geht, sondern eben jemand,

der nur im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, also wenn es um Betriebsvereinbarungen geht,

also eine Gruppierung, die eventuell auch Gewerkschaft, eventuell auch Betriebsräte dann stellen könnte.

Die sind unterstützt worden, ja?

Steuerlich ist das gelten gemacht worden, indem man gesagt hat, hier der, der hat sich als

Unternehmensberater sozusagen niedergelassen, indem man gesagt hat, der erbringt hier Beratungs-

beziehungsweise Schulungsleistungen, weil man eben auch nicht so offen schreiben wollte,

wir bezahlen hier eine Arbeitnehmervereinigung, die hier für die Interessen der Arbeitgeber

gewissermaßen in den Betriebsrat hineingeht, genau, das war also so die Geschichte, das

war auch das, was sagen wir mal bei manchen Leuten jedenfalls so zu der emotionalen Empörung

geführt hat, dass man eben sagen würde, etwas verkürzt Siemens hat sich hier eine Gewerkschaft

gekauft, das stimmt jetzt aus verschiedenen Gründen so nicht, wie gesagt, erstens ist

es keine Gewerkschaft, zweitens gekauft, das klingt ja auch so ein bisschen nach, die hätten

Geld bekommen für bestimmte Entscheidungen, das ist jedenfalls nicht nachweisbar gewesen,

es ging nur, mit Anführungszeichen nur, um infrastrukturelle Unterstützung und trotzdem

hat es natürlich irgendwie sozialpolitisch so ein gewisses Geschmäckle und man kann

vielleicht auch sagen, naja, so mit der Neutralität des Arbeitgebers hat es natürlich dann wenig

zu tun.

Was waren die strafrechtlichen Folgeprobleme, die sich da gestellt haben?

Zum einen die Frage, ob es eine Untreue ist, es ist immerhin diesen Menschen mehr oder

weniger viel Geld gezahlt worden für etwas, so könnte man argumentieren, wo man überhaupt

nicht weiß, was da am Ende des Tages rauskommt, wenn ich irgendwie Geld bezahle für meine

Stromrechnung, weiß ich, ich habe so und so viele Kilowattstunden bekommen, wenn ich

jemandem Geld gebe, der eine Gruppierung unterstützen soll, wo ich auch noch gar nicht genau weiß,

nützt das etwas die Unterstützung der Gruppierung, wird das dazu führen, dass die auch bei den

Betriebsratswahlen erfolgreich sind und wenn sie Betriebsräte werden, wenn wir mal behaupten,

dass sie nicht sozusagen auch noch gekauft worden sind, dann wissen wir trotzdem nicht,

wie diese Betriebsräte vielleicht abstimmen werden, weil vor diesem Hintergrund die Frage

nach einer Untreue und das zweite Problem bzw. das zweite und dritte, die aber letztlich

zusammenhängen.

Also die Steuerhinterziehung oder die Beeinflussung der Betriebsratswahlen, da gibt es im Betriebsverfassungsgesetz

eine Vorschrift § 119 Betriebsverfassungsgesetz und das gehört im Grunde genommen mit der

Steuerhinterziehung, mit dem § 370 Abgabenordnung auf eine gewisse Weise zusammen.

Klammer auf, ist auch vom Tatgericht dann nur unter dem Gesichtspunkt der Steuerhinterziehung

verfolgt worden, diesen § 119 Betriebsverfassungsgesetz, der einen ganz niedrigen Strafrahmen letzten

Endes nur hat, der ist dann nicht mit angeklagt worden, der ist schon von der Staatsanwaltschaft

ausgeschieden worden.

Klammer zu, inwiefern hängt das zusammen?

Es hängt insofern zusammen, als hier ja diese Ausgaben gelten gemacht worden sind als Betriebsausgaben,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:40:37 Min

Aufnahmedatum

2016-06-20

Hochgeladen am

2016-06-20 17:26:38

Sprache

de-DE

Tags

Steuerhinterziehung Steuerstrafrecht Selbstanzeige
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