Ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte.
Ich bin heute in doppelter Hinsicht etwas eingeschränkt.
Erstens habe ich meine Brille vergessen.
Das heißt, ich werde gleich wahrscheinlich dann irgendwie so dastehen.
Und zum anderen habe ich auch festgestellt, dass ich heute Morgen stimmlich etwas eingeschränkt
bin.
Ich hoffe also, dass ich das hier halbwegs durchstehe.
Aber gut, wir haben uns in der letzten Sitzung mit Artikel 2 Absatz 1 Allgemeinhandlungsfreiheit
beschäftigt.
Wir hatten zunächst uns sozusagen einen Überblick uns verschafft über Hintergrund, natürlich
dann Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung.
Haben das im Grunde genommen gesehen, wie das auch in der Rechtsprechung entwickelt
wurde und hatten dann das auf einen ersten kleinen Fall übertragen.
Zudem ist dann auch eine Gliederung einer Lösungsgitze gab, die wir hier endlich hier
entfaltet hatten und die ich dann anschließend Ihnen auch bei Stuttgart zur Verfügung gestellt
habe.
Diese Fälle werden nicht mit ausformulierten Lösungsgitzen versehen werden.
Dafür sitzen Sie ja in den PÜs.
Aber es geht eben so ein bisschen darum, dass wir auch hier gemeinsam diese Strukturierungen
vornehmen.
Vielleicht an der Stelle ein kurzer Hinweis.
Es wird durchaus mal passieren, dass Sie in einer PÜ vielleicht eine Terminologie,
eine Struktur, eine Prüfungsreihenfolge, eine Begrifflichkeit, vielleicht sogar auch
mal eine Definition präsentiert bekommen, die von dem abweicht, was wir hier veranstaltet
haben oder vielleicht auch von dem abweicht, was Sie in dem ein oder anderen Lehrbuch lesen.
Das wird Ihnen in Ihrer Ausbildung immer wieder passieren, dass Sie in der Vorlesung das anders
hören als in der PÜ oder in der einen PÜ so, in der anderen PÜ so.
Der eine Falllösung macht das so, die andere Falllösung macht das so.
Sie schreiben eine Klausur, Sie bekommen eine Bewertung heraus, da ist es wieder ein bisschen
anders und die unmittelbare verständliche Reaktion ist natürlich, man ist frustriert,
man denkt sich, warum können Sie das nicht vereinheitlichen.
Die zweite Reaktion, zu der ich Sie einladen würde, wäre zu überlegen, was ist das hier
eigentlich für eine Abweichung.
Ist das eine Abweichung, wo Sie sagen, das verstehe ich eigentlich oder ich merke, es
ist eben doch nicht alles so hundertprozentig in Stein gemeißelt, man kann es mal so formulieren,
man kann es mal so formulieren, in diesem Fall wird es mal so gemacht, dass Sie also
erst einmal, wenn Sie so eine scheinbare Inkonsistenz feststellen, dass Sie erst einmal überlegen,
was macht das eigentlich.
Ist das wirklich nur ein, hat einer nicht aufgepasst oder sind das einfach unterschiedliche
Arten und Weisen, wie man diese Fälle lösen kann.
Sie werden feststellen, es gibt eben nicht die eine richtige hundertprozentige Lösung,
alles andere ist falsch.
Wenn Sie nach diesem ersten Reflexionsprozess über die Abweichungen von Lösungsgitzendefinitionen,
Gliederungen und sonst was hinaus immer noch denken, aber ich verstehe nicht, warum wir
das in der Vorlesung so gemacht haben und in der PÜ wird es ganz anders gemacht oder
umgekehrt, warum das da so im Lehrbuch so formuliert steht und das steht auch, das müssen Sie
unbedingt wissen und in der PÜ wird mir gesagt, das ist gar nicht wichtig und wenn Sie das
immer noch irritiert, dann fragen Sie nach.
Also dann gehen Sie nicht nach Hause mit einem, oh Gott, Jura ist schrecklich, ich werde es
nie lernen, ich bin dumm oder irgendwie sowas, sondern dann nutzen Sie diese Irritation,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:27:38 Min
Aufnahmedatum
2022-05-16
Hochgeladen am
2022-05-17 02:59:07
Sprache
de-DE