19 - Strafrecht III [ID:44436]
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So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren im Hörsaal und zu Hause. Ich hoffe,

Sie sind alle gut in das neue Jahr gestartet, für das ich Ihnen von Herzen alles Gute wünsche.

Sie hören das ein bisschen, ich bin zumindest nicht ganz gesund in das neue Jahr gestartet,

aber jetzt inzwischen geht es schon wieder so halbwegs. Ich denke, das ist die erste Vorlesung.

Ich schaue mal, wie das stimmlich hält. Aber das trifft sie jetzt ganz gut, dass wir heute

abweichend von unserem sonstigen Programm und auch abweichend von dem Plan, im Übrigen

vom Terminplan, eine Einheit haben, in der Sie vielleicht auch ein bisschen mehr zu Wort

kommen. Denn ich habe mal geguckt, ich weiß noch, ob Sie den Ferienmein Blick in den Terminplan

geworfen haben. Wir sind ja eigentlich ganz gut in der Zeit. Also wir haben insbesondere

etwas im Terminplan, was ich erst sozusagen als eigene Einheit dann in der nächsten Woche

vorgesehen hatte, nämlich den Computerbetrug. Das haben wir schon besprochen. Kommen Sie

und holen Sie sich ein Sachverhalt, bevor Sie sich setzen.

Das haben wir schon gemacht. Und wir haben im Grunde genommen auch bei diesen beiden nachfolgenden

Einheiten, die geplant sind, nämlich bei den Urkunftsdelikten durchaus ein bisschen

Luft. Denn das hat sich ja dann irgendwie hinterher herausgestellt, dass Sie es mit Herrn

Waffeling schon gemacht haben. Ich meine, man kann das sicherlich noch einmal machen.

Denn die Halbwertszeit von Sachen, die man einmal in der Vorlesung hört, ist ja bekanntlich

dann beim ersten Mal dann doch irgendwie nicht so lange, sodass man es noch einmal wiederholen

können und ein paar Sachen auch vertiefen können. Aber wir haben jetzt eben Luft, dass

wir vielleicht zur Vertiefung, das ist ja auch gar nicht schlecht, des Betrugs auch noch

einmal ein paar Dinge uns anschauen können, um reinzukommen in dieses Jahr. Und ich habe

da drei kurze Besprechungsfälle mitgebracht. Ob wir jetzt alle drei schaffen, weiß ich

nicht. Wichtig wäre mir, dass wir die ersten beiden schaffen. Den ersten, weil er ja zum

Betrug eigentlich ein ganz schöner anschaulicher Fall ist und auch eine relativ neue Entscheidung

des BGH zugrunde liegt. Der zweite, weil wir dann noch einmal den Bezug zum Computerbetrug

haben und ob wir zum dritten Besprechungsfall dann auch noch kommen. Ja gut, das werden

wir dann letzten Endes dann sehen, wenn nicht. Es gibt jedenfalls auch eine Lösung zu all

diesen Fällen, sodass Sie den dritten Fall sich dann auch sonst zu Hause noch einmal

angucken können oder wir ihn vielleicht noch kurz ansprechen können. Und meine Idee wäre

jetzt, dass wir diese Fälle wie gesagt der Reihe nach durchsprechen. Vielleicht am sinnvollsten

so, dass wir sie gemeinsam lesen und uns beim Lesen schon immer so ein bisschen Gedanken

machen, warum da was hier in dem Sachverhalt so aufgetaucht ist, beziehungsweise was für

eine Bedeutung welcher einzelne Satz letzten Endes oder welcher einzelnen Umstand letzten

Endes hat und dann versuchen eben das Ganze ein bisschen in eine Lösung hinein zu bekommen.

Normalerweise würde ich jetzt zu Ihnen runterkommen und Ihnen das Mikrofon geben, aber wie gesagt,

ich halte vielleicht lieber ein bisschen Abstand heute. Man muss ja dann die Viren nicht mehr

durch die Gegend verteilen, als es unbedingt sein muss. Und da es aber jetzt für Sie natürlich

hier in dem Raum schwierig ist, das so zu lesen, werde ich Ihnen dann eben vorlesen vielleicht

für die Kolleginnen und Kollegen zu Hause an den Bildschirmen. Vielleicht der Hinweis

dieser Fall steht auch in der Stutt-Ong-Gruppe drin. Also wir haben jetzt zwar hier auch

an die Wand geworfen, aber wenn das für Sie einfacher oder komfortabler ist auf dem Rechner

zu sehen, können Sie ihn auch dann dort auf Stutt-Ong dann öffnen. Gut, also unser

Fall 1. Der angeklagte Rechtsanwalt R. und sein Bruder B., ein früherer Mitangeklagter,

aber das ist gar nicht so wichtig für uns. Also wir haben hier den angeklagten Rechtsanwalt

R. fastenden Entschluss auf der Grundlage von Scheinbewerbungen des B. wiederholt,

Entschädigungsansprüche nach dem AGG gelten zu machen, um B. zu bereichern und diesem

Einnahmen von einiger Dauer und Erheblichkeit zu verschaffen. Fangen wir vielleicht ganz

hinten an. Leute planen irgendetwas, um sich Einnahmen von einiger Dauer und Erheblichkeit

zu verschaffen. Wofür wäre das in einer Fallbearbeitung, in einer Klausur wichtig?

Genau, für das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit. Also das ist jetzt hier nicht besonders spektakulär,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:21:57 Min

Aufnahmedatum

2023-01-10

Hochgeladen am

2023-01-11 05:59:10

Sprache

de-DE

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