dieser deaths
ich wünsche Ihnen einen guten Morgen und begrüße Sie
zu der zweiten Kommunalrechtsvorlesung und
schön, dass es noch immer einige von Ihnen
hierher geschafft haben.
Ich möchte mit Ihnen heute ganz kurz, ganz knapp
nur einige Punkte wiederholen von den Dingen,
die wir letzte Woche besprochen haben und dann eben Text weiterverfahren.
Einen Hinweis habe ich noch, das wurde mir noch zugetragen, das ist ganz richtig,
und zwar in der Übersicht steht noch Kommunalabgabenrecht und auch in der von
mir zitierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung steht noch das
Abgabenrecht als Examensthema, das ist nicht richtig.
Das hat sich schon glaube ich zum Herbst 2016 jedenfalls aber für Sie geändert.
Das Kommunalabgabenrecht ist kein Pflichtstoff mehr, wir werden es hier also
wenn überhaupt nur noch knapp streichen.
Gut, ich möchte mit Ihnen zum Einstieg noch mal auf den wohl kompliziertesten
Teil der letzten Stunde zurückkommen.
Wir haben versucht uns noch mal klar zu machen, was sind Kommunen, wer sind die
kommunalen Körperschaften und wie stehen Sie zu den Behörden des Landes im
Aufbau der föderalen Bundesrepublik. Dieses Schema ist bestimmt nicht das beste
Schema, das es gibt. Sie finden vielleicht in Ihren Lehrbüchern noch bessere.
Anhand dieses Schemas trotzdem noch einmal kurz der Versuch. Machen Sie sich
klar, es gibt eine unmittelbare und es gibt eine mittelbare Landesverwaltung.
Was ist hier der Unterschied? Grübeln Sie mal kurz in Ihrem eigenen Kopf.
Wer könnte es erklären? Unmittelbar, mittelbar. Warum wird überhaupt
unterschieden? Was ist der Hauptunterschied?
Noch mal? Jeweils hier nur Landesverwaltung. Es geht immer nur um
den hier den Bayerischen Staatsaufbau, aber auch dort gibt es mittelbare und
unmittelbare Behörden des Landes.
Sehr gut, das reicht eigentlich schon. Die Antwort war im Zitat, die Behörden der
mittelbaren Landesverwaltung sind selbstständige Rechtsträger. Wenn Sie
sich erinnern, wir hatten letztes Mal gesagt Kommunen, also die Gemeinde, der
Landkreis, der Bezirk, das sind selbst Körperschaften öffentlichen Rechts. Also
juristische Personen des öffentlichen Rechts, die selbst Träger von Rechten und
Pflichten sein können und wenn Sie irgendwas mit denen zu schaffen haben und
zum Beispiel in einen Rechtsstreit beginnen wollen, einen Vertrag schließen, dann
immer direkt mit Gemeinde, Kreis, Bezirk. Wenn Sie dagegen mit einem der allgemeinen
oder der Sonderbehörden der Bayerischen Landesverwaltung zu Gange sind, weil Sie
den Führerschein beim Landratsamt abholen wollen oder weil Sie zum Beispiel mit
dem Bezirk in einer Sozialangelegenheit befasst sind, dann, also mit der
Bezirksregierung, immer dann steht hinter diesen allgemeinen und Sonderbehörden
der Rechtsträger Land Bayern. Das heißt alles was Sie auf der linken Seite sehen
unter der Spalte unmittelbarer Landesverwaltung, alle diese Behörden, von
denen es viele viele viele gibt, sind nur Organe des Landes, also Stellvertreter.
Sie können niemals diese Behörde selbst verklagen. In anderen Bundesländern
anders, bei uns ganz klar, wenn Sie die untere Landesbehörde, die untere
Sonderbehörde, die Regierung von Mittelfranken, das Landesamt für Umwelt
verklagen wollen, mit denen Verträge schließen wollen, immer ist
verantwortlich im Hintergrund der Rechtsträger, das ist das Land, dem
gegenüber die mittelbare Landesverwaltung, Bezirk, Landkreis und
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:26:09 Min
Aufnahmedatum
2017-05-04
Hochgeladen am
2017-05-04 16:25:41
Sprache
de-DE