5 - Grundkurs Strafrecht AT I [ID:3291]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Wir haben jetzt ja angefangen in der letzten Woche, kommen wir danach bei der Wiederholung, dann dazu auch,

wirklich uns jetzt mal mit einem Prüfungsschema zu befassen, also mit den Dingen zu befassen,

die jetzt unmittelbar Sie auch in der Klausur interessieren werden.

Ich halte diese ersten beiden einführenden Wochen für wichtig, dass man sich als angehender Jurist

über bestimmte Dinge einfach auch mal Gedanken gemacht hat, dass man ein paar Grundbegriffe geklärt hat,

aber jetzt kommen wir langsam in den Bereich, wo wir dann wirklich Dinge besprechen,

die Sie unmittelbar auch in der Klausur anwenden.

Und das ist natürlich dann der Bereich oder der Zeitraum, wo man sich dann mal beginnt,

Gedanken darüber zu machen, ob man begleitend zur Vorlesung irgendwie ein Lehrbuch auch lesen möchte,

zumal wir jetzt auch in Bereiche kommen, wo im Grunde genommen in allen Lehrbüchern etwas dazu drinsteht,

zu diesen Grundlagen steht in manchen Lehrbüchern was drin, in manchen Lehrbüchern nichts.

Und ich möchte jetzt in den nächsten, also beginnend heute in den nächsten Stunden,

immer mal so etwas unregelmäßig Ihnen ein paar Beispiele sozusagen juristischer Literaturgattungen zeigen.

Sie haben ja auch eine eigene PÜ-Stunde, in der das im Zusammenhang nochmal erläutert wird,

aber ganz kurz soll das zu verschiedenen Gattungen auch in der Vorlesung angerissen werden.

Und dazu habe ich heute mal mitgebracht den Bereich oder einen Ausschnitt aus dem Bereich

der sogenannten Kurzlehrbücher, dass das mit dem Kurz sehr unterschiedlich aussehen kann,

nämlich das ist wirklich kurz.

Das ist so grenzwertig kurz, das sind immerhin zum A.T. Lassen Sie mich schauen.

Etwas über 900 Zeiten. Also in dem Bereich der Kurzlehrbücher, damit ist gemeint,

das sind die Bücher, in denen man nicht mal einfach nur was nachschaut, was einen interessiert,

sondern die man vielleicht tatsächlich regelmäßig begleitet zur Vorlesung oder auch später in der Phase der Examensvorbereitung liest,

die man durcharbeitet und schon allein an der Vielzahl von Büchern, die ich hier auspacke,

und das sind schon nur diejenigen, die ich für im weiteren Sinn empfehlenswert halte, es gibt dann auch noch einige, die,

ne stimmt, das sind noch nicht alle, die ich für empfehlenswert halte, sehen Sie, das ist ein großer Markt,

das liegt daran, dass das Wissen im Strafrecht allgemeiner Teil sehr stark kanonisiert ist,

es ist relativ klar, was in den Vorlesungen gelehrt werden muss, es wird im Grunde genommen auch überall

in den Vorlesungen Strafrecht allgemeiner Teil das Gleiche gelehrt, vielleicht nicht überall so schön wie hier,

aber im Grundsatz jedenfalls überall das Gleiche gelehrt, deswegen gibt es eben auch diese Lehrbücher,

weil im Grunde genommen, wenn man so ein Buch schreibt, man weiß, was die Studenten brauchen, und die Studenten

können sich umgekehrt darauf verlassen, in so einem Lehrbuch, jedenfalls in einem der klassischen Lehrbücher,

da stehen im Prinzip auch die Sachen drin, die ich brauche, das ist ein bisschen anders, als wenn Sie irgendein

exotisches Fach haben, eine Vorlesung jetzt in irgendeinem anderen Fach, die es vielleicht in der Form nur an dieser Universität gibt

und für die es kein kanonisiertes Wissen gibt, für die es dann nur einen Reader gibt, der eben dann von dem jeweiligen

Professor speziell für diese Vorlesung zusammengestellt wird, das ist ganz generell in Jura anders, wir haben in den

Pflichtfächern in Jura, egal ob das im BGB ist, ob das im öffentlichen Recht ist, ob das eben im Strafrecht ist,

ein relativ großes Angebot an Büchern, an Lehrbüchern und zwar sowohl einige, wenige, meistens größere Lehrbücher,

die man als Student aber wohl eher nur im Einzelfall heranziehen wird und dann eben die sogenannten Kurzlehrbücher,

mit denen man vielleicht regelmäßiger arbeitet. Im Grunde genommen ist es fast ein bisschen willkürlich und es bringt

jetzt wahrscheinlich auch nicht viel, wenn ich Ihnen die Namen nenne, aber ich halte es doch mal ein paar hoch, vielleicht

beginnend mit zwei, die sagen wir so bei den Studenten sehr beliebt sind. Ich tue mir jetzt ein bisschen schwer zu sagen,

ich empfehle Ihnen explizit dieses oder jenes Buch, ich orientiere mich auch in der Vorlesung nicht an einem festen

Buch, sondern Sie wissen, Sie haben mein Skript und von der Reihenfolge her und ich gehe es nicht ganz speziell nach

einem Buch vor, sondern ich erzähle Ihnen das, was ich für richtig halte bzw. das, was eben so die herrschende Meinung ist,

was die gängigen Auffassungen sind. Gleichwohl zwei bei Studenten sehr beliebte Lehrbücher sind zum einen das,

das ist wohl der absolute Klassiker hier, Wessels Beug, bzw. seit diesem Herbst fortgeführt auch von

Herrn Kollegen Sacka, Wessels Beug, Sacka, Strafrecht allgemeiner Teil bei C.F. Müller erschienen in der sogenannten

Schwerpunkte-Reihe und das Buch ist in zwei, nein in 44 Jahren, jetzt sind 43 Auflagen erschienen oder so,

das spricht für sich, das Buch kommt offensichtlich bei den Studenten relativ gut an, sonst hätte es nicht diese

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:32 Min

Aufnahmedatum

2013-10-29

Hochgeladen am

2013-10-29 11:58:19

Sprache

de-DE

Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in das Gesamtsystem des staatlichen Strafens der Allgemeine Teil des StGB bzw. genauer: die allgemeinen Lehren von der Straftat (vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt; Fahrlässigkeit; Unterlassen; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme; Konkurrenzen). Die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sind dabei so konzeptioniert, dass bereits im ersten Semester ein Grobüberblick über den gesamten Vorlesungsstoff vermittelt wird, welchem im folgenden Semester Wiederholung und Vertiefung von Einzelfragen nachfolgen. Auf diese Weise soll zum einen im Wintersemester vermieden werden, dass die Grundstrukturen durch zahlreiche Details (d.h. also schon sprichwörtlich: „Der Wald durch zu viele Bäume“) undeutlich wird; zum anderen dient die Veranstaltung Strafrecht II im Sommersemester zugleich als Wiederholungsdurchgang.

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