Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Ich darf Sie zunächst zu Beginn noch mal darauf aufmerksam machen, ich hatte letzte Woche oder
vorletzte schon dafür geworben. Heute findet der Fakultäts-Karriere-Tag statt, noch bis 15 Uhr.
Wenn Sie also nach dieser Vorlesung noch voller Energie sind und sich überlegen, was Sie jetzt
noch für sich tun können, sind Sie da herzlich eingeladen, findet im Juridikum statt. Mehr möchte
ich dazu gar nicht sagen. Flyer gab es letztes Mal hier noch einmal das Plakat. Im Zweifel einfach
vorbeischauen. Gut, womit wollen wir uns heute beschäftigen? Bei diesem wundervollen Wetter, bei
dem ich sehr dankbar bin, dass doch noch einer andere den Weg hier reingefunden hat, wollen wir
uns beschäftigen mit der Rechtsetzung der Kommunen, also alle Fragen im Zusammenhang mit wie schafft
die Kommune selbst einen Rechtssatz zu formulieren, der für bestimmte Personen gilt und Verhaltensregeln
festlegt. Bevor wir das machen, obligatorisch müssen wir uns noch einmal kurz nach hinten wenden,
weil es so wichtig war, uns noch einmal mit der Kreisverwaltungsbehörde beschäftigen. Ich möchte
es nur in aller aller Kürze wiederholen. Sie erinnern sich Thema, wäre was ist die
Kreisverwaltungsbehörde? Ich hatte versucht, Ihnen zu lehnen. Besser, Sie merken sich,
wer oder was ist die untere staatliche Verwaltungsbehörde? Auf die kommt es nämlich an.
Wer also nimmt auf der unteren, also Kreisebene, die Aufgaben des Staates für den Staat hier im
speziellen für das Land wahr? Und wir haben gesehen, das sind eigentlich nur zwei, in Klammern
vielleicht drei Behörden, die in Frage kommen. Es ist das Landratsamt nach 37 Bayerischer Landkreis
Ordnung. Das Landratsamt hatten wir gesehen, ist eigentlich eine Behörde der Institution Kreis,
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der Mittelbaren Landesverwaltung
zugehörig ist. Die hat eine eigene Verwaltung, eigene Aufgaben, eigener übertragener Wirkungskreis
und jetzt setzt das Land daran an und sagt, bestimmte eigene staatliche Aufgaben von mir möchte
ich nicht selbst erledigen, sondern die lasse ich durch das Landratsamt erledigen und immer dann,
wenn das Landratsamt nicht eigene, nicht übertragene, sondern staatliche Aufgaben wahrnimmt,
dann soll es nicht als Selbstverwaltungskörperschaft handeln, sondern als Staatsbehörde. Deswegen,
hier nach Rot links in die unmittelbare Landesverwaltung hinübergezogen, wird das
Landratsamt als Staatsbehörde tätig. Jetzt haben wir noch gesehen, es gibt Gegenden, dort gibt es
kein Landkreis. Da fragt sich dann das Land, wie mache ich es dort? Muss ich dann dort, wo kein
Landkreis besteht, selber eine untere staatliche Verwaltungsbehörde vorhalten? Nein, dann übernimmt
die kreisfreie Gemeinde dort die Aufgaben, die sonst das Landratsamt übernommen hätte, aber es
übernimmt sie nicht als Staatsbehörde, sondern im übertragenen Wirkungskreis. Das heißt,
verantwortlich bleibt die Gemeinde selbst, ist damit auch diejenige, die haftet und im Zweifel
richtige Klagegegnerin. Das heißt, der Begriff der Kreisverwaltungsbehörde ist immer schon
missverständlich gewesen. Passen Sie damit auf, im Zweifel müssen Sie sagen, das Landratsamt handelt
als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Sie ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde, Staatsbehörde
genannt. Und wer ist das eben hier nochmal? Es ist der Landkreis, es ist das Landratsamt. Dort,
wo es kein Landkreis gibt, im Gebiet einer kreisfreien Gemeinde, ist es die kreisfreie
Gemeinde selbst, im übertragenen Wirkungskreis. Und dann gibt es noch den Sonderfall große
Kreisstadt, also eine Gemeinde, die zwar kreisangehörig ist. Es gibt also einen Landkreis,
also ein Landratsamt, das als untere staatliche Verwaltungsbehörde auftreten kann. Die große
Kreisstadt darf aber oder übernimmt einige dieser Aufgaben. Und welche das genau sind, also ob die
staatliche Aufgabe vom Landratsamt oder von einer großen Kreisstadt wahrgenommen wird, bestimmt eine
Rechtsverordnung. Da müssten Sie im Einzelfall immer genau prüfen, wer ist denn jetzt hier als
untere staatliche Verwaltungsbehörde berufen. Haben Sie dazu noch Fragen? Ist da noch was
aufgetaucht? Sonst hoffe ich, dass wir damit dieses leidige Problem soweit erledigt haben,
dass Sie beim nächsten Mal nicht mehr lange zögern und überlegen, sondern wissen, ich weiß, worum es
sich da handelt und wie ich damit umgehe. Gut. Heute also wollen wir uns beschäftigen mit einem
neuen Thema, mit der Rechtssetzung. Dabei wird uns nach Möglichkeit in dieser einen Stunde folgendes
Schema durch die eineinhalb Stunden begleiten. Und zwar zunächst wollen wir uns angucken, was genau
verstehen wir noch mal unter Satzungsautonomie. Was ist eigentlich eine Satzung? Was ist dagegen
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:31:10 Min
Aufnahmedatum
2017-06-21
Hochgeladen am
2017-06-22 15:24:41
Sprache
de-DE