So meine Damen und Herren herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast. Wir sind bei den
Delikten gegen die Freiheit und hier der zweite Podcast beschäftigt sich mit etwas was ich mir
hier beschrieben habe mit Nebenkriegsschauplätzen, nämlich mit der Bedrohung und den Paragrafen 239
A und B. Ich habe das bewusst in Anführungszeichen gesetzt, weil das eigentlich ein ganz unschönes
Zitat ist 239 A und B. Es muss natürlich eigentlich heißen 239 A, 239 B. Diese verkürzte Darstellung,
das sollte man eigentlich nicht machen. Ich habe es jetzt hier gerade gemacht, um sich darauf
hinzuweisen, dass man es nicht machen soll. Also ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll.
Ja, wie gesagt, Nebenkriegsschauplätze im Sinn von, das sind Tatbestände, die jetzt nicht so oft
in der Klausur drankommen, beziehungsweise 239 A, insbesondere dann eher in einem Kontext,
der dann eher in die Vorlesung Strafrecht 3 passt, aber sind eben Tatbestände, die hier auch in dem
entsprechenden Gesetzesabschnitt, über den wir im Moment sprechen, stehen. Deswegen sollen sie
kurz erwähnt werden, § 241 auch ganz interessant, deshalb, weil wir hier vor noch nicht allzu
langer Zeit eine Gesetzesänderung hatten. Von daher, dieser Podcast ist nicht so ganz, ganz stark
vielleicht auf die Klausur hin zugeschnitten, aber man kann sich trotzdem mal anhören. Ich werde
auch versuchen, es halbwegs kurz zu halten. Erster Tatbestand, die Bedrohung, § 241 StGB und wenn wir
da auch wieder, wie immer, erst einen Blick mal aufs Gesetz werfen, da werden sie im Zweifelsfall in
ihrem Gesetzbuch auch noch die folgende Fassung haben, eine Vorschrift mit zwei Absätzen. Der
erste Absatz, wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder gegen eine ihm nahestehende
Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft und Absatz 2 ebenso wird bestraft, wer wieder besseres Wissen einem
Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person
gerichteten Verbrechens bevorsteht. Worum geht es da? Also bei den § 2 und 1, es geht sowohl
objektiv darum, dass in der Gesellschaft sozusagen der Rechtsfrieden gesichert ist und nicht immer so
latent irgendwie die Gerüchte bestehen. Hier wird ein Verbrechen begangen, hier wird eine Straftat
begangen, aber vor allem auch für den Einzelnen das Vertrauen in die Rechtsordnung, dass er sich
sicher bewegen kann, dass er nicht Angst haben muss, wenn ich jetzt hier herumlaufe, es könnte
immer irgendwas passieren und da eben der Täter nur dann droht im Sinn von Absatz 1, wenn er
vorgibt Einfluss zu haben, das ist wie bei § 240 und das deswegen sehr leicht umgangen werden
könnte, hatten wir eben dann hier auch dieses Vortäuschen, dass ein entsprechendes Verbrechen
unter Strafe steht. Also bis 2021, deswegen wie gesagt in ihren Gesetzesbüchern wird es auch noch
so drin stehen, haben wir diese Unterscheidung, Absatz 1 bedrohen mit einem Verbrechen, Absatz 2
vortäuschen, dass die Verwirklichung eines Verbrechens bevorsteht. Jetzt hatte ich schon angedeutet,
wir haben hier eine Änderung jetzt im März 2021 und bei dieser Änderung ist es so, dass diese
beiden Varianten bedrohen mit einem Verbrechen und vortäuschen, dass die Verwirklichung eines
Verbrechens bevorsteht, im Gesetz genau in dieser Fassung auch geblieben sind, allerdings sind die
bisherigen Absätze 1 und 2, die es gab, zu Absätzen 2 und 3 der Vorschrift geworden und es hat einen
neuen Absatz 1 gegeben und dieser neue Absatz 1 lautet, wer ein Menschen mit der Begehung einer
gegen ihn oder im im Nahestehen Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle
Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache
von bedeutend Wert bedroht, wird mit Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das heißt, der Katalog ist deutlich erweitert worden, insbesondere auf Straftaten gegen die
körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung, auch soweit sie keine Verbrechen
darstellen und wenn wir einen Fall haben, dass wirklich mit einem Verbrechen bedroht wird, dann
wird die Freiheitsstrafe jetzt im neuen Absatz 2 oder die Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe, also eine Straferhöhung. Bis das in irgendeiner Gesetzesammlung
abgedruckt ist, können noch ein paar Wochen ins Land gehen, am einfachsten ist es vielleicht,
wenn sie den neuen § 241 sich einfach ausdrucken und in ihr Gesetz mit hineinlegen, dann haben
sie es gleich mit zur Hand. Wir hatten diese Neufassung im Übrigen auch bei der Aktualisierung
des Skripts in der vorlesungsfreien Zeit noch nicht vorliegen, deswegen habe ich die einschlägigen
Seiten ab § 241 bis inklusive der durch das gleiche Gesetz auch teilweise modifizierten
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:25:38 Min
Aufnahmedatum
2021-07-04
Hochgeladen am
2021-07-04 13:07:58
Sprache
de-DE