Jetzt aber zunächst zur Strukturierung der Wege zum Recht. Ein Beispiel für eine solche
Strukturierung des Zugangs zum Recht ist das von der Arbeitsgruppe angedachte deutschlandweit
einheitliche Justizportal. Als Referentin in Panel 1 darf ich zunächst Frau Dr. Anne-Dore Flüchter
vorstellen. Sie ist Vizepräsidentin des Landgerichtes Hagen und ist Mitglied der
Arbeitsgruppe in der Modernisierung des Zivilprozesses. Sie kann aus erster Hand über die
Vorschläge zum Bürger- bzw. Justizportal berichten. Vielen herzlichen Dank.
Ich freue mich, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Thema Justizportal vorstellen zu können.
Vielleicht ganz kurz zu meiner Person. Ich bin jetzt in Hagen seit zweieinhalb Jahren. Ich bin
zu meiner Überraschung seit fast 20 Jahren Richterin und in Hagen sind wir insoweit sehr
fortschrittlich, als wir schon seitdem ich da bin und auch schon länger mit der elektronischen
Akte arbeiten. Ich kenne also die Typen und die Vorteile der digitalen Aktenbearbeitung in dieser
übertragenen Papierwelt aus eigener Anschauung. Deshalb bin ich aber nicht in die Arbeitsgruppe
gekommen. Mein Punkt für die Arbeitsgruppe war vorrangig, dass wir in Hagen ein sehr großes
Mahngericht haben. Beim Amtsgericht Hagen, das ist zuständig für die Antragsteller aus den
OLG-Bezirken Hamm und Düsseldorf, also für sehr viele Menschen, hat eine sehr große Abteilung.
Und deshalb liegt mir auch die Effizienz des Mahnverfahrens am Herzen und natürlich auch,
dass das für den Bürger verträglich ist. Letzteres auch deshalb, weil ich die Beschwerden
in der Sache bearbeite und darum auch weiß, wo es manchmal hakt in unserem Teil digitalisierten
Verfahren. Ich komme zur Sache. Herr Dr. Dicke hat das ja schon gesagt. Menschen sitzen zu Hause auf
dem Sofa und erledigen wichtige Angelegenheiten, Steuererklärungen, Versicherungsgeschäfte,
Bankgeschäfte schnell online zu jeder Tages- und Nachtzeit. Sie erwarten, dass sie im Internet gute
Informationen finden. Sie erwarten, dass sie erste Fragen erklären können, vielleicht auch
kleinere Angelegenheiten abschließend im Netz erledigen können. Diese Erwartungen sollten meines
Erachtens auch die Berichte erfüllen. Vielleicht nicht die 24-Stunden-Erwartung, aber die Erwartung,
einen Zugang übers Internet zu haben, Dinge anstoßen zu können und digital mit den Gerichten
zu kommunizieren. Wir finden das sehr schade, wenn diese Möglichkeit dieses unmittelbaren Zugangs
für Bürger nur von privaten Legal-Tech-Unternehmen genutzt wird und wir als Gerichte nicht. Für uns
ist das so. Das ist nicht nur ein Service für die Bürger, sondern es ist einfach unser
Selbstverständnis als Gericht. Wir als Gericht möchten der erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen
und Bürger sein, die ihre Rechte geltend machen möchten. Herr Dr. Dickert hat das auch gesagt,
die Wege, die wir bislang haben, sind seit langer Zeit überliefert und nicht unbedingt die modernsten.
Ich möchte Ihnen deshalb zwei ganz praktische Beispiele vorstellen dazu, wie die Justiz durch
Digitalisierung den Zugang zum Recht für die einzelnen Menschen erleichtern kann. Abschließend
möchte ich dann das Thema Justizportal als Bündelungsfunktion in den Fokus stellen. Die
beiden Themen, die ich ansprechen möchte, ist zum einen das Online-Mahn-Verfahren für alle und das
zweite ist die Online-Rechtsantragsstelle. Ich beginne mit dem Online-Mahn-Verfahren für alle.
Das Mahnverfahren ist ja heute schon das am stärksten automatisierte Verfahren im Zivilprozess. Man kann
Online-Anträge stellen. Es gibt eine Seite www.online-mahnantrag.de. Sie sieht ein bisschen
altmodisch aus in der Gestaltung, aber man kann da seine Daten eingeben für den Mahnantrag und man
kann auch komplett online mit dem Mahngericht kommunizieren, wenn man qualifiziert elektronisch
signieren kann oder den Datensatz, den man da generiert, über einen sicheren Übermittlungsweg
an das Mahngericht übersenden kann. Auch das ist schon gesagt worden. Der sichere Übermittlungsweg,
der bislang zur Verfügung steht, demel hat sich nicht durchgesetzt. Privatpersonen kommunizieren
nicht über diese Wege. Es gibt jetzt nach der neuesten Gesetzgebung ja die Idee des elektronischen
Bürgern und Organisationen, Postfachs, Ibu. Da wird man mal sehen müssen, wie sich das durchsetzt.
Qualifiziert elektronisch signieren kann kaum jemand, der nicht sonst mit solchen Techniken
beruflich zu tun hat und privat können, das ist die wenigsten. Das heißt für die meisten
Menschen bleibt es dabei, die können in den Schreibwarenladen gehen und das offizielle
Papierformular kaufen, ausfüllen, unterschreiben, in die Post stecken oder sie benutzen das
sogenannte Barcode-Verfahren. Das Barcode-Verfahren ist für alle von Ihnen, die aus der Informationstechnik
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:12:49 Min
Aufnahmedatum
2021-07-13
Hochgeladen am
2021-07-13 14:26:07
Sprache
de-DE
Inhalte:
- "Justizportal" (Dr. Annedore Flüchter, Vizepräsidentin des LG Hagen)
- "Bürgerportal als Konfliktanlaufstelle" (Josephine Odrig, FAU)
- Expertendiskussion (Moderation: PD Dr. Martin Zwickel):
- Dr. Annedore Flüchter, Vizepräsidentin des LG Hagen
- Josephine Odrig, FAU
- Liane Schmiedel, Europäische Kommission, Brüssel
- Dr. Wiebke Voß, MPI Luxembourg for Procedural Law