Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Gut, ich möchte das in zwei Durchgängen machen, die Besprechung.
Der erste Durchgang wird sein, dass wir gemeinsam den Sachverhalt lesen
und dass wir beim Sachverhalt, so wie wir es auch bei dem Übungsfall gemacht haben,
immer mal innehalten und uns überlegen, schon beim Lesen des Sachverhalts,
wo könnte das letzten Endes hinführen?
Das heißt, welches Problem ist hier angesprochen im Sachverhalt mit dem Satz, der dort drin steht?
Ich habe Ihnen das ja schon gesagt, aber das kann man sich eigentlich nicht oft genug vergegenwärtigen.
Stellen Sie sich meine Situation vor, ich möchte eine Klausur für Sie stellen,
dann überlege ich mir, welche Probleme, welche Rechtsprobleme, welche Fragen hätte ich in dieser Klausur gerne behandeln.
Dann komme ich also zu diesem, diesem, diesem Thema und dann überlege ich mir, wie baue ich das in einen Sachverhalt?
Wie bastle ich um diese Probleme herum sozusagen ein Fall, eine Geschichte, eine Story?
Diese Geschichte soll auf der einen Seite so sein, dass Sie natürlich erkennen, worauf es hinauslaufen soll.
Sie soll aber vielleicht auch nicht so einfach sein, dass sozusagen schon alles drin entsteht,
sondern dass Sie selbst auch ein bisschen nachdenken müssen.
Also ich versuche gewissermaßen die rechtlichen Fragen, um die es geht, irgendwie zu kodieren in eine Geschichte.
Und Ihre erste und wichtigste, vielleicht sogar wichtigste Aufgabe in der Klausur ist sozusagen einen Dekodierungsvorgang,
wenn wir das so nennen wollen, vorzunehmen.
Das heißt, beim Lesen der Geschichte sich immer zu überlegen, ja, was bedeutet das jetzt eigentlich rechtlich?
Was ist die Konsequenz daraus?
Das ist ja die Grundlage dessen, dass Sie überhaupt etwas schreiben.
Natürlich müssen Sie die entsprechenden Kenntnisse haben, Sie müssen die Schemat erkennen,
Sie müssen die Probleme vielleicht kennen, Sie müssen das dann zu Papier bringen.
Aber Grundlage dafür, dass Sie das machen können, ist, dass Sie überhaupt erst einmal merken, worauf will er hinaus?
Warum steht das jetzt so im Sachverhalt?
Worüber soll ich schreiben? Was erwartet hier der Aufgabenbesteller von mir?
Und dieser erste Schritt, sich darüber klar zu werden, vielleicht sogar noch bevor man jetzt hier irgendwie dann anfängt,
in einer Klausur seine grobe Gliederung zu machen, diesen ersten Schritt,
diese ersten paar Minuten sozusagen in einer Klausur, also ich würde sagen,
in so einer zweistündigen Übungsklausur oder zweistündigen Abschlussklausur wird das nicht mehr sein,
als die ersten zehn Minuten, viertel Stunde.
Das ist das, was wir zusammen in der Vorlesung tatsächlich sinnvoll gemeinsam üben können.
Das Lesen und versuchen zu assoziieren, wo soll das letzten Endes dann hinlaufen.
Alles andere, nämlich dann zu wissen, was gibt es dafür in Meinungsstand, das dann zu Papier zu bringen.
Das ist etwas, was ich nur sehr bedingt mit Ihnen üben kann. Da können Sie Musterlösungen bekommen als Beispiel,
aber das ist etwas, was Sie dann selbst verinnerlichen müssen oder vielleicht selbst üben können.
Aber dieses entschlüsselnde Sachverhalt sozusagen, das können wir, denke ich, hier in der Veranstaltung ganz gut zusammen machen.
Und das möchte ich im ersten Schritt machen und im zweiten Schritt werden wir uns das Ganze dann hier am Overhead-Projekt
noch als Lösung noch mal anschauen, als eine lösungsausführliche Lösungskizze,
um zum einen es noch mal zu wiederholen und zum anderen eben auch zu sehen,
wo gehört das, was wir jetzt als Problem besprochen haben, in der Klausur hin.
Das eine ist, dass man überhaupt das Problem erkennt, dazu was Sinnvolles schreibt.
Das andere ist, dass man es an der richtigen Stelle schreibt, dass man es nämlich dort im Prüfungsschema unterbringt,
wo es hingehört und dass man dann auch, sagen wir mal, die richtige Mischung findet in der Klausur
zwischen den Punkten, die unproblematisch sind, die man sehr schnell schreiben kann,
wo man nicht viel dazu schreiben muss, aber trotzdem natürlich irgendetwas erwähnen muss.
Selbst wenn es im Tatbestand kein Problem gibt, sondern erst in der Rechtswidrigkeit,
können Sie natürlich nicht sagen, der Tatbestand ist erfüllt, ich komme jetzt gleich zur Rechtswidrigkeit.
Sie müssen etwas zum Tatbestand schreiben, aber wenn der eben klar ist, entsprechend kürzer, entsprechend schneller,
werden Sie dann eben bei der Rechtswidrigkeit entsprechend mehr schreiben müssen,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:21:08 Min
Aufnahmedatum
2014-01-14
Hochgeladen am
2014-01-14 15:18:23
Sprache
de-DE
Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in das Gesamtsystem des staatlichen Strafens der Allgemeine Teil des StGB bzw. genauer: die allgemeinen Lehren von der Straftat (vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt; Fahrlässigkeit; Unterlassen; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme; Konkurrenzen). Die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sind dabei so konzeptioniert, dass bereits im ersten Semester ein Grobüberblick über den gesamten Vorlesungsstoff vermittelt wird, welchem im folgenden Semester Wiederholung und Vertiefung von Einzelfragen nachfolgen. Auf diese Weise soll zum einen im Wintersemester vermieden werden, dass die Grundstrukturen durch zahlreiche Details (d.h. also schon sprichwörtlich: „Der Wald durch zu viele Bäume“) undeutlich wird; zum anderen dient die Veranstaltung Strafrecht II im Sommersemester zugleich als Wiederholungsdurchgang.