So, herzlich willkommen zum nächsten Podcast. Wir sind gerade bei den Delikten gegen die
Rechtspflege und zwar bei den Aussagedelikten. Und im ersten Podcast haben wir so einen allgemeinen
Überblick gemacht. Was sind Aussagedelikte? Wo steht das? Was bedeutet unwahr oder falsch?
Im Sinne der Aussagedelikte und wir haben uns die drei zentralen Vorsatztatbestände 153, 154, 156 angeschaut.
Also uneidliche Falschaussage, Mein Eid und falsche Versicherungen an Eidestadt. Und in diesem
Podcast hier geht es jetzt noch im Grunde genommen um die ergänzenden Tatbestände,
die es da eben außen herum noch gibt, die wir teilweise vergleichsweise knapp machen können,
aber von denen sie doch zumindest wissen sollten, dass es sie gibt.
Ja und wir fangen an mit dem Fahrlässigkeitstatbestand § 161 StGB. Wenn wir den mal lesen,
Absatz 1, wenn eine der in den § 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen
worden ist, so wird Freiheitsstrafe von einem bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein. Also das heißt,
Strafbarkeit der Fahrlässigkeit bei einem Fahrlässigen Mein Eid und bei einer Fahrlässigen
falschen Versicherung an Eides statt. Umgekehrt keine Strafbarkeit dementsprechend bei der falschen
uneidlichen Falschaussage. Das ist schon beachtlich, dass sie überhaupt eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit
gibt. Das zeigt noch mal, wie wichtig dem Gesetzgeber hier dieser Beweisverkehr mit
den Aussagen ist, weil wir sonst ja Fahrlässigkeitsstraftdrohungen typischerweise nur bei
sehr hochrangigen Rechtsgütern eben auch haben, körperlich unversehrt, heilt, leib und leben,
also 229, 222, SCGB, aber eben auch bei Mein Eid oder falscher Versicherung an Eides statt,
bei der uneidlichen Falschaussage eben nicht. Wenn wir so eine herausgehobene Verfahrenssituation
haben, es ist ja relativ selten, dass jemand in einem Verfahren tatsächlich vereidigt wird,
dann soll er sich eben auch genau Gedanken machen, was er sagt oder soll dann vielleicht
irgendwie sagen, wenn er es nicht mehr genau weiß und sagt, ich weiß es nicht mehr oder
meiner Meinung nach ist es so, also ich glaube mich so zu erinnern, dass es so und so gewesen
ist, da wäre dann die Frage, ob die Aussage überhaupt falsch ist, wenn er sich wirklich
so entsprechend erinnert hat. Wann liegt eine Fahrlässigkeit vor? Eine Fahrlässigkeit
liegt also vor bei einer vorwerfbaren Unkenntnis, insbesondere eben Unkenntnis von der Wahrheit
mit dessen, was man sagt, aber denkbar auch Unkenntnis, vorwerfbare Unkenntnis vom Umfang
der Wahrheitspflicht, wenn jemand etwas einfach so sagt und denkt, na gut, also das, was
ich hier sage, das ist sowieso nicht so wichtig für Strafverfahren, da kann ich ruhig mal
die Unwahrheit sagen, also wenn er das hätte erkennen können, dann haben wir eben eine
entsprechende Fahrlässigkeit. Wichtig auch 161 Absatz 2, Straflosigkeit tritt ein, wenn
der Täter die falsche Aussage rechtzeitig berichtigt, wobei für diesen Zeitpunkt der
Rechtserhältlichkeit 158 Absatz 2 und Absatz 3 entsprechend gelten. Wir werden uns nachher
den 158 noch anschauen, die Berichtigung falsche Aussagen, vielleicht kann man sich bei dem
158, den Paragraphen 161 Absatz 2 an den Rang schreiben, dass man daran denkt, Hoppla, wenn
ich hier eine Fahrlässigkeitskonstellation habe, dann habe ich nicht den 158, sondern
den spezielleren Paragraphen 161 Absatz 2. Ein wesentlicher Unterschied liegt darin,
so viel kann man schon mal sozusagen im Vorgriff sagen, dass bei 158 Absatz 2 zwar von Strafe
abgesehen werden kann, aber eben auch unter Umständen die Strafe nur gemildert werden
kann bei 158 Absatz 1, Entschuldigung, während 161 Absatz 2 eben zwingend dann Straflosigkeit
eintritt. Mehr ist zum Fahrlässigkeits- tatbestand eigentlich nicht zu sagen. Wenn eine falsche
Aussage in einer Klausur vorkommt, müssen Sie eben schauen, steht da was dazu, ob der
Täter weiß, dass das falsch ist oder ist zwar nicht weiß, aber vielleicht hätte wissen
können. Gut, das dazu. Dann kommen wir zu speziellen Regelungen für die Beteiligung
mehrerer und da haben wir zunächst den Paragraphen 159 StGB. 159 sagt, für den Versuch der Anstiftung
zu einer falschen uneidlichen Aussage, also zu Paragraph 153 oder einer falschen Versicherung
an Eidestadt, gelten die Paragraphen 30 Absatz 1 und 31 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 entsprechend.
Also mit anderen Worten, es geht um den Versuch der Anstiftung zu Paragraph 153 oder 156.
Bei Paragraph 154 brauchen wir die Vorschrift nicht, da haben wir ein Verbrechen, da ist
der 30 StGB unmittelbar anwendbar, bei Paragraphen 153 und 156 ist der 30 nicht anwendbar und
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:28:10 Min
Aufnahmedatum
2021-06-22
Hochgeladen am
2021-06-22 13:57:15
Sprache
de-DE