21 - Strafrecht BT I [ID:9992]
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So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung

Strafrecht BT 1. Vorab eine kurze organisatorische Sache. Der Kollege hat mich vorhin ganz zu Recht

gefragt, was mit der Probeklausur ist eigentlich. Also besprochen wird die Probeklausur. Ich glaube,

den Terminplan für die PÜs haben sie ja im Rahmen der PÜs. Und zwar, ich glaube,

ab der kommenden Woche, also in der Woche ab dem 21. ist das vorgesehen. Ich hätte die Klausuren

eigentlich jetzt heute auch hier im Rahmen der Vorlesung zurückgegeben haben wollen. Allerdings

ist meine Sekretärin leider seit Weihnachten krank und deswegen, die hat immer so den Überblick,

von welchen Korrekturassistenten ist das alles ist bisher zurückgekommen. Ich werde jetzt mal

versuchen, dass ich das vielleicht selbst auch hinbekomme oder sie mit ihrer telefonischen

Unterstützung oder wie auch immer, dann werden wir das, da bin ich eigentlich sehr zuversichtlich,

so gestalten können, dass sie irgendwann im Laufe der Woche beginnend die Probe Klausuren

im Sekretariat abholen können, damit sie sie dann bei der PÜ gegebenenfalls dabei haben,

wenn sie wollen, um eventuell dann aus der Besprechung mehr Nutzen ziehen zu können,

dass jetzt hier nach den Teilnehmern auf die PÜs zu verteilen, auf die PÜ-Leiter,

das ist zum einen ein bisschen kompliziert, zweitens weiß ich auch nicht, ob jeder noch

in der PÜ ist, wo er irgendwann am Anfang des Semesters sich eingetragen hatte, deswegen

machen wir es dann besser so, dass die am Lehrstuhl abgeholt werden können, die Klausuren. Ich

werde diesbezüglich noch einmal über Stutton eine Rundmail schreiben, wenn die Klausuren

zur Abholung bereit liegen. Das ist das erste. Das zweite ist, wie viele Leute haben denn

den Sachverhalt aus der letzten Woche nicht dabei? Das ist überschaubar, dann habe ich

genügend Sachverhalte, weil ich wollte ja, dass wir kurz noch einmal auf den Fall drei

gucken, wenn jetzt irgendwie fast niemand das gehabt hätte, dann hätten wir uns das

geschenkt, aber nachdem, das waren jetzt bei Ihnen hinten irgendwie so zwei Stück sogar

nur drei Stück, okay. Kannst du mir mal, wenn sich die ganzen Leute, die hinter Ihnen kommen,

auch noch hier etwas geben? So, haben wir sonst noch irgendwo jemand, der den Sachverhalt

von der letzten Woche braucht? Da oben zwei und hier noch einer, okay. Können Sie eventuell,

ja, gemeinsam, mehr habe ich jetzt leider nicht mehr dabei, aber ich denke, im Wesentlichen

zumindest sind Sie versorgt. Wir können das auch relativ knapp halten. Vielleicht als

Vorgeschichte dazu, Sie sehen, das ist eine Klausur aus dem Termin 1998 2, das ist deswegen

vielleicht ganz interessant, Moment, das ist deswegen vielleicht ganz interessant, weil

im Frühjahr 1998 mit dem sechsten Strafrechtsreformgesetz auch die Körperverletzungsdelikte in ihre

jetzige Form gebracht worden sind, ist zwar nicht so, dass irgendwie das alles neu war,

natürlich war Körperverletzung auch schon vor 1998 strafbar, aber gerade bei den Qualifikationstatbeständen

hat es so die eine oder andere Umformulierung gegeben, wo nicht so ganz klar zu diesem Zeitpunkt

dann war, wie ist das jetzt letzten Endes auszulegen, da ist dann diese Klausur gestellt

worden, vieles kommt Ihnen vielleicht aus heutiger Sicht trivial vor, im September 1998

waren das teilweise vielleicht tatsächlich Fragen, die noch nicht so richtig gesettelt

waren in der Literatur, das muss man vielleicht als Hintergrund dazu wissen, trotzdem werfen

wir einen kurzen Blick auf den Sachverhalt und ich habe auch schon eine Leserin gefunden.

Wie haben sich F, S, L und R nach dem STGB strafbar gemacht? Etwa erforderliche Strafanträge

sind gestellt. F, ein begeisterter Fan der Gruppe Street Boys, will mit seiner neuen Freundin

S Restkarten für das einzige Konzert der Band in Deutschland kaufen. Gemeinsam mit S begibt

er sich deshalb schon in den frühen Morgenstunden zum Kartenverkaufsbüro, vor dem sich in einer

Schlange schon zahlreiche Fans versammelt haben, um auf die Öffnung zu warten. Sie sehen,

das ist aus einer Zeit, wo man solche Sachen noch nicht online irgendwie bestellt hat,

also es ist für Sie eine Reise in die Vergangenheit dieser Sachverhalte, ja? Als endlich die Tür

des Büros aufgeschlossen wird, entsteht ein großes Gedränge, bei dem es sich einige Personen

unter ihnen R, die in der Warteschlange weit hinter F und S gestanden hatten, gelingt,

sich erfolgreich an allen vorbeizuschieben und die letzten Karten zu erwerben. Ist das

etwas Strafbares, sich vordrängen? Ist irgendwie blöd, würden wir sagen, auch nicht sozial

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:31:37 Min

Aufnahmedatum

2019-01-14

Hochgeladen am

2019-01-14 17:29:02

Sprache

de-DE

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