3 - Teil 2, Panel 2: Beschleunigtes Online-Verfahren: Besonders strukturierte digitale "Verfahrensabläufe" als Königsweg der Prozessdigitalisierung? [ID:35716]
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So, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unser Programm ist ziemlich dicht, sodass wir gleich

wieder starten müssen und zwar mit Panel 2, in dem es um die Struktur von Verfahrensabläufen selbst

geht. Zu Panel 2 haben wir keinen Vertreter der Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses

eingeladen. Daher will ich Ihnen kurz zeigen, was es mit diesem beschleunigten Onlineverfahren,

über das wir diskutieren wollen, überhaupt auf sich hat. Also es soll ein Verfahren sein

mit intelligenten Eingabe- und Abfragesystemen. Dann soll es für Streitwerte bis 5.000 Euro

eingeführt werden. Der Anwendungsbereich soll auf massenhaft auftretende Streitigkeiten zwischen

klagenden Verbraucherinnen und Verbrauchern und beklagten Unternehmern beschränkt werden.

Mit Erweiterungsoption. Die Teilnahme am beschleunigten Onlineverfahren soll für

Klägerinnen und Kläger freiwillig sein. Für Unternehmen auf der beklagten Seite

soll ein Nutzungszwang eingeführt werden. Dem Gericht ist es möglich, das beschleunigte

Onlineverfahren in ein Regelverfahren zu überführen, wenn ausnahmsweise online

ausführbare Verfahrenshandlungen nicht ausreichen. Soweit zu den Grundlagen dieses beschleunigten

Onlineverfahrens. Wir wollen jetzt gleich einen Blick ins In- und Ausland richten. Es gibt nämlich

bereits derart durchstrukturierte Verfahren, die dann quasi komplett im digitalen Raum ablaufen.

Zum internationalen Bereich haben wir Herrn Professor Anzinger eingeladen. Er ist seit 2012

Professor an der Universität in Ulm und hat sich intensiv zuletzt in Beiträgen in der ZKM mit dieser

Thematik dieser Online-Dispute-Resolution beschäftigt. Genau. Ja, Herr Anzinger,

Sie haben das Wort. Ja, vielen Dank für die nette Einladung. Ich werde auch jetzt gleich mal meinen

Bildschirm freigeben, mal gucken, ob wir das alles so hinkriegen, wie es laufen soll. Ja,

nochmal ganz herzlichen Dank für die Einladung und vor allem für die Initiative zu dieser schönen

Tagung, die finde ich sehr vielversprechende Impulse hervorbringen kann. Ich bin aus dem

Zivilrecht kommend viel im Unternehmensrecht und auch im Steuerrecht unterwegs. Und bei einem

Steuerrechtler fragt man sich zunächst, was hat der mit Digitalisierung eigentlich am Hut? Der

Steuerrecht ist Massenfallrecht und das ist ein Grund dafür, dass schon eigentlich ab den 60er

Jahren darüber nachgedacht worden ist. Wie kann man hier automatisieren? Wie kann man Gesetze

vielleicht automationsgerecht auch ausgestalten? Und inwiefern lassen sich hier moderne Technologien,

regelorientierte Experten-Systeme implementieren? Heute geht es aber um den Zivilprozess,

um das Zivilverfahrensrecht und Anlass für diese Tagung sind vor allem, Sie haben ja gerade nochmal

welche zitiert, die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilverfahrens. Und da ist

neben dem, was wir schon gehört haben, ich fasse es nochmal zusammen, ja dieses Justizportal mit

einem sicheren Übermittlungsweg vorgeschlagen worden, virtuelle Rechtsantragsstellen, virtuelle

Gerichtsverhandlungen, intelligente Eingabehilfen und Unterstützung der Auswahl der geeigneten

Rechtsbehilfe. Ja und diese Vorschläge sind natürlich, wir haben sie heute auch immer wieder

aufblitzen sehen, beeinflusst von ausländischen Entwicklungen. Manchen gehen diese Vorschläge

mit Blick auf diese ausländischen Entwicklungen nicht weit genug, anderen gehen sie vielleicht

schon zu weit. Und ich glaube tatsächlich, dass es sich mal lohnt da näher hinzugucken,

was passiert da eigentlich im Ausland, was steckt eigentlich wirklich hinter diesen verschiedenen,

als Online-Code bezeichneten Modellen. Und wir wollen uns hier fokussieren, so war mein Auftrag

auf Konfliktmanagementsysteme und Online-Resolution-Plattformen. Ich will

es in drei Schritten tun. Ich will erstmal kurz eine Weltkarte an die Wand werfen,

dass wir mal sehen, wo kommt sowas eigentlich vor, was wollen wir uns anschauen. Dann ist

finde ich wichtig, dass wir mal den Begriff klären, was steckt eigentlich dahinter.

Konfliktmanagementsysteme, Online-Resolution-Plattformen und dann schauen wir uns ein paar Beispiele an,

insbesondere mit Blick auf den Gegenstand dieses Panels. Ja, wenn man sich jetzt immer anguckt,

was da so genannt worden ist, dann sind es ja im Wesentlichen Kanada, wir haben es jetzt gerade

auch schon ausführlicher gehört, USA, Australien wird genannt, China wird genannt, Japan, Singapur,

England, Niederlande, Dänemark, Israel, Indien. Es gibt sicher noch viel mehr. Der Anlass,

sich damit zu beschäftigen, ist ja ein dreifacher. Das eine ist, dass wir zum einen den Rückgang

der Fallzahlen, also den Flucht der Bürger vor den staatlichen Gerichten sehen oder zumindest

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:20:32 Min

Aufnahmedatum

2021-07-13

Hochgeladen am

2021-07-13 14:16:08

Sprache

de-DE

Inhalte: 

  • "Konfliktmanagementsysteme und Online Dispute Resolution-Plattformen im Ausland" (Prof. Dr. Heribert Anzinger, Universität Ulm)
  • "Expertensysteme im Bereich der Steuerverwaltung als Beispiel eines strukturierten digitalen Verfahrens" (Hubertus Rust, Bayerisches Landesamt für Steuern)
  • Expertendiskussion (Moderation: PD Dr. Martin Zwickel)
    • Prof. Dr. Heribert Anzinger, Universität Ulm
    • Dr. Christian Rückert, FAU
    • Dr. Robert Korves, Universität Bochum
    • Hubertus Rust, Bayerisches Landesamt für Steuern
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