Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, einen schönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung Völkerrecht.
Bevor wir mit dem Stoff unserer Vorlesung fortfahren, möchte ich noch mal an den
vorlesungsinternen Mutchord, den ich in der allerersten Sitzung angekündigt hatte,
erinnern und daran erinnern, dass ich zunächst mal jedenfalls bis heute das Datum gesetzt hatte,
bei dem sie sich mir erklären oder mir sozusagen mitteilen sollten, dass sie an diesem Mutchord
teilnehmen wollen. Die Resonanz ist durchaus noch steigerungsfähig, sage ich mal, ich vermute mal,
dass das vielleicht ein bisschen daran liegt, dass das in der ersten Woche etwas untergegangen ist.
Insofern gebe ich einfach noch mal den kleinen Fall rum. Sie hatten sich das damals bestimmt
mitgenommen, aber Sie können ja einfach als Erinnerung das noch mal mitnehmen. Also wenn
Sie mir bis heute oder gerne auch noch in den nächsten Tagen mitteilen, dass Sie daran teilnehmen
wollen, auch wenn Sie jetzt zunächst noch allein sind und noch nicht unbedingt schon ein Team
zusammengefunden haben, schreiben Sie mir doch bitte gerne eine Mail und dann kann ich entsprechend
vielleicht auch gucken, ob ich Sie dann mit entsprechenden Partnerinnen oder Partnern zusammenbringen
kann, sodass da sich ein Team ergibt. Ich weiß jetzt nicht warum oder ob da gewisse Hemmungen
bestehen, also das ist Teil oder ich würde das wirklich gerne als Teil dieser Lehrveranstaltung
gewissermaßen etablieren. Das heißt also scheuen Sie sich nicht, das ist natürlich ein bisschen
mehr Arbeit, das da drinsteckt, aber man kann da im Grunde genommen gar nicht verlieren oder gar
nichts falsch machen. Es geht darum, dass Sie sich halt mit dem Stoff insofern mal vertraut machen,
dass Sie auch mal versuchen das Ganze mündlich zu präsentieren und eben ein Stück weit aus der Rolle
der lediglich passiv Konsumierenden in die Rolle der aktiv selber eben das Ganze präsentieren,
hineinkommen. Der Fall wie gesagt, ich glaube oder ich bin ziemlich sicher, dass es eigentlich ein
spannender Fall ist und auch aktuelle Dinge aufgreift. Insofern ist es glaube ich auch keine reine
theoretische oder nur trockene Übung. Gibt es dazu ganz konkret Fragen? Also hat jemand darüber
schon mal nachgedacht und ist sich aber noch unklar wie das abläuft und würde das gerne hier vielleicht
kurz mal fragen. Also ich kann Sie nur sehr ermuntern da mitzumachen, ich würde mich sehr
freuen. Ich glaube das ist für alle Beteiligten eine tolle Erfahrung, aber ich kann Sie natürlich
schlecht zwingen. Das heißt also wenn Sie jetzt alle hier sich in einer kollektiven gewissermaßen
Liturgie ergeben und sagen machen wir aber nicht, dann haben Sie nicht den letzten Tag frei. Also
das wenn Sie darauf spekulieren ist das also eine Fehlkalkulation, sondern dann werde ich einfach
hier mit dem Stoff fortfahren. Dann darf man sich allerdings hinterher nicht beschweren, dass man
dann sagt an der Uni hatten wir immer nur Frontalunterricht und durften nie selbst was
machen. Also wenn man hier sozusagen das Angebot dann nicht annimmt, dann ist das natürlich auch
ein Stück weit liegt das in der eigenen Verantwortung. Gut wir hatten in der letzten Sitzung uns weiter
beschäftigt mit dem Recht völkerrechtlicher Verträge, hatten da zunächst ein bisschen über
die Definition und Arten völkerrechtlicher Verträge gesprochen und dann vor allen Dingen uns intensiv
mit der Thematik Vertragsschluss beschäftigt hatten, gesehen dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen vor
allen Dingen natürlich in der Wiener Vertragsrechtskonvention zu finden sind, dass wir aber wenn
es um den Vertragsschluss geht und auch um die Frage inwieweit ein Vertrag dann eben innerstaatlich
auch Geltung erlangt natürlich auch ein Stück weit in das nationale Recht, in das Grundgesetz
hineinschauen müssen. Wir hatten dann über die Kompetenz zum Abschluss gesprochen, die verschiedenen
Phasen des Vertrags Schlussverfahrens hatten gesehen, dass wir da eben zwischen dem einfachen
Verfahren und dem zusammengesetzten unterscheiden müssen, haben uns dann sehr intensiv mit der Frage
und Bedeutung der Unterzeichnung auseinandergesetzt und gesehen, dass eben Unterzeichnung nicht gleich
Unterzeichnung ist, sondern dass Unterzeichnung jeweils ganz unterschiedliche Dinge bedeuten
können. Mal kann es sozusagen lediglich die Festlegung des authentischen Textes sein, mal
in den meisten Fällen ist es sozusagen die Erklärung, dass man dem Vertrag beitreten möchte,
also die Erklärung, dass man ihn ratifizieren möchte. In einzelnen Fällen, insbesondere im
zusammengesetzten Verfahren kann es natürlich auch bereits die Zustimmung sein, das heißt also hier
muss jeweils in den Vertrag hineingeschaut werden, was die Bedeutung der Zustimmung, der Unterschrift
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:32:18 Min
Aufnahmedatum
2017-11-06
Hochgeladen am
2017-11-07 12:44:19
Sprache
de-DE