24 - Gaza, Ukraine, Syrien. Das Völkerrecht und der Krieg [ID: 52725]
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Ja, ganz herzlichen Dank, liebe Frau Knippe, für die Einladung und auch für diese charmanten

einführenden Worte. Ich freue mich, dass das Thema auch so großes Interesse stößt. Wir haben uns

viel vorgenommen heute Abend. Gaza, Ukraine, Syrien, irgendwie die umgekehrte Chronologie,

das Völkerrecht und der Krieg lautet das Thema des heutigen Abends. Ja, es sind natürlich keine

einfachen Themen, die wir uns heute gemeinsam anschauen wollen. Ich versuche mich dem Komplex

so auf zweifache Art und Weise zu nähern. Zunächst einmal würde ich hier ganz gerne

ein bisschen einen Einblick vermitteln in das, was wir Konfliktvölkerrecht bezeichnen und dann in

einem zweiten Teil über die Kernverbrechen des Völkerstrafrechts ein paar Ausführungen machen und

dann über die verschiedenen Durchsetzungsmechanismen mit Ihnen reden und zwar einmal am Internationalen

Gerichtshof und zum anderen am Internationalen Strafgerichtshof. Diese unterschiedlichen

Gerichtshöfe werde ich dann noch erläutern und schließlich würde ich ganz gerne noch ein

bisschen was über Völkerstrafrecht und Völkerstrafverfahren in Deutschland diskutieren.

Ja, also dass die kriegerischen Konflikte zugenommen haben in den letzten Jahren ist

sicherlich für uns so ein subjektives Gefühl. Es gab aber natürlich weltweit die ganze Zeit schon

kriegerische Konflikte, nur sind die ein bisschen näher gekommen. Einmal über den syrischen

Konflikt, das ist natürlich jenseits des Mittelmeers, aber die Flüchtlingsströme,

die dann nach Europa kamen, haben diese Konflikte letztlich auch zu uns gebracht.

Ukraine ist natürlich ein europäisches Land, das angegriffen worden ist von der russischen

Föderation und Israel und Gaza ist eine Problematik für sich. Also wir sehen diese Konflikte,

auch wenn es quantitativ möglicherweise gar nicht so sehr zugenommen hat, aber sie kommen

irgendwie näher und betreffen uns hier auch in Deutschland etwas stärker, als wir uns das vorher

so vorgestellt haben. Das Konfliktvölkerrecht ist jetzt mein erster Schwerpunkt. Das

Konfliktvölkerrecht ergibt sich letztlich aus den Grundregelungen des Völkerrechts,

wie wir sie in der Charta der Vereinten Nationen wiederfinden. Die Vereinten Nationen sind ja nun

auch ein Produkt letztlich des Zweiten Weltkriegs und spiegeln eben die weltpolitische Lage 1945

wieder. 2. Februar 1945 wurde die Charta in San Francisco ja verabschiedet und führte dann zur

Gründung der Vereinten Nationen. Und wie gesagt, getragen von dem Sieg nicht nur über dann das

Nazi-Deutschland, sondern auch über Japan sind die vier alliierten Siegermächte hier natürlich von

einer enormen Dominanz. Das sind natürlich die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte

Königreich, Frankreich und dazu noch China. Also diese Staaten haben hier die Rolle der prägenden

Staaten übernommen und Sie wissen, dass diese fünf Staaten ja im Sicherheitsrat der Vereinten

Nationen mit einem entsprechenden Veto-Recht ausgestattet sind. Das heißt, ohne die geht

nichts, beziehungsweise jeder von denen kann eben eine tätig werden dieses Sicherheitsrates.

Verhindern. Aber wir sehen auch, dass eigentlich Anlass dieser Charta ja war, Kriege zu verhindern,

nicht? Also in der Präambel heißt es. Die Völkers sind fest entschlossen, künftige Geschlechter von

der Geisel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die

Menschheit gebracht hat. Man kann letztlich diesen Satz nicht oft genug wiederholen und man sollte ihn

vielleicht auch in New York häufiger im Raum des Sicherheitsrates wiederholen, wenn dort immer wieder

die Unfähigkeit klar wird, die Kriege, die heute toben, zu beenden. Der Krieg als solcher ist

natürlich ein uraltes Konzept und er hat durch die Gründung der Nationalstaaten noch weiter an

Bedeutung gewonnen. Und so stellt sich auch im Völkerrecht letztlich schon seit dem 16. Jahrhundert

die Frage, gibt es denn so etwas wie ein Recht der Völker, Krieg zu führen? Gibt es einen gerechten

Krieg, ein bellum justum, wie es in dem scholastischen Schriftum dann auch heißt? In der UN-Charta wird

eigentlich relativ deutlich gemacht, dass es so etwas nicht gibt. Es gibt kein Recht, Krieg zu

führen, sondern die Grundregel der UN-Charta ist das wechselseitige Respektieren der Souveränitäten

der Staaten. Also es gibt kein Recht, einen anderen Staat zu okkupieren, über ihn herzufallen, sondern

es herrscht das Grundprinzip des Gewaltverbots, Artikel 2 Nummer 4 in der UN-Charta. Es gibt eine

unmittelbare Ausnahme aus dem Völkerrecht heraus und die finden wir auch in Artikel 51 der UN-Charta

wiedergegeben und ist das Selbstverteidigungsrecht. Also ein Staat, der seinerseits nun angegriffen

wird, hat das Recht, sich mit Waffengewalt zu verteidigen. Eine naheliegende Ausnahme, die auch

Teil einer Playlist:

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:56:24 Min

Aufnahmedatum

2024-04-29

Hochgeladen am

2024-05-06 12:56:03

Sprache

de-DE

Beschreibung

In den letzten zehn Jahren haben die kriegerischen Konflikte in der Welt wieder stark zugenommen. Anders als im letzten Jahrhundert spielt das Völkerrecht eine wichtige Rolle. Gerichtsverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof werden angestrengt, der Internationale Strafgerichtshof erhält Zuständigkeit zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und auch nationale Gerichte bringen Kriegsverbrecher vor Gericht. Professor Christoph Safferling, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht sowie Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, erläutert in dem Vortrag die gerichtlichen Auseinandersetzungen und deren Bedeutung für Krieg und Frieden.