7 - Betriebswirtschaftslehre I [ID:12209]
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So, herzlich willkommen zur heutigen Vorlesung, Einführung in die BWL, ehe wir uns weiter mit

Unternehmensrechtsformen beschäftigen. Ein kleiner Hinweis, weil mich in den letzten

Wochen oder insbesondere in der letzten Woche viele Nachrichten, E-Mails erreicht

haben, was die Teilnahme an der Klausur betrifft. Und da kommt immer wieder die

Frage, dass jemand schreibt, ich würde gerne in den Studiengang Lehr- und

Wirtschaftswissenschaften oder Bachelorökonomie wechseln, im nächsten

Semester kann ich an der Klausur schon teilnehmen.

Da ist die schlechte Nachricht, nein, können Sie nicht. Sie können nur an der

Klausur teilnehmen, wenn Sie sich auf mein Campus dafür auch anmelden können.

Das können Sie, wenn Sie Lehramtwirtschaftswissenschaft studieren,

das können Sie, wenn Sie den Bachelor machen mit Erstfach- oder Zweitfachökonomie,

das können Sie, wenn Sie das hier als Schlüsselqualifikation belegen oder als

freien Bereich. All das geht.

Wenn das nicht der Fall ist, können Sie nicht teilnehmen.

Wir stellen keine Scheine aus.

Das hat einen ganz einfachen Grund, einen Grund der Fairness.

Wenn Sie nämlich teilnehmen und wir einen Schein ausstellen würden im Falle eines

Bestehens, dann kann man den danach problemlos verbuchen, wenn Sie sich dann

angemeldet haben, weil Sie dann eingeschrieben sind, entsprechend.

Wenn Sie aber nicht bestehen, können wir das nicht als Fehlversuch werten.

Das heißt, diejenigen, die an der Klausur mitschreiben würden, ohne wie gesagt,

für das Fach angemeldet zu sein oder für eine Schlüsselqualifikation oder für

einen freien Ergänzungsbereich, diejenigen hätten einen Vorteil, weil die

mitschreiben können, wenn sie bestehen, können wir das verbuchen, wenn sie

nicht bestehen, können wir es nicht verbuchen.

Es wäre das, was man einen Freischuss nennt.

Und das ist natürlich unfair denjenigen gegenüber, die sich anmelden oder anmelden

müssen, ganz normal für die Klausur.

Also sollte jemand hier sein, deshalb sage ich das, der sich aufgrund seines

Studiums, für das, was er eingeschrieben ist, hier nicht anmelden kann, dann tut

es mir leid, dann können Sie, wie gesagt, aus Fairnessgründen auch nicht mitschreiben.

Wenn es da Unklarheiten gibt bei Ihnen, können Sie mich gerne fragen, wie das

ist. Wie gesagt, Lehramt, Wirtschaft, Bachelorökonomie, ist sowieso kein

Thema. Schlüsselqualifikation im Normalfall auch kein Problem oder freier

Ergänzungsbereich, aber wenn nichts von dem für Sie greift, dann tut es mir

leid. Sie können natürlich gerne hier sein, habe ich gar nichts dagegen, aber

wir können Sie nicht für die Klausur anmelden.

Gut, so viel dazu vorweg. Wir waren beim letzten Mal stehen geblieben, haben uns

verschiedene Formen der Aufsicht im Unternehmen angeguckt und da zwischen zwei

Systemen unterschieden. Einmal das sogenannte dualistische oder Two-Tier-System,

das wir besonders in Kontinentaleuropa vorfinden, im besonderen Maße in

Deutschland, wo wir eine strikte Trennung haben zwischen denjenigen, die das

Unternehmen leiten, der Vorstand und denjenigen, die den Vorstand kontrollieren,

nämlich dem Aufsichtsrat. Wie gesagt, merken Sie sich, wenn Sie Teil eines

Organs sind, können Sie nie zeitgleich Teil des anderen Organs sein. Was sehr

häufig ist in der Praxis, ist, dass jemand, der aus dem Vorstand ausscheidet,

der Vorstandsvorsitzende, dann nach einiger Zeit in den Aufsichtsrat wechselt.

Das ist immer noch gängige Praxis in deutschen Unternehmen, aber sie können

nie in beiden zeitgleich sein. Das wäre natürlich logischerweise auch ein

gewisser Interessenskonflikt. Und diesen nimmt man im sogenannten One-Tier-Modell,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:31 Min

Aufnahmedatum

2019-11-11

Hochgeladen am

2019-11-11 23:39:04

Sprache

de-DE

Tags

vorstand unternehmen gesellschafter typologisierung rechtsform aufsichtsrat arbeitnehmermitbestimmung kooperationsgrad hauptversammlung dualistisch gmbh
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