Vielen Dank Herr Hausmann für die Worte.
Ich darf jetzt vom Arbeitsstab der Bundesbeauftragten für die Belangten behinderter Menschen, Herrn
Mal sehen, ob der Arbeitsplatz auch barrierefrei ist, den ich jetzt hier benutzen werde, trotz
der hohen Kante und der Verkabelung.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Ergenröder, ein solcher Kongress lässt
sich nicht in wenigen Monaten, mit wenigen Tagen aus dem Boden stampfen.
Und es bedarf zumindest monatelanger angestrengter Arbeit von vielen Beteiligten.
All denjenigen, die im Vordergrund und vor allen Dingen denjenigen, die im Hintergrund
dieses Ereignisses diese Sache überhaupt erst ermöglichen, möchte ich vielleicht etwas
unüblicherweise schon am Anfang, aber trotzdem besonders herzlich meinen Dank sagen.
Wenn also auch bereits seit längerer Zeit die entsprechenden Vorbereitungen auf der
eigens eingerichteten Internetseite verfolgt werden konnten, so will ich heute und hier
noch einmal bekräftigen, dass die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen Karin Ebersmeier den Grundgedanken eines solchen Kongresses von Anfang an nachdrücklich
unterstützt hat.
Ihr Grußwort war dann auch früh auf der schon genannten Website veröffentlicht.
Bei der Fülle der politischen Aufgaben ist es ihr allerdings leider nicht immer möglich,
überall dort zu sein, wo man sie wünscht und wo sie auch gern sein würde.
Das verschafft mir allerdings als dem stellvertretenden Arbeitsstableiter und Zuständigen für das
Internet die Ehre, die besten Grüße der Beauftragten zu übermitteln und an dieser Veranstaltung
teilnehmen zu können.
In der Annahme, dass viele von Ihnen das schriftliche Grußwort von Frau Ebersmeier bereits gelesen
haben, bin ich beauftragt, hier einige ergänzende Bemerkungen zu dem bereits geäußerten hinzuzufügen.
Ich zitiere also.
Die Herstellung von Barrierefreiheit auf den verschiedensten Gebieten ist so elementar
und von so übergreifender Bedeutung, dass wir schon in der politischen Auseinandersetzung,
in der politischen Aktivität, in der Vergangenheit uns sehr lange und sehr gründlich damit auseinandergesetzt
haben.
Das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene aus dem Jahre 2002 mit den dazugehörigen
Rechtsverordnungen wie auch die darauf folgenden landesrechtlichen Regelungen legen berätes
Zeugnis darüber ab, was in diesem Prozess bereits unternommen wurde.
Gesetzgeberische Maßnahmen sind jedoch das eine, ihre Umsetzung in die Praxis das andere.
Ich habe dennoch den Eindruck, dass wir auf dem irrelevanten Gebiet, der Herstellung von
Barrierefreiheit in kurzer Zeit große Fortschritte erreichen konnten.
Ich weiß, dass viele Ungeduldige mit dem angeschlagenen Tempo trotzdem keineswegs
zufrieden sind.
Dafür habe ich Verständnis, und doch gibt es nicht wenige Beweise für echtes Umdenken
für eine große gesellschaftliche Akzeptanz,
was ich für die wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche
Überführung rechtlicher Normen in alltägliches Handeln ansehe.
In dieser Beziehung hat meines Erachtens das Behindertengleichstellungsgesetz
seiner Wirkung das ein Jahr ältere SGB IX bereits deutlich betroffen.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass ein Vergleich beider Gesetze so sehr bedingt möglich ist.
Da uns hier speziell die BE TV interessiert, möchte ich auf einen Aspekt besonders eingehen.
Diese Verordnung jedoch eigentlich nur den Bereich der Bundesbehörden bindend erfasst,
wenn ich das einmal so verkürzt darstellen kann,
hatten ihrer Wirkung meine Erwartungen deutlich übertroffen.
Unsere Argumente, dass Barrierefreiheit im Zugang zu elektronischen Informationen
in jedem Bereich nützlich für die Konsumenten und für die Anbieter gleichermaßen ist,
haben sich wirklich herumgesprochen.
Presenters
Dr. Gerhard Polzin
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:12:16 Min
Aufnahmedatum
2006-09-28
Hochgeladen am
2017-07-04 10:43:09
Sprache
de-DE