Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, einen schönen guten Morgen. Ich darf Sie zu einer weiteren Sitzung Europarecht 1 begrüßen.
Sie haben vielleicht, wenn Sie heute früh oder gestern Abend Ihre E-Mails schon gelesen haben,
gesehen, dass ich einen kleinen Hinweis zur Teilnehmerinnenanzahl in den PüS an Sie versandt habe.
Es geht darum, dass in den fünf PüS, die wir anbieten, die Teilnehmerinnenzahlen doch deutlich
unterschiedlich sind. Also einige von Ihnen wissen, dass die, die PüS teilnehmen bzw. die das betrifft.
Die Pü Donnerstags von 12 bis 14 Uhr ist mit circa 80 Teilnehmerinnen deutlich überbelegt.
Die PüS, die am Dienstag und Donnerstag um 18 Uhr stattfinden, die sind naturgemäß nicht überbelegt.
Ich würde Ihnen also hier in Ihrem eigenen Interesse anraten, wenn es Ihnen irgendwie zeitlich
möglich ist, nicht in einer Pü zu sitzen, deren Größe einfach so ist, dass man gar nicht mehr
sinnvoll arbeiten kann, sondern eben in eine Pü auszuweichen, in der es etwas weniger voll ist.
Ansonsten auch noch mal der Hinweis, wir gehen bei der Konzeption der PüS natürlich davon aus, dass
die PüS, wie der Name es eben schon sagt, probedeutische Übungen sind, die insbesondere
eben das Lösen von Fällen und vereinzelte Wiederholungen, Vertiefungen bzw. auch noch
mal Konkretisierungen enthalten. Ich weiß aus der Vergangenheit, dass manche Studentinnen und
Studenten davon ausgehen, dass sie lediglich in die Pü gehen müssen. Das ist ihnen natürlich
überlassen, wenn sie das, ich redige hier natürlich wie immer in der Kirche an die falschen, aber wer
für sich entscheidet nur in die PüS zu gehen, das ist vollkommen legitim. Wenn man nicht in die
Vorlesungen geht und nicht die Mitschnitte sich anschaut, muss man sich das Material aber eben
anhand eines Lehrbuchs oder anhand anderer Unterlagen erarbeiten. Sie dürfen nicht davon
ausgehen, dass in den PüS das sozusagen umfänglich ihnen mitgeteilt wird, was in der Vorlesung
von ihnen. Ich sage das deswegen, weil wenn man die Zahl der Pü-Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zusammenzählt und dann die Zahl der Vorlesungsteilnehmer anschaut, dann ist ziemlich eindeutig klar,
dass es mehr Menschen gibt, die in die PüS gehen, als die in die Vorlesungen gehen. Das hat auch viele
Gründe, manche besuchen die PüS ein zweites Mal, das ist alles vollkommen legitim. Nur noch mal der
Hinweis, die Pü-Leiterinnen haben nicht die Aufgabe, den Vorlesungsstoff gewissermaßen
erstmalig zu vermitteln. Also wenn es darum geht, Dinge noch mal zu wiederholen, zu vertiefen, dafür
sind sie da, aber wenn sie ausschließlich in die Pü gehen, dann ist das ein strategisch unkluges
Verhalten und vor allen Dingen eins, das von uns auch nicht so vorgesehen ist. Gut, also nochmal die
Bitte, Donnerstags, klar das passt wahrscheinlich am besten in Ihren Studienplan, 12 bis 14 Uhr,
aber 80 Leute in einer Pü, das ist zu voll, da kann man dann gar nicht mehr sinnvoll arbeiten.
Also wenn Sie in einer Pü sinnvoll arbeiten wollen, dann überlegen Sie, dass Sie in eine
gehen, die weniger frequentiert ist. Wir haben in der letzten Sitzung angefangen, uns mit dem
institutionellen Recht zu beschäftigen. Ich hatte gesagt, ich möchte gerne zunächst mit Ihnen uns
einen Überblick verschaffen über die Organe und Institutionen der EU und da jeweils dann schauen,
wie setzen Sie sich zusammen und was sind Ihre wesentlichen Aufgaben und Funktionen und werde
dann wahrscheinlich übermorgen schon mit den verschiedenen Funktionen, also aus einer
funktionalen Perspektive die Betrachtung wechseln und fragen, wie sieht es mit der Rechtsprechung aus,
Rechtsetzung und dem Vollzug des Unionsrechts und bei der Rechtsprechung werden wir uns dann
insbesondere auch mit den verschiedenen Verfahren vor dem EuGH eben auseinandersetzen. Wir hatten in
der letzten Sitzung uns einen Überblick über die Organe verschafft, wie sie in Artikel 13 EUV
auch normiert sind. Haben gesehen, es gibt die zentralen politischen Organe, die den
rechtlich-politischen Prozess strukturieren, Parlament Europäischer Rat, Ratkommission,
Gerichtshof, es gibt weitere Organe, Institutionen, die jedenfalls in dem, was wir mit dem wir uns
hier beschäftigen, eher am Rande eine Rolle spielen und wir hatten uns dann in der letzten Sitzung,
gegen Ende der letzten Sitzung vor allen Dingen mit dem Parlament zunächst beschäftigt. Wir hatten
gesehen, wie es sich zusammensetzt, dass es eben nach Artikel 14 Absatz 2 EUV die Vertreterinnen
und Vertreter der Bürger und Bürgerinnen der europäischen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind, Anteil 750. Wir hatten über das Prinzip der dekressiven Proportionalität der
Verteilung der Sitze auf die jeweiligen Mitgliedstaaten gesprochen und wir hatten dann gegen Ende der
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:25:49 Min
Aufnahmedatum
2015-11-10
Hochgeladen am
2015-11-10 12:41:12
Sprache
de-DE
Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des institutionellen und materiellen Unionsrechts einschließlich der Grundfreiheiten. Gegenstand der Veranstaltung sind jene Teile des Europarechts, die zum Pflichtstoff des Ersten Juristischen Examens zählen.