62 - Delikte gegen die Rechtspflege III [ID:34874]
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So, herzlich willkommen zum nächsten Podcast zur Vorlesung Strafrecht 2. Es handelt sich hier

um den abschließenden Podcast zum Bereich der Delikte gegen die Rechtspflege. Zunächst zu einem

kurzen Überblick, welche Delikte gegen die Rechtspflege, jetzt außer den Aussagedelikten,

die ja schon Gegenstand der letzten beiden Podcasts gewesen sind, wollen wir uns anschauen hier. Wir

wollen uns anschauen den Paragrafen 258, die Strafvereitelung, den Paragrafen 164,

die falsche Verdächtigung und den Paragrafen 145 d, das Vortäuschen einer Straftat. Das sind

nun alles Delikte, die nicht nur in der konkreten Situation, in der Verfahrenssituation, wie die

Aussagedelikte auftreten können, gerade die Paragrafen 153 und 154 StGB finden relativ häufig

innerhalb einer Hauptverhandlung vor Gericht statt. Diese anderen Vorschriften hier, die können auch

Situationen in anderen Kontexten betreffen. Allerdings kann es Überschneidungen geben,

also etwa ein Zeuge, der eine falsche Aussage macht, der wird das ja möglicherweise häufig

deswegen machen in einem Strafverfahren, um gerade hier den Angeklagten unrichtigerweise zu

belasten. Das könnte dann natürlich eine Strafvereitelung nach Paragraf 258 StGB sein.

Also wir haben teilweise Überschneidungen, wir haben auch teilweise eigene Situationen. Im Übrigen

behandeln all diese drei Vorschriften, über die wir jetzt sprechen, letzten Endes Bezüge zu einem

Strafverfahren. Also Strafvereitelung, falsche Verdächtigung, da geht es um Straftaten,

Vortäuschen einer Straftat. Die Paragrafen 153 fortfolgende, darüber hatten wir gesprochen,

sind im Prinzip in gleicher Weise zum Beispiel auch in Zivilverfahren vor dem Zivilgericht,

in Zivilprozessen einschlägig, auch wenn in strafrechtlichen Klausuren, das hatte ich auch

erwähnt, aufgrund der etwas größeren Vertrautheit von Strafrechtslehrern mit dem Strafverfahren,

häufig Sachverhalte, vielleicht kommen die vor Strafgerichten spielen. Diese Paragrafen,

die wir jetzt heute behandeln, die haben alle einen solchen strafrechtlichen Bezug. Gut,

dann legen wir los und beginnen mit der Strafvereitelung Paragraf 258 StGB. Wie

immer bei den Vorschriften des besonderen Teils ist es sinnvoll, wenn Sie vielleicht sich am

Anfang mal um einen kurzen groben Überblick zu haben die Vorschrift angucken. Paragraf 258 Absatz

1 wäre absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz

gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit

Freistraf bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Also hier die Strafvereitelung in

Gestalt der sogenannten Verfolgungsvereitelung. Wir haben dann in Absatz 2 ebenso wird bestraft,

wäre wieder absichtlich oder wissentlich, also Sie sehen schon, da geht es um irgendwelche besonderen

subjektiven Merkmale oder Anforderungen. Die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten

Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt, also Absatz 1 betrifft den Fall, dass ich schon

verhindere, dass jemand überhaupt bestraft wird und wenn eine Strafe ausgesprochen werden ist und

ich verhindere, dass diese Strafe vollzogen werden kann, mal ganz grob gesprochen sind wir im Absatz 2.

Was haben wir sonst noch? Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte

Strafe. Absatz 3, das spielt für Sie keine Rolle, weil Sie ja keine Strafzumessung betreiben in

der Klausur. Absatz 4 ordnet eine Versuchsstrafbarkeit an. Absatz 5 sagt, wegen Strafvereitelung wird

nicht bestraft, wäre durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereitelt, dass er selbst bestraft

oder eine Maßnahme unterworfen wird oder dass eine entsprechende Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird,

also derjenige, der sich selbst begünstigt sozusagen und dabei dann auch eine Begünstigung

als anderen mit herauskommt, der ist straffrei und wäre die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht,

der ist ebenfalls straffrei. Paragraf 258 Absatz 6. Das jetzt als kurzer Überblick sozusagen. Jetzt

schauen wir uns das Ganze mal etwas allgemeiner an. 258 die Strafvereitelung. Wir behandeln sie

unmittelbar nach den beiden Podcasts zu den Aussagelegten und gerade den strafrechtlichen

Klausuren. Ist vielleicht so, dass der Paragraf 258 am häufigsten, häufiger als jetzt isoliert

in anderen Verfahrensituationen, am häufigsten noch so als zusätzliches Delikt zu prüfen ist,

wenn wir eine Klausur zu den Aussagedelikten haben. Wie gesagt, Strafvereitelung kann ohne weiteres

auch außerhalb eines Strafprozesses begangen werden. Wir werden da auch Beispiele nachher noch

ansprechen, aber kann eben auch durch eine falsche Aussage, insbesondere zugunsten des

angeklagten Erfolgen durch einen Zeugen und dann haben wir eben 153, wenn er vereidigt wird,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:53:23 Min

Aufnahmedatum

2021-06-24

Hochgeladen am

2021-06-24 11:08:14

Sprache

de-DE

Tags

strafvereitelung falsche Verdächtigung Vortäuschen einer Straftat
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