So, einen schönen guten Morgen.
Bevor wir mit unserer Vorlesung Europarecht fortfahren, möchte ich Sie auf ein Austauschprogramm
unseres Fachbereichs hinweisen, von dem Sie vielleicht schon gehört haben.
Das ist insofern ein bisschen besonders, weil es nicht Teil des regulären Erasmus-Austauschprogramms ist,
von dem Sie ja schon gehört haben. Wir haben bestimmt gehört, wir haben eine Reihe von europäischen Partneruniversitäten,
in denen Sie ein oder zwei Semester eben studieren können.
Darüber hinaus haben wir auch seit einigen Jahren ein Austauschprogramm mit der Hofstra University in New York.
Sie können auch hier sich bewerben. Die Hofstra University liegt auf Long Island.
Also wenn Sie ein bisschen in Nordamerika aussehen, dann weiß man, Long Island ist nicht weit von New York City entfernt.
Liegt dort eigentlich ganz schön das Bild, das Herr Wegener, der für den Austausch zuständig verwendet ist,
ein Bild, wo irgendwelche Leute im Gras sitzen. Man weiß nicht so ganz genau, ob das wirklich Jurastudenten,
der dort gegen Fakultät sind, aber gut, das ist jedenfalls, wie man das von amerikanischen Universitäten kennt, ein schöner Campus.
Und es steht eben für das Akademie-Jahr 2016-2017, also mit Beginn im nächsten August,
über den Kontakt des Fachbereichs wieder die Möglichkeit dort zu studieren, und zwar für ein- bzw. zwei Semester.
Also wir haben im Grunde genommen Plätze entweder für zwei Studierende für zwei Semester oder für einen für zwei Semester.
Und Sie, wenn Sie sich dafür interessieren werden, also gebeten, sich bis zum 15. Dezember an den Lehrstuhl von Herrn Wegener zu bewerben,
mit einem Motivationsschreiben, einem Lebenslauf mit Bild, Leistungsnachweilen, Schulzeugnisse und gegebenenfalls
Nachweis der bisherigen Sprachkenntnisse und die Kandidatinnen oder Kandidaten, die da in mehrere Wahl kommen werden,
dann Anfang des Jahres 2016 zu einem Auswahlgespräch auf Deutsch und Englisch eingeladen, wenn Sie Fragen haben,
wenn Sie sich an den Herrn Kraus, Mitarbeiter von Herrn Wegener, also das ist eine doch ziemlich einmalige Chance,
sich auch mal ein ganz anderes Rechtssystem und sich ein ganz anderes Bildungssystem anzuschauen.
Normalerweise kommt man an eine amerikanische Law School nur im Rahmen eines LLM Studiums, also der Grundeinstudium,
nicht erst nach dem ersten Examen und für die besteht eben die Möglichkeit, sich da eben auch mal ein Semester oder eben sogar zwei Semester
in den USA da auf Long Island ein bisschen das amerikanische Rechtssystem anzuschauen.
Sie wissen oder wissen es noch nicht, aber das Problem, dass wir das nicht immer haben, da wird immer gefragt,
können wir da irgendwas anrechnen, natürlich können Sie ja in hoffnungsweise den großen Schein im bürgerlichen Recht machen oder sonst was,
das ist gewissermaßen ein Zusatz, den Sie in Ihre Ausbildungsbiografie einbauen, ein Zusatz, der aber natürlich den Aufwand allemal lohnt,
also Sie kommen später, erstens haben Sie einen Einblick ins amerikanische Recht bekommen, zweitens,
der Schulen sind natürlich ihr Englisch, ihr Rechtsenglisch in einem Maß, in dem Sie das hier nicht machen können
und drittens, natürlich immer der interkulturelle oder auch der Austausch, den man hat, wenn man einfach mal ein anderes Rechtssystem
oder ein anderes Bildungssystem sich anschaut, von großem Vorteil.
Meine Erfahrung zeigt, dass Studenten, die Studentin, die ein Jahr oder ein Semester im Ausland waren, hinterher zurückkommen
mit einem sehr viel reiferen Verständnis vom Recht allgemein, das ihnen dann eben auch sehr hilft beim Verständnis des deutschen Rechts,
also meine Erfahrung ist immer, dass die Studenten, die im Ausland waren, nachher auch im Rest der Ausbildung mit einem deutlich reiferen Niveau an das Recht,
der war allgemein richtig auch entsprechend bessere Ergebnisse zeitlich, also Gedanke, Mensch, da verlier ich ein Semester oder ein Jahr,
das ist also ein völlig falscher Gedanke, im Gegenteil, man gewinnt ein Semester, man gewinnt ein Jahr, je nachdem, wie lange man das macht
und es ist hinterher so, das ist ja auch immer so ein Gerücht, dass sich hartige Käfer nur schnell fertig werden,
weil die Arbeitgeber dann auf ihr Leben auch schauen und sagen, Sie haben neun Semester studiert und nicht nur acht,
das ist natürlich großer Humboldt, so etwas passiert überhaupt nicht, kein Mensch fragt Sie danach, ob Sie zehn, elf oder zwölf Semester studiert haben,
aber wenn Sie in Ihrem Lebenslauf einen Auslandsemenster, einen Auslandschlag integriert haben, dann ist das natürlich etwas,
was für potenzielle Arbeitgeber von großem Interesse ist, ganz egal, ob das nun Großkanzleien sind oder ob das kleine Anwaltsbüros sind,
ganz egal, ob Sie später in die Wissenschaft, in die Praxis, behördlich oder gerichtliche Praxis, gehen wollen,
also ich diskutiere viel mit Studenten darüber, ob sich das lohnt, mit Ausland zu gehen und mir fehlt immer schon so ein bisschen das Eingangsverständnis für die Frage,
natürlich lohnt sich das und das ist also etwas, was man, wenn man die Chance hat, in jedem Fall nutzen sollte,
also wie gesagt, das ist ein Angebot, das unsere Fakultät auch ein bisschen von anderen Fakultäten abhebt,
dass wir also hier ein Ausdrucksprogramm mit einer anderen Kanzlerin im Prinzip nicht haben,
aber es gibt natürlich auch die regulären Ausdrucksprogramme, bei denen ich jetzt gar nicht weiß, wobei die Bewerbungen losgehen,
aber das können Sie natürlich auf den Seiten des Fachbereichs auch nachlesen.
Gut, also wie gesagt, das außerhalb der Erasmusreihe, wenn Sie das interessiert, deswegen erwähne ich das jetzt hier auch schon,
15.12. hier, das ist jetzt nicht im dritten Semester, weil das dritte Semester ist natürlich, also Sie sind dann im August 2016,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:30:18 Min
Aufnahmedatum
2015-11-24
Hochgeladen am
2015-11-24 11:30:41
Sprache
de-DE
Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.