2 - Kommunalrecht [ID:7530]
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ich wünsche Ihnen einen guten Morgen und begrüße Sie

zu der zweiten Kommunalrechtsvorlesung und

schön, dass es noch immer einige von Ihnen

hierher geschafft haben.

Ich möchte mit Ihnen heute ganz kurz, ganz knapp

nur einige Punkte wiederholen von den Dingen,

die wir letzte Woche besprochen haben und dann eben Text weiterverfahren.

Einen Hinweis habe ich noch, das wurde mir noch zugetragen, das ist ganz richtig,

und zwar in der Übersicht steht noch Kommunalabgabenrecht und auch in der von

mir zitierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung steht noch das

Abgabenrecht als Examensthema, das ist nicht richtig.

Das hat sich schon glaube ich zum Herbst 2016 jedenfalls aber für Sie geändert.

Das Kommunalabgabenrecht ist kein Pflichtstoff mehr, wir werden es hier also

wenn überhaupt nur noch knapp streichen.

Gut, ich möchte mit Ihnen zum Einstieg noch mal auf den wohl kompliziertesten

Teil der letzten Stunde zurückkommen.

Wir haben versucht uns noch mal klar zu machen, was sind Kommunen, wer sind die

kommunalen Körperschaften und wie stehen Sie zu den Behörden des Landes im

Aufbau der föderalen Bundesrepublik. Dieses Schema ist bestimmt nicht das beste

Schema, das es gibt. Sie finden vielleicht in Ihren Lehrbüchern noch bessere.

Anhand dieses Schemas trotzdem noch einmal kurz der Versuch. Machen Sie sich

klar, es gibt eine unmittelbare und es gibt eine mittelbare Landesverwaltung.

Was ist hier der Unterschied? Grübeln Sie mal kurz in Ihrem eigenen Kopf.

Wer könnte es erklären? Unmittelbar, mittelbar. Warum wird überhaupt

unterschieden? Was ist der Hauptunterschied?

Noch mal? Jeweils hier nur Landesverwaltung. Es geht immer nur um

den hier den Bayerischen Staatsaufbau, aber auch dort gibt es mittelbare und

unmittelbare Behörden des Landes.

Sehr gut, das reicht eigentlich schon. Die Antwort war im Zitat, die Behörden der

mittelbaren Landesverwaltung sind selbstständige Rechtsträger. Wenn Sie

sich erinnern, wir hatten letztes Mal gesagt Kommunen, also die Gemeinde, der

Landkreis, der Bezirk, das sind selbst Körperschaften öffentlichen Rechts. Also

juristische Personen des öffentlichen Rechts, die selbst Träger von Rechten und

Pflichten sein können und wenn Sie irgendwas mit denen zu schaffen haben und

zum Beispiel in einen Rechtsstreit beginnen wollen, einen Vertrag schließen, dann

immer direkt mit Gemeinde, Kreis, Bezirk. Wenn Sie dagegen mit einem der allgemeinen

oder der Sonderbehörden der Bayerischen Landesverwaltung zu Gange sind, weil Sie

den Führerschein beim Landratsamt abholen wollen oder weil Sie zum Beispiel mit

dem Bezirk in einer Sozialangelegenheit befasst sind, dann, also mit der

Bezirksregierung, immer dann steht hinter diesen allgemeinen und Sonderbehörden

der Rechtsträger Land Bayern. Das heißt alles was Sie auf der linken Seite sehen

unter der Spalte unmittelbarer Landesverwaltung, alle diese Behörden, von

denen es viele viele viele gibt, sind nur Organe des Landes, also Stellvertreter.

Sie können niemals diese Behörde selbst verklagen. In anderen Bundesländern

anders, bei uns ganz klar, wenn Sie die untere Landesbehörde, die untere

Sonderbehörde, die Regierung von Mittelfranken, das Landesamt für Umwelt

verklagen wollen, mit denen Verträge schließen wollen, immer ist

verantwortlich im Hintergrund der Rechtsträger, das ist das Land, dem

gegenüber die mittelbare Landesverwaltung, Bezirk, Landkreis und

Teil einer Videoserie :

Presenters

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:26:09 Min

Aufnahmedatum

2017-05-04

Hochgeladen am

2017-05-04 16:25:41

Sprache

de-DE

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