9 - Grundkurs Strafrecht AT II [ID:3857]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, schön guten Morgen meine Damen und Herren.

Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil 2.

Ich begrüße Sie herzlich zurück

in die neue Vorlesungswoche. Meine Damen und Herren, ist es nicht

Wundervoll, wir haben den

wärmsten und trockensten Mai seit langem.

Der erste FC Nürnberg hat sich überraschend noch in der Bundesliga

gehalten, wir haben ein richtig tolles Lied, das beim Grand Prix gewonnen hat.

Also

alles eigentlich, ja, Sie sehen,

doch nicht alles super. Worauf Sie sich verlassen können, Vorlesung, Strafrecht,

AT2, das wird prima wie immer.

Ich habe

organisatorisch eigentlich nichts. Haben Sie irgendwelche Fragen?

Nein, es läuft soweit alles.

Hinweis vielleicht noch mal, diese Woche wird in den PÜs die Probeklausur

besprochen. Wir haben die ersten Korrekturen schon zurückbekommen, aber

noch nicht alle.

Sobald

wir die

Probeklausur korrigiert hier haben, werde ich Sie entweder hier im Rahmen der

Vorlesung verteilen bzw. Bescheid geben, dass Sie sie

am Sekretariat abholen können. Ansonsten, wenn Sie organisatorisch nichts mehr

haben, dann können wir gleich zum Inhaltlichen kommen. Das bedeutet also

jetzt hier zu unseren Hausaufgaben vom letzten Mittwoch zur Wiederholung dessen,

was wir also am Mittwoch gemacht haben. Wir haben am Mittwoch noch so ein

bisschen gesprochen über den Taginschluss und sind dann zum unmittelbaren

Ansätzen gekommen. Das bildet sich auch in unseren Hausaufgaben ab.

Tut es das? Bildet es sich ab? Ja, es bildet sich ab. Was ist der Unterschied

zwischen einem abergläubischen und einem, Klammer auf sonst Klammer zu, grob

unverständlich untauglichen Versuch und zwar in den Voraussetzungen und in der

Rechtsfolge nach der herrschenden Meinung?

Wie könnte man das versuchen zu beschreiben? Wann sprechen wir von einem

abergläubischen Versuch? Wann von einem sonstigen grob unverständlich untauglichen

Versuch?

Was kennzeichnet denn einen abergläubischen Versuch? Haben Sie da eine

Vorstellung? Gerade nicht? Haben Sie eine Vorstellung?

Haben Sie eine Vorstellung, was den grob unverständlich untauglichen

Versuch kennzeichnet?

Auch eher nicht so?

Sie haben eine Idee? Also im abergläubischen Versuch sind es ja

so Sachen wie Leute totbeten oder irgendwie versuchen durch schwarze

Magie jemanden zu schädigen und grob unverständlich untauglicher Versuch ist

dann was, was eigentlich jeder normale Mensch als nicht möglich ansehen würde.

So alles andere außer Magie. Also im Ausgangspunkt ist es natürlich richtig,

wenn Sie sagen der grob unverständlich untaugliche Versuch bedeutet jeder normale

Mensch in Anführungszeichen, der würde sich vorstellen so kann das nicht gehen.

Wie ist das bei der schwarzen Magie? Würde da nicht auch jeder normale

Mensch denken, dass das so nicht geht? Wir versuchen diesen Unterschied vielleicht

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:32 Min

Aufnahmedatum

2014-05-12

Hochgeladen am

2014-05-12 16:55:19

Sprache

de-DE

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