3 - Wahlprüfungsbeschwerden zum BVerfG gegen die Europawahl vom 26. Mai 2019 [ID:32504]
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Ja, Grüß Gott zusammen, ich darf Sie begrüßen. Wir sind heute in der dritten Stunde unserer

Veranstaltung, nämlich im ProSeminar zum Recht der demokratischen Parlamentswahl. Wir haben

insgesamt fünf Doppelstunden, heute sind wir in der dritten Doppelstunde. Wir haben das letzte

Mal im Grunde erzählt, den Wertungswiderspruch, der sich ergeben hat in unserem Wahlrecht aus den

Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen im Januar und April 2019. Denn wir haben mittlerweile eben

ein Wahlrecht, das einen sozusagen vollständig geschäftsunfähigen und zufällig über 18 Jahre

alten Staatsbürger das Wahlrecht zuerkennt, während einem zufällig unter 18 Jahren aber

sozusagen voll einsichtsfähigen minderjährigen Staatsbürger das Wahlrecht immer noch vorenthalten

wird. Und das ist sozusagen nach Auffassung vieler ein Wertungswiderspruch. Und es hat zu

Initiativen geführt, die eben für ein Wahlrecht U 18 eintreten, politische Initiativen. Wir wollen

hier aber diesen Wertungswiderspruch im Wesentlichen juristisch aufarbeiten und nicht so sehr politisch

argumentieren, sondern eben mit juristischen, formal juristischen Argumenten überlegen,

wie ist dieser Wertungswiderspruch aufzulösen. Und da haben wir eben Überlegungen zur Bundestagswahl

angestellt und eben auch schon ein bisschen die Wahlprüfungsbeschwerden, die wir eingelegt haben,

auch zusammen mit dem Deutschen Familienverband gegen die Europawahl vom 26.05.2019 angesprochen.

Und entscheidend ist, wir haben uns unterhalten über die durch dieses derzeit geltende Wahlrecht

mit diesem Wertungswiderspruch sozusagen entstehenden Verletzung der Rechte der Kinder und speziell auch

der Eltern. Was mir eben ganz wichtig ist, wir sind sozusagen die einzige Wahlprüfungsbeschwerde,

die derzeit anhängig ist von vielen Wahlprüfungsbeschwerden, die sozusagen auch

eine Verletzung des Elterngrundrechts aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz gelten macht. Denn die Eltern

haben ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf Vertretung ihrer Kinder. Und die Frage ist,

warum sollten die Eltern ihre Kinder nicht auch im Wahlrecht vertreten dürfen. Das nur ganz kurz

zu dem, was letzte Stunde sozusagen dran war. Heute geht es im Wesentlichen um Zulässigkeit und

Begründetheit der Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Europawahl. Und das schauen wir uns im Detail an.

Und nächste Stunde geht es dann um Wahlrecht und Demografie. Ein ganz großes Problem,

eines der zentralen Argumente hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit eines Wahlrechtsausschlusses

der Kinder und der Eltern als ihre Vertreter ist die demografische Entwicklung in Deutschland. Das

ist ziemlich verrückt. Aber das kommt erst in der vierten Stunde, also das nächste Mal.

Wir sind also in der dritten Stunde. Nur ganz kurz noch mal das Wichtigste noch mal gezeigt. Wir haben

ein Gedankenexperiment mit Stimmzetteln angestellt, letzte Stunde. Und da wollte ich deutlich machen,

wo der Unterschied ist zwischen Treuhandmodellen und Vertretermodellen im Wahlrecht. Und wenn sie

den zweiten Absatz anschauen, dann ist es nach derzeitigem Wahlrecht eben ein Treuhändermodell.

Und wir sind sozusagen nach derzeit geltendem Wahlrecht Treuhänder auch für die Interessen

der Ausländer und der inländischen Kinder, wenn wir als aktiv wahlberechtigte volljährige

Staatsbürger unsere Stimme abgeben. Wir dürften sozusagen nur 69,9 Prozent bei der Stimmabgabe an

unsere eigenen Interessen denken. Wir müssten zu 18,5 Prozent an die Interessen der inländischen

Kinder denken. Auch wenn wir keine eigenen Kinder haben, müssten wir an die Kinder denken. Und wir

müssten zu 11,6 Prozent an die Interessen der Ausländer denken. Und da war ihm der Spaß,

wer denkt schon an andere Interessen? Jeder denkt wohl an seine eigenen Interessen. Gab es mal den

Spruch, jeder denkt an sich, dann ist an alle gedacht. Funktioniert offensichtlich nicht,

wenn nicht alle ein aktives Wahlrecht haben und wir Ausnahmen von Allgemeinheit und Gleichheit haben.

Ja, das ist aber das Treuhänder-Modell. Wäre jetzt unser Wahlrecht ein Stellvertreter-Modell,

dann hätten wir eben drei verschiedene Stimmzettel. Und dann würden sozusagen die Interessen,

die wir vertreten müssen, deutlicher auseinandergehalten werden können, weil sie

dann praktisch einen Grünen einwerfen würden und dann denken, Mensch, den Stimmzettel gebe

ich eigentlich für die Interessen der Ausländer ab. Einen roten, den Stimmzettel gebe ich ab für

die Interessen der Kinder und nur den blauen, der betrifft meine eigenen Interessen. Und dann

sind wir aber immer noch nicht da, wo wir hin wollen, denn wir wollen ja diskutieren,

dass nicht nur Vertretung besser als Treuhand-Modell wäre, sondern die Vertretung dürfte auch nur

durch die Eltern erfolgen für die minderjährigen Kinder, sodass nicht jeder aktiv Wahlberechtigte

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

02:13:08 Min

Aufnahmedatum

2021-05-08

Hochgeladen am

2021-05-08 13:38:09

Sprache

de-DE

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