So, herzlich willkommen zum nächsten Podcast zur Vorlesung Strafrecht 2. Es handelt sich hier
um den abschließenden Podcast zum Bereich der Delikte gegen die Rechtspflege. Zunächst zu einem
kurzen Überblick, welche Delikte gegen die Rechtspflege, jetzt außer den Aussagedelikten,
die ja schon Gegenstand der letzten beiden Podcasts gewesen sind, wollen wir uns anschauen hier. Wir
wollen uns anschauen den Paragrafen 258, die Strafvereitelung, den Paragrafen 164,
die falsche Verdächtigung und den Paragrafen 145 d, das Vortäuschen einer Straftat. Das sind
nun alles Delikte, die nicht nur in der konkreten Situation, in der Verfahrenssituation, wie die
Aussagedelikte auftreten können, gerade die Paragrafen 153 und 154 StGB finden relativ häufig
innerhalb einer Hauptverhandlung vor Gericht statt. Diese anderen Vorschriften hier, die können auch
Situationen in anderen Kontexten betreffen. Allerdings kann es Überschneidungen geben,
also etwa ein Zeuge, der eine falsche Aussage macht, der wird das ja möglicherweise häufig
deswegen machen in einem Strafverfahren, um gerade hier den Angeklagten unrichtigerweise zu
belasten. Das könnte dann natürlich eine Strafvereitelung nach Paragraf 258 StGB sein.
Also wir haben teilweise Überschneidungen, wir haben auch teilweise eigene Situationen. Im Übrigen
behandeln all diese drei Vorschriften, über die wir jetzt sprechen, letzten Endes Bezüge zu einem
Strafverfahren. Also Strafvereitelung, falsche Verdächtigung, da geht es um Straftaten,
Vortäuschen einer Straftat. Die Paragrafen 153 fortfolgende, darüber hatten wir gesprochen,
sind im Prinzip in gleicher Weise zum Beispiel auch in Zivilverfahren vor dem Zivilgericht,
in Zivilprozessen einschlägig, auch wenn in strafrechtlichen Klausuren, das hatte ich auch
erwähnt, aufgrund der etwas größeren Vertrautheit von Strafrechtslehrern mit dem Strafverfahren,
häufig Sachverhalte, vielleicht kommen die vor Strafgerichten spielen. Diese Paragrafen,
die wir jetzt heute behandeln, die haben alle einen solchen strafrechtlichen Bezug. Gut,
dann legen wir los und beginnen mit der Strafvereitelung Paragraf 258 StGB. Wie
immer bei den Vorschriften des besonderen Teils ist es sinnvoll, wenn Sie vielleicht sich am
Anfang mal um einen kurzen groben Überblick zu haben die Vorschrift angucken. Paragraf 258 Absatz
1 wäre absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz
gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit
Freistraf bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Also hier die Strafvereitelung in
Gestalt der sogenannten Verfolgungsvereitelung. Wir haben dann in Absatz 2 ebenso wird bestraft,
wäre wieder absichtlich oder wissentlich, also Sie sehen schon, da geht es um irgendwelche besonderen
subjektiven Merkmale oder Anforderungen. Die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten
Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt, also Absatz 1 betrifft den Fall, dass ich schon
verhindere, dass jemand überhaupt bestraft wird und wenn eine Strafe ausgesprochen werden ist und
ich verhindere, dass diese Strafe vollzogen werden kann, mal ganz grob gesprochen sind wir im Absatz 2.
Was haben wir sonst noch? Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte
Strafe. Absatz 3, das spielt für Sie keine Rolle, weil Sie ja keine Strafzumessung betreiben in
der Klausur. Absatz 4 ordnet eine Versuchsstrafbarkeit an. Absatz 5 sagt, wegen Strafvereitelung wird
nicht bestraft, wäre durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereitelt, dass er selbst bestraft
oder eine Maßnahme unterworfen wird oder dass eine entsprechende Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird,
also derjenige, der sich selbst begünstigt sozusagen und dabei dann auch eine Begünstigung
als anderen mit herauskommt, der ist straffrei und wäre die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht,
der ist ebenfalls straffrei. Paragraf 258 Absatz 6. Das jetzt als kurzer Überblick sozusagen. Jetzt
schauen wir uns das Ganze mal etwas allgemeiner an. 258 die Strafvereitelung. Wir behandeln sie
unmittelbar nach den beiden Podcasts zu den Aussagelegten und gerade den strafrechtlichen
Klausuren. Ist vielleicht so, dass der Paragraf 258 am häufigsten, häufiger als jetzt isoliert
in anderen Verfahrensituationen, am häufigsten noch so als zusätzliches Delikt zu prüfen ist,
wenn wir eine Klausur zu den Aussagedelikten haben. Wie gesagt, Strafvereitelung kann ohne weiteres
auch außerhalb eines Strafprozesses begangen werden. Wir werden da auch Beispiele nachher noch
ansprechen, aber kann eben auch durch eine falsche Aussage, insbesondere zugunsten des
angeklagten Erfolgen durch einen Zeugen und dann haben wir eben 153, wenn er vereidigt wird,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:53:23 Min
Aufnahmedatum
2021-06-24
Hochgeladen am
2021-06-24 11:08:14
Sprache
de-DE