12 - Jugendstrafrecht [ID:11902]
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Ich bin straftke grandes

Können Sie sich noch einmal einverstanden beenden?

Das vereinfachte Jugendverfahren, das verabschiedete 76 verfolgende.

Das ist richtig. Und das andere Mal wissen Sie auch noch?

Ich glaube, da ging es um Rechtsmittel.

Genau, da ging es um Rechtsmittel. Wunderbar.

Das vereinfachte Suchenverfahren und Rechtsmittel.

Das vereinfachte Jugendverfahren, die Kollegin hat es schon richtig gesagt,

verabschiedete 76 verfolgende JGG.

Wodurch ist das, grob gesagt, gekennzeichnet?

Womit hat es vielleicht auf dem normalen Erwachsenen-Strafverfahrensrecht eine gewisse Ähnlichkeit für eine besondere Verfahrensartige dafür im Ausgleich mit den Judenstrafverfahren nicht haben?

Was ist so das typische für das vereinfachte Verfahren, so ein klassisches Schritt?

Ich glaube, dass es eine Ähnlichkeit mit dem gesteuerten Verfahren.

Ähnlichkeit mit dem gesteuerten Verfahren bei Wachsenen-Strafverfahren, ganz richtig, ja.

Was ist denn eine Besonderheit in so was wie das Verfahrensrecht, das zum Beispiel ungeschlossen nicht notwendig ist?

Genau, dass wir also kein Zwischenverfahren haben und dementsprechend dann auch keinen Öffnungsbeschluss sozusagen,

sondern es gibt dann diesen Antrag der Staatsanwaltschaft, dann kann direkt dann verhandeln werden.

Wunderbar. Das ist im Prinzip eben auch so im gesteuerten Verfahren nur, im gesteuerten Verfahren,

das in der Wachsen-Strafwelt für das deutlich seltene, letztes Anwendung als das vereinfachte Verfahren,

das Verfahren im Jugendstrafrecht, das ist deswegen doch ganz bemerkenswert,

weil wir im Jugendstrafrecht ja eigentlich die einfach gelagerten Fälle, die für das vereinfachte Verfahren

dann auch sich gut anbieten würden, vielfach schon durch Diversion irgendwie vorher dann abkürzen können,

das Begabendungsverfahren vor dem Jugendrecht der Braut, und von daher kann man sagen,

das war ein einfacher Verfahren doch auch so ein gewisses Erfolgsmodell eigentlich.

Zum anderen haben die Rechtsmittel besprochen, und das Rechtsmittelrecht im Jugendstrafrecht

ist geprägt vor allem durch zwei Einschränkungen sozusagen, durch zwei, wie kann ich das sagen,

Verkürzungen der Rechtsmittelmöglichkeit in die Fernsehung.

Was kann man nicht so ohne Weiteres geltend machen, gar nicht geltend machen,

beziehungsweise wo haben wir Einschränkungen bei den Rechtsmittelmöglichkeiten im Jugendstrafrecht?

Kannst du dich noch einmal erinnern?

Ja, ist das ein einstufiges System?

Zum einen hinsichtlich des Nessanzen sucht, wir haben ein einstufiges System,

das ist natürlich dort kein Problem, wo wir auch nach den allgemeinen Vorschriften des Erwachsenenstrafrechts

nur eine Stufe hätten, nämlich wenn wir erstens standstlich vor dem Landgericht,

also sprich vor der Judenkammer sind und dann Juden in der Vision zum BGH haben,

aber auch dort wo wir im Erwachsenenstrafrecht zwei Stufen hätten,

nämlich wir starten erstens standstlich beim Amtsgericht, haben dann die Berufung zum Landgericht

und dann die Revision zum Oberlandesgericht, beziehungsweise in Bayern zum Beirägergäte,

auch hier haben wir im Judenstrafrecht dann ein einstufiges Verfahren,

das heißt ich muss wählen im Grunde genommen, ob ich eine Berufung einlege oder eine Revision

und die zweite Beschränkung im Judenstrafrecht.

Hier sind auch das zwei Satz 1 gesehen, dass man, wenn man Berufung eingelegt hat,

nicht mehr Revision einlegen kann.

Gut, aber das ist ja das einstufende Verfahren letztlich, ja.

Wo haben wir noch eine Beschränkung hinsichtlich dessen, was ich angreifen kann oder wann ich etwas angreifen kann?

Ach so, ist es auf Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel beschränkt.

Genau, das ist dann ja § 5, sehr vieles als 1, das wird gegeben.

Genau, wenn Sie ihn nochmal vorlesen vielleicht, wo Sie das alles sagen.

Eine Entscheidung, in der die Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel angeordnet oder die Auswahl

auf Anordnung, äh Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln, die im Familiengericht überlassen sind,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:54 Min

Aufnahmedatum

2019-07-25

Hochgeladen am

2019-07-25 21:27:49

Sprache

de-DE

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