30 - Versuch III (Tatentschluss - Grundlagen) [ID:32088]
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So, herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast.

Wir sind bei der Versuchsstrafbarkeit und befassen uns in diesem Podcast hier mit dem Tatentschluss

und zwar mit seinen Grundlagen.

In einem weiteren Podcast werden dann einige Sonderprobleme dargestellt werden.

Das ist also jetzt hier der einleitende Überblicksteil zum Tatentschluss.

Um das Ganze kurz einzuordnen, wir haben hier nochmal unser Prüfungsschema zum Versuch

Nellikt.

In der letzten Einheit haben wir über die Vorprüfung gesprochen.

Und heute geht es jetzt hier um diesen Teil, um den Tatentschluss, vorsatzgerichtet auf

objektive Merkmale und eventuell sonstige subjektive Merkmale.

Ja, schauen wir uns das Ganze nochmal näher an.

Was heißt das nun im Detail?

Also Tatentschluss setzt voraus, Vorsatz und etwaige sonstige subjektive Merkmale.

Erster Punkt, also Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale.

Also all das, was Sie beim vollenden Nellikt zunächst im objektiven Tatbestand prüfen

würden, das muss beim Versuch schon im Rahmen des Tatentschlusses geprüft werden, dass

der Vorsatz sich hier entsprechend drauf bezieht.

Also wenn Sie etwa an einen versuchten Totschlag denken, dann brauchen wir Vorsatz hinsichtlich

des Erfolges, also sprich Todeseintritt, Vorsatz hinsichtlich der Handlung und Vorsatz

hinsichtlich der Kausalität.

Wenn Sie ein qualifiziertes Delikt haben, wie zum Beispiel die gefährliche Körperverletzung,

dann muss ich der Vorsatz auch auf die Qualifikationsmerkmale beziehen.

Also A möchte den B mit einem Knüppel schlagen, aber es kommt irgendwie nicht dazu.

Tatentschluss für die Frage nach einer Strafbarkeit wegen Versuch der gefährlichen Körperverletzung.

Der Vorsatz muss ich beziehen zum einen auf die Körperverletzung, also Vorsatz hinsichtlich

einer Gesundheitsschädigung bzw. einer körperlichen Misshandlung, aber auch Vorsatz hinsichtlich

der Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges.

Wenn wir den Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes haben, da werden wir an anderer Stelle noch

etwas vertiefter darauf eingehen, dann brauchen wir auch den Vorsatz hinsichtlich der Garantenstellung,

also hinsichtlich der Umstände, die die Garantenstellung letzten Endes begründen.

Ich muss also gegebenenfalls zum Beispiel wissen, Klammer auf oder mir vorstellen, Klammer

zu, dass ich der Vater des Kindes bin, dass ich der Halte des gefährlichen Hundes bin

oder was auch immer eben eine Garantenstellung letzten Endes begründen kann.

Da auch zum objektiven Tatbestand gehörend, muss ich im Prinzip auch Vorsatz haben hinsichtlich

der objektiven Zurechnung bzw. der Umstände, die die objektive Zurechnung begründen oder

einfacher vielleicht, ich darf keinen Vorsatz haben hinsichtlich irgendwelcher Umstände,

die eine objektive Zurechnung ausschließen.

Das kommt beim Versuch nicht so häufig vor, weil ja die objektive Zurechnung häufig ausgeschlossen

wird durch irgendwelche Dinge, die zwischen der Tathandlung und dem Taterfolg dann irgendwie

eintreten und an die der Täter gar nicht denken konnte, also etwa das eigenständige

Zwischentreten eines Dritten.

Aber es gibt ja auch Fälle der ausgeschlossenen objektiven Zurechnung, die die Tathandlung

zum Beispiel betreffen.

Zum Beispiel, wenn ein Sportler bei völlig regelkonformem Verhalten in Kauf nimmt einen

anderen zu verletzen, also etwa der Boxer, der mit einem völlig regelkonformen Schlag

den Gegner trifft und dabei natürlich in Kauf nimmt oder vielleicht sogar absichtlich

den Gegner Schmerzen zuzufügen oder vielleicht sogar in Kauf nimmt, ihnen seine Gesundheit

zu schädigen, der handelt aufgrund der fehlenden verbotenen Gefahrschaffung, aufgrund der

Sozialadäquanz nicht rechtsfähig bzw. der Erfolg ist nicht objektiv zurechenbar.

Wenn der Boxer nun zum Schlag ausholt und wir die Strafbarkeit wegen einer versuchten

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:17:04 Min

Aufnahmedatum

2021-05-02

Hochgeladen am

2021-05-02 23:46:56

Sprache

de-DE

Tags

Versuch tatentschluss Vorsatzstabilität
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