So, herzlich willkommen zur heutigen Vorlesung, Einführung in die BWL, ehe wir uns weiter mit
Unternehmensrechtsformen beschäftigen. Ein kleiner Hinweis, weil mich in den letzten
Wochen oder insbesondere in der letzten Woche viele Nachrichten, E-Mails erreicht
haben, was die Teilnahme an der Klausur betrifft. Und da kommt immer wieder die
Frage, dass jemand schreibt, ich würde gerne in den Studiengang Lehr- und
Wirtschaftswissenschaften oder Bachelorökonomie wechseln, im nächsten
Semester kann ich an der Klausur schon teilnehmen.
Da ist die schlechte Nachricht, nein, können Sie nicht. Sie können nur an der
Klausur teilnehmen, wenn Sie sich auf mein Campus dafür auch anmelden können.
Das können Sie, wenn Sie Lehramtwirtschaftswissenschaft studieren,
das können Sie, wenn Sie den Bachelor machen mit Erstfach- oder Zweitfachökonomie,
das können Sie, wenn Sie das hier als Schlüsselqualifikation belegen oder als
freien Bereich. All das geht.
Wenn das nicht der Fall ist, können Sie nicht teilnehmen.
Wir stellen keine Scheine aus.
Das hat einen ganz einfachen Grund, einen Grund der Fairness.
Wenn Sie nämlich teilnehmen und wir einen Schein ausstellen würden im Falle eines
Bestehens, dann kann man den danach problemlos verbuchen, wenn Sie sich dann
angemeldet haben, weil Sie dann eingeschrieben sind, entsprechend.
Wenn Sie aber nicht bestehen, können wir das nicht als Fehlversuch werten.
Das heißt, diejenigen, die an der Klausur mitschreiben würden, ohne wie gesagt,
für das Fach angemeldet zu sein oder für eine Schlüsselqualifikation oder für
einen freien Ergänzungsbereich, diejenigen hätten einen Vorteil, weil die
mitschreiben können, wenn sie bestehen, können wir das verbuchen, wenn sie
nicht bestehen, können wir es nicht verbuchen.
Es wäre das, was man einen Freischuss nennt.
Und das ist natürlich unfair denjenigen gegenüber, die sich anmelden oder anmelden
müssen, ganz normal für die Klausur.
Also sollte jemand hier sein, deshalb sage ich das, der sich aufgrund seines
Studiums, für das, was er eingeschrieben ist, hier nicht anmelden kann, dann tut
es mir leid, dann können Sie, wie gesagt, aus Fairnessgründen auch nicht mitschreiben.
Wenn es da Unklarheiten gibt bei Ihnen, können Sie mich gerne fragen, wie das
ist. Wie gesagt, Lehramt, Wirtschaft, Bachelorökonomie, ist sowieso kein
Thema. Schlüsselqualifikation im Normalfall auch kein Problem oder freier
Ergänzungsbereich, aber wenn nichts von dem für Sie greift, dann tut es mir
leid. Sie können natürlich gerne hier sein, habe ich gar nichts dagegen, aber
wir können Sie nicht für die Klausur anmelden.
Gut, so viel dazu vorweg. Wir waren beim letzten Mal stehen geblieben, haben uns
verschiedene Formen der Aufsicht im Unternehmen angeguckt und da zwischen zwei
Systemen unterschieden. Einmal das sogenannte dualistische oder Two-Tier-System,
das wir besonders in Kontinentaleuropa vorfinden, im besonderen Maße in
Deutschland, wo wir eine strikte Trennung haben zwischen denjenigen, die das
Unternehmen leiten, der Vorstand und denjenigen, die den Vorstand kontrollieren,
nämlich dem Aufsichtsrat. Wie gesagt, merken Sie sich, wenn Sie Teil eines
Organs sind, können Sie nie zeitgleich Teil des anderen Organs sein. Was sehr
häufig ist in der Praxis, ist, dass jemand, der aus dem Vorstand ausscheidet,
der Vorstandsvorsitzende, dann nach einiger Zeit in den Aufsichtsrat wechselt.
Das ist immer noch gängige Praxis in deutschen Unternehmen, aber sie können
nie in beiden zeitgleich sein. Das wäre natürlich logischerweise auch ein
gewisser Interessenskonflikt. Und diesen nimmt man im sogenannten One-Tier-Modell,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:31 Min
Aufnahmedatum
2019-11-11
Hochgeladen am
2019-11-11 23:39:04
Sprache
de-DE