Kiobs Pyromanie, Stonehenge und Erlanger Stadtrecht sind natürlich Kraftzentren, wo man sich
innerlich aufladen kann. Aber vielen Dank für die freundlichen Worte und überhaupt für die
Einladung, die ich sehr gerne angenommen habe. Zum einen, weil es ein spannendes Thema ist und
zum anderen, weil ich heute der Einzige bin, der keine Maske aufhaben muss. Und ich darf in die
erlaubte Runde ein neues, bislang unbekanntes Element einführen, nämlich einen städtischen
Verwaltungsbeamten. Und als Seucher kann ich es natürlich nicht lassen, einige Ordnungspunkte
anzusprechen, die Sie sicherlich alle wissen, aber von denen es vielleicht ganz gut ist, wenn sie
noch mal genannt werden. Nämlich Benennung und Unbenennung von Straßen, das ist keine Angelegenheit
von ungefähr, sondern das ist eine Sache, für die ausschließlich in Erlangen, die Stadt Erlangen,
zuständig ist. Ausgangspunkt für die Ringvorlesung ist der Wunsch der Friedrich-Alexander-Universität
für ihre Liegenschaften an der Erwin-Rommel-Straße eine andere Adresse zu bekommen. Wir haben hier
das erste Bild, die Rommelstraße 55 A, eine filigran gedachte Architektur. Ich glaube,
der Rommel hätte sich gefreut. Das hat so gewisse Erinnerungen an die Architekturen am Nordatlantik.
Nachdem der Präsident der Friedrich-Alexander-Universität, Professor Horniger, am 13. April
an den Oberbürgermeister, Dr. Janik, den Antrag auf Unbenennung der Erwin-Rommel-Straße gestellt
hat, hat das Stadtarchiv etwa 14 Tage später dem Universitätsarchiv eine Liste mit Namensvorschlägen
übermittelt als unser Beitrag zur Namensfindung. Das heißt, das Verfahren läuft also ordnungsgemäß,
wie bei allen Anträgen, auf Benennung oder Unbenennung von Straßen. Jetzt ist die FAU wieder
dran mit der Auswahl von einem oder mehreren Namen. Das Ziel der Ringverlesung, eine Unbenennung der
Rommelstraße auf den Weg zu bringen, ist also im Prinzip schon vor dem Beginn der Vorlesung
erreicht worden. Wenn das kein Erfolg ist, also Verwaltung, hat sich quasi selbst überholt und
überschlagen. Jetzt müsste aber insgesamt der Druck draußen sein und wir erwarten, ich freue mich
auch schon darauf, interessante weitere Themen. Mein Thema heute Abend, die Strategie des Archivs,
wobei und wozu, nähern wir uns der Aufgabenstellung von verschiedener Seite. Das Bild kennen Sie,
wenn Sie vor drei Wochen bei der Eingangsvorlesung mit Professor Cornelissen dabei waren.
Und der Vortrag ist wunderbar geeignet, um sozusagen die Gegenposition eines städtischen
Archivars darzustellen, der sich in dem Vortrag mehrfach als veränderungsunwilliger städtischer
Beamter wiedergefunden hat. Es war ein schöner akademischer Vortrag, sehr geistig, sehr witzig,
sehr nett, aber auch etwas unbeliebig, etwas beliebig und ohne Verantwortung des Referenten
für die Umsetzung seiner Vorstellungen. Von dem Gesagten und Behaupteten musste nichts belegt
oder begründet werden. Es galt sozusagen die Meinung des Vortragten. Der Weg war das Ziel.
Das Elsa als Thema ist mal eingebracht worden. Warum nicht, aber nicht unbedingt. Er war offen
gegen Gastarbeitern und Migranten und hatte nur wenige Ressentiments gegen diese
veränderungsunwilligen Beamten in den Verwaltungen und auch nur ein ganz kleines bisschen Standesdünkel,
wenn er hervorhebt, dass im Kreise seiner Beiratskollegen auch ein Archivar dabei war,
aber promoviert. Die Mitarbeit in seinem Beirat wird bezahlt, die Arbeit machen ebenfalls
kostspielige Hilfskräfte. Und der Beirat trägt für die Folgen seiner Empfehlungen keine
Vorausverantwortung. Die Verwaltungen müssen sich damit auseinandersetzen, eben auch die
Verwaltung der Stadt erlangen. Doch so einfach sind die Umbenennungen nicht. Ein Bekannter von mir,
der ist höherer Jurist gewesen und hat mich versorgt mit Rechtsprechung zu Straßennamen.
Straßennamen sollen möglichst lau- und einprägsam sein und aus datentechnischen Gründen,
aus höchstens 25 Zeichen einschließlich der notwendigen Zwischenräume bestehen.
Die Verteidigungsministerin hat keine Chance auf einen Namen nach dieser Regelung und die
Friedrich-Alexander-Universität musste auf drei Straßen, Friedrich-Alexander-Universitätsstraße
verteilt werden. Sollen Verdienste verstorbener Personen aus neuerer Zeit durch eine Straßenbenennung
gewürdigt werden, so sind noch lebende Angehörige möglichst zu hören. Eingriffe in das Namens- und
Persönlichkeitsrecht werden durch Artikel 52 Bayerisches Straßenwegegesetz nicht gerechtfertigt.
Und so weiter. Als Beispiel, weil Erlangen sträflicherweise in den letzten Jahren keine
Straßen umbenannt hat, ein Beispiel aus München. Das ist der Bischof Meiser hier bei einem Besuch
in Erlangen, aber die München haben 2010 die Meiserstraße umbenannt. Und ganz interessant,
Presenters
Dr. Andreas Jakob
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:50:08 Min
Aufnahmedatum
2021-11-30
Hochgeladen am
2021-12-03 09:58:07
Sprache
de-DE