12 - Strafprozessrecht [ID:8756]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So meine Damen und Herren, herzlich willkommen zur Vorlesung STPO. Eine kurze Anekdote.

Momentan, das wissen Sie, laufen gerade die mündlichen Staatsprüfungen. Ich habe heute

Vormittag geprüft und ja, ich würde sagen, so ein Drittel des Prüfungsstoffes des mündlichen

Prüfungsstoffes war SCPO und das war nicht ganz so stark überwiegend bei einer großen Teil der

Kandidaten. Also gerade in mündlichen Prüfungen ist STPO immer ein heißes Thema, wenn Praktiker

prüfen ohnehin, aber auch wenn von den Kollegen einer prüft. Also deswegen gut, dass Sie hier in

der Vorlesung sind. Wir überlegen kurz, ob Sie die Fragen, die ich gestellt habe heute in der

mündlichen Prüfung besser beantwortet hätten als die Kandidaten. Das erste kommt Ihnen sicherlich

bekannt vor. Da gibt es eine Verhandlung und es wird ein Beweisantrag gestellt und die Vorsitzende

sagt zum Verteidiger, okay in 45 Minuten werden wir über den Beweisantrag entscheiden und der

Verteidiger sagt, das ist doch nichts richtiges, 45 Minuten muss ich hier herum sitzen, die Kanzlei

zurückzufahren, lohnt sich für mich auch nicht mehr. Das ist doch irgendwie eine blöde Zeit.

Daraufhin sagt die Vorsitzende, Sie erinnern sich noch, wenn Sie wollen und wenn Sie meinen,

kann ich Ihre Beweisanträge auch schneller ablehnen. Welche Gedanken kommen Ihnen da als

Verteidigerin oder als Verteidiger? Sie stellen einen Antrag und die Richterin, die Vorsitzende sagt,

wenn Sie wollen, kann ich den auch schneller ablehnen? Befangenheit, dass sie schon vorher

darüber entschieden hat, bevor sie es geprüft hat. Genau, also Frage Besorgnis der Befangenheit, wo

würden Sie die Besorgnis der Befangenheit suchen? Das war die erste Frage, die wir in der Prüfung

uns überlegt haben. Wo finden Sie da Regelungen? Das ist bei Ihnen noch nicht so lange her. Sie

grinsen so wissens, ja. Genau, 24 Strafprozessort und die Frage war, ob das nicht vielleicht auch

im GVG stehen könnte, wäre ja gar keine so abwegige Idee, denn Zivilrichter sollen ja auch nicht

befangen sein. Der Zivilrichter, der mit mir geprüft hat, hat gesagt, nein da ist es kein Problem,

Zivilrichter dürfen befangen sein, also in der Tat, nein das stimmt natürlich nicht, aber 24

Strafprozessort. Was bedeutet Besorgnis der Befangenheit? Wann besteht die Besorgnis der

Befangenheit? Da gibt es jetzt drei Möglichkeiten, entweder sie improvisieren gut oder sie wissen

was oder sie gucken ins Gesetz. Das sind die drei Möglichkeiten. Für welche entscheiden Sie sich?

Improvisieren, etwas wissen oder ins Gesetz gucken? Fürs Gesetz, ja. Und was steht da, wann Besorgnis

der Befangenheit vorliegt? Vielleicht im 24 Absatz 2 was finden. Wegen Besorgnis der Befangenheit

findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die

Unparteiligkeit eines Richters zu rechtfertigen. Genau und dass das da der Fall sein könnte, das

hat ja die Kollegin vorhin schon gesagt, weil der Richter hier den Eindruck erweckt hat,

die Richterin hat sich schon entschieden, bevor sich das Ganze angeguckt hat. Sie wissen, wie der Fall

weitergeht. Haben Sie noch Erinnerung dran? Wissen Sie noch, wie der Fall weitergeht? Sie weiß es?

Nein? Wer erinnert sich noch, wie der Fall weitergeht? Ja, aber wie geht der Sachverhalt weiter, meine ich?

Was hat die Richterin darauf gesagt in der Anhörung? Alles ein kleiner Scherz, ich bin so eine

Frohnatur, ich habe ein bisschen Witz gemacht, das war natürlich nicht ernst gemeint. Frage,

ändert das etwas? Und jetzt haben Sie das Ergebnis schon vorweggenommen, haben gesagt,

ja hier wurde trotzdem eine Befangenheit angenommen. Mit welchem Argument ändert

diese Erklärung der Richterin? Ja, ich habe doch nur einen dümmen Witz gemacht, nichts an der

Besorgung der Befangenheit. Wie könnte man da argumentieren? Ich glaube, es ging um einen

Mordprozess und im Prinzip war es dann die Frage aufgrund dieser Privismittel, also es ging,

glaube ich, um die Schuldfrage oder so, ob der Angeklagte dann tatsächlich wegen Mordes

so urteilt wird oder nicht. Deswegen wurde es dann abgelehnt, weil es halt einfach um zu viel

ging, um da ein Witz zu machen. Genau, also man könnte entweder argumentieren, dass man eben

sagt, ja da kommt es dann ohnehin nicht drauf an, weil es nimmt sozusagen, es geht nicht darum,

ob die Richterin wirklich befangen ist, sondern nur ob die Besorgnis besteht und die wird dadurch

nicht ausgeräumt oder, aber, das haben Sie richtig gesagt, so hat es der BGH in dem zugrundeliegenden

Fall, in dem es tatsächlich um einen Mordprozess gegangen war, gesagt, der gesagt hat, ja das mag

vielleicht schon sein, aber jemand der bei einer Frage, wo es dann nicht irgendwie um Kleinigkeiten,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

02:11:24 Min

Aufnahmedatum

2018-01-18

Hochgeladen am

2018-01-22 10:05:29

Sprache

de-DE

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