Verehrter Herr Rector, Verehrter Herr Gr gerekor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich grüße Sie ganz herzlich.
Ich freue mich ganz besonders Ihnen, die Grüße
der Bayerischen Staatsministerin
für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen
Christa Stevens überbringen zu dürfen.
Und auch Ihres ja aus dem schönen Frankenland
stammenden Staatssekretärs Jürgen Heike.
Sie wissen ja, dem Bayerischen Sozial- Ministerium sind
die Menschen mit Behinderung anvertraut, ihre Anliegen. Und them We have trustworthy
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Anliegen haben wir uns unter anderem vorrangig Zu kümmern.
Wir alle wissen, dass trotz vielfältiger Anstrengung in den letzten Jahren Menschen
mit Behinderung noch immer an sehr sehr viele Barrieren stoßen.
Ob das Am Bahnsteig ist, wo beispielsweise in
tinha welcome.
Ein Rolli kann dort also beispielsweise nicht vernünftig einsteigen.
Natürlich barrieren auch auf dem Gebiet der Informationstechnologien.
Seien es motorische Behinderungen, die die Navigation an der Tastatur erschweren,
seien es hörgeschädigte Menschen, die ohne Untertitel nicht gut zurecht kommen,
sei eines Blinden menschen denen etwa Pap gegen ohne alternative tekste
inhaltlos bleiben müssen die staatsregierung begrüßt es deshalb sehr
und ganz ausdrücklich das das regionale rechenzentrum der friedrich fabric
universität erlangen nürnberg in einem kongress mit spezialisten aus der web
fachwäld sich intensiv mit der barrierefreiheit in diesem mit j end
auseinandersetzt. Schließlich ist es unsere vordringliche Zielsetzung, Menschen mit den
unterschiedlichsten Behinderungen durch einen barrierefreien Internet- und Intranetzugang
zu diesem vielfältigen Informationsangebot zu ermöglichen. Schließlich ist das ja auch
ein Medium, das mobilitätseingeschränkten Menschen ganz besonders helfen kann, diese
Einschränkungen zu überwinden und wenn da jetzt noch spezielle Barrieren
aufgebaut sein würden, dann wäre das besonders fatal.
Am 1. August 2003 ist in Bayern ein Gesetz in Kraft getreten, das den schönen
Namen hat, Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen.
Und dieses Gesetz hat erstmals Ansprüche von Menschen mit Behinderung
auf Barrierefreiheit festgeschrieben.
Das ist ein ganz gewaltiger Fortschritt und wie gesagt, das umfasst nicht nur physische
Barrieren wie Treppen und hohe Bordsteinkanten, sondern auch die Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen.
Seit September dieses Jahres, also ganz neu, gibt es zwei weitere Verbesserungen.
So ist also eine Verordnung in Kraft getreten, die den wichtigen Verwaltungsbereich betrifft,
also den behördlichen Bereich.
Und da wird konkretisiert, dass hörgeschädigte Menschen etwa Anspruch auf jemanden haben,
der in Gebärdensprache ihnen etwas verdeutlicht.
Und auch andere Kommunikationshilfen sind dort konkretisiert.
Es wird weiter eine Erleichterung geben, die aus dem Innenministerium kommt und die
beschäftigt sich mit ihrem Thema, nämlich barrierefreie Internet und Intranet-Auftritt.
Also der Abbau von Barrieren im Kommunikationsbereich soll ausgleichen Einschränkungen, aber für
die behinderten Menschen ist ja auch ganz wichtig, dass sie damit eine neue Lebensqualität
Presenters
Anton Haußmann
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:05:17 Min
Aufnahmedatum
2006-09-28
Hochgeladen am
2017-07-04 10:39:48
Sprache
de-DE