So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung
Strafrecht BT 1. Vorab eine kurze organisatorische Sache. Der Kollege hat mich vorhin ganz zu Recht
gefragt, was mit der Probeklausur ist eigentlich. Also besprochen wird die Probeklausur. Ich glaube,
den Terminplan für die PÜs haben sie ja im Rahmen der PÜs. Und zwar, ich glaube,
ab der kommenden Woche, also in der Woche ab dem 21. ist das vorgesehen. Ich hätte die Klausuren
eigentlich jetzt heute auch hier im Rahmen der Vorlesung zurückgegeben haben wollen. Allerdings
ist meine Sekretärin leider seit Weihnachten krank und deswegen, die hat immer so den Überblick,
von welchen Korrekturassistenten ist das alles ist bisher zurückgekommen. Ich werde jetzt mal
versuchen, dass ich das vielleicht selbst auch hinbekomme oder sie mit ihrer telefonischen
Unterstützung oder wie auch immer, dann werden wir das, da bin ich eigentlich sehr zuversichtlich,
so gestalten können, dass sie irgendwann im Laufe der Woche beginnend die Probe Klausuren
im Sekretariat abholen können, damit sie sie dann bei der PÜ gegebenenfalls dabei haben,
wenn sie wollen, um eventuell dann aus der Besprechung mehr Nutzen ziehen zu können,
dass jetzt hier nach den Teilnehmern auf die PÜs zu verteilen, auf die PÜ-Leiter,
das ist zum einen ein bisschen kompliziert, zweitens weiß ich auch nicht, ob jeder noch
in der PÜ ist, wo er irgendwann am Anfang des Semesters sich eingetragen hatte, deswegen
machen wir es dann besser so, dass die am Lehrstuhl abgeholt werden können, die Klausuren. Ich
werde diesbezüglich noch einmal über Stutton eine Rundmail schreiben, wenn die Klausuren
zur Abholung bereit liegen. Das ist das erste. Das zweite ist, wie viele Leute haben denn
den Sachverhalt aus der letzten Woche nicht dabei? Das ist überschaubar, dann habe ich
genügend Sachverhalte, weil ich wollte ja, dass wir kurz noch einmal auf den Fall drei
gucken, wenn jetzt irgendwie fast niemand das gehabt hätte, dann hätten wir uns das
geschenkt, aber nachdem, das waren jetzt bei Ihnen hinten irgendwie so zwei Stück sogar
nur drei Stück, okay. Kannst du mir mal, wenn sich die ganzen Leute, die hinter Ihnen kommen,
auch noch hier etwas geben? So, haben wir sonst noch irgendwo jemand, der den Sachverhalt
von der letzten Woche braucht? Da oben zwei und hier noch einer, okay. Können Sie eventuell,
ja, gemeinsam, mehr habe ich jetzt leider nicht mehr dabei, aber ich denke, im Wesentlichen
zumindest sind Sie versorgt. Wir können das auch relativ knapp halten. Vielleicht als
Vorgeschichte dazu, Sie sehen, das ist eine Klausur aus dem Termin 1998 2, das ist deswegen
vielleicht ganz interessant, Moment, das ist deswegen vielleicht ganz interessant, weil
im Frühjahr 1998 mit dem sechsten Strafrechtsreformgesetz auch die Körperverletzungsdelikte in ihre
jetzige Form gebracht worden sind, ist zwar nicht so, dass irgendwie das alles neu war,
natürlich war Körperverletzung auch schon vor 1998 strafbar, aber gerade bei den Qualifikationstatbeständen
hat es so die eine oder andere Umformulierung gegeben, wo nicht so ganz klar zu diesem Zeitpunkt
dann war, wie ist das jetzt letzten Endes auszulegen, da ist dann diese Klausur gestellt
worden, vieles kommt Ihnen vielleicht aus heutiger Sicht trivial vor, im September 1998
waren das teilweise vielleicht tatsächlich Fragen, die noch nicht so richtig gesettelt
waren in der Literatur, das muss man vielleicht als Hintergrund dazu wissen, trotzdem werfen
wir einen kurzen Blick auf den Sachverhalt und ich habe auch schon eine Leserin gefunden.
Wie haben sich F, S, L und R nach dem STGB strafbar gemacht? Etwa erforderliche Strafanträge
sind gestellt. F, ein begeisterter Fan der Gruppe Street Boys, will mit seiner neuen Freundin
S Restkarten für das einzige Konzert der Band in Deutschland kaufen. Gemeinsam mit S begibt
er sich deshalb schon in den frühen Morgenstunden zum Kartenverkaufsbüro, vor dem sich in einer
Schlange schon zahlreiche Fans versammelt haben, um auf die Öffnung zu warten. Sie sehen,
das ist aus einer Zeit, wo man solche Sachen noch nicht online irgendwie bestellt hat,
also es ist für Sie eine Reise in die Vergangenheit dieser Sachverhalte, ja? Als endlich die Tür
des Büros aufgeschlossen wird, entsteht ein großes Gedränge, bei dem es sich einige Personen
unter ihnen R, die in der Warteschlange weit hinter F und S gestanden hatten, gelingt,
sich erfolgreich an allen vorbeizuschieben und die letzten Karten zu erwerben. Ist das
etwas Strafbares, sich vordrängen? Ist irgendwie blöd, würden wir sagen, auch nicht sozial
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:31:37 Min
Aufnahmedatum
2019-01-14
Hochgeladen am
2019-01-14 17:29:02
Sprache
de-DE