4 - Völkerrecht I [ID:8432]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, einen schönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung Völkerrecht.

Bevor wir mit dem Stoff unserer Vorlesung fortfahren, möchte ich noch mal an den

vorlesungsinternen Mutchord, den ich in der allerersten Sitzung angekündigt hatte,

erinnern und daran erinnern, dass ich zunächst mal jedenfalls bis heute das Datum gesetzt hatte,

bei dem sie sich mir erklären oder mir sozusagen mitteilen sollten, dass sie an diesem Mutchord

teilnehmen wollen. Die Resonanz ist durchaus noch steigerungsfähig, sage ich mal, ich vermute mal,

dass das vielleicht ein bisschen daran liegt, dass das in der ersten Woche etwas untergegangen ist.

Insofern gebe ich einfach noch mal den kleinen Fall rum. Sie hatten sich das damals bestimmt

mitgenommen, aber Sie können ja einfach als Erinnerung das noch mal mitnehmen. Also wenn

Sie mir bis heute oder gerne auch noch in den nächsten Tagen mitteilen, dass Sie daran teilnehmen

wollen, auch wenn Sie jetzt zunächst noch allein sind und noch nicht unbedingt schon ein Team

zusammengefunden haben, schreiben Sie mir doch bitte gerne eine Mail und dann kann ich entsprechend

vielleicht auch gucken, ob ich Sie dann mit entsprechenden Partnerinnen oder Partnern zusammenbringen

kann, sodass da sich ein Team ergibt. Ich weiß jetzt nicht warum oder ob da gewisse Hemmungen

bestehen, also das ist Teil oder ich würde das wirklich gerne als Teil dieser Lehrveranstaltung

gewissermaßen etablieren. Das heißt also scheuen Sie sich nicht, das ist natürlich ein bisschen

mehr Arbeit, das da drinsteckt, aber man kann da im Grunde genommen gar nicht verlieren oder gar

nichts falsch machen. Es geht darum, dass Sie sich halt mit dem Stoff insofern mal vertraut machen,

dass Sie auch mal versuchen das Ganze mündlich zu präsentieren und eben ein Stück weit aus der Rolle

der lediglich passiv Konsumierenden in die Rolle der aktiv selber eben das Ganze präsentieren,

hineinkommen. Der Fall wie gesagt, ich glaube oder ich bin ziemlich sicher, dass es eigentlich ein

spannender Fall ist und auch aktuelle Dinge aufgreift. Insofern ist es glaube ich auch keine reine

theoretische oder nur trockene Übung. Gibt es dazu ganz konkret Fragen? Also hat jemand darüber

schon mal nachgedacht und ist sich aber noch unklar wie das abläuft und würde das gerne hier vielleicht

kurz mal fragen. Also ich kann Sie nur sehr ermuntern da mitzumachen, ich würde mich sehr

freuen. Ich glaube das ist für alle Beteiligten eine tolle Erfahrung, aber ich kann Sie natürlich

schlecht zwingen. Das heißt also wenn Sie jetzt alle hier sich in einer kollektiven gewissermaßen

Liturgie ergeben und sagen machen wir aber nicht, dann haben Sie nicht den letzten Tag frei. Also

das wenn Sie darauf spekulieren ist das also eine Fehlkalkulation, sondern dann werde ich einfach

hier mit dem Stoff fortfahren. Dann darf man sich allerdings hinterher nicht beschweren, dass man

dann sagt an der Uni hatten wir immer nur Frontalunterricht und durften nie selbst was

machen. Also wenn man hier sozusagen das Angebot dann nicht annimmt, dann ist das natürlich auch

ein Stück weit liegt das in der eigenen Verantwortung. Gut wir hatten in der letzten Sitzung uns weiter

beschäftigt mit dem Recht völkerrechtlicher Verträge, hatten da zunächst ein bisschen über

die Definition und Arten völkerrechtlicher Verträge gesprochen und dann vor allen Dingen uns intensiv

mit der Thematik Vertragsschluss beschäftigt hatten, gesehen dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen vor

allen Dingen natürlich in der Wiener Vertragsrechtskonvention zu finden sind, dass wir aber wenn

es um den Vertragsschluss geht und auch um die Frage inwieweit ein Vertrag dann eben innerstaatlich

auch Geltung erlangt natürlich auch ein Stück weit in das nationale Recht, in das Grundgesetz

hineinschauen müssen. Wir hatten dann über die Kompetenz zum Abschluss gesprochen, die verschiedenen

Phasen des Vertrags Schlussverfahrens hatten gesehen, dass wir da eben zwischen dem einfachen

Verfahren und dem zusammengesetzten unterscheiden müssen, haben uns dann sehr intensiv mit der Frage

und Bedeutung der Unterzeichnung auseinandergesetzt und gesehen, dass eben Unterzeichnung nicht gleich

Unterzeichnung ist, sondern dass Unterzeichnung jeweils ganz unterschiedliche Dinge bedeuten

können. Mal kann es sozusagen lediglich die Festlegung des authentischen Textes sein, mal

in den meisten Fällen ist es sozusagen die Erklärung, dass man dem Vertrag beitreten möchte,

also die Erklärung, dass man ihn ratifizieren möchte. In einzelnen Fällen, insbesondere im

zusammengesetzten Verfahren kann es natürlich auch bereits die Zustimmung sein, das heißt also hier

muss jeweils in den Vertrag hineingeschaut werden, was die Bedeutung der Zustimmung, der Unterschrift

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:32:18 Min

Aufnahmedatum

2017-11-06

Hochgeladen am

2017-11-07 12:44:19

Sprache

de-DE

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