Alles klar. Okay, unsere Thematik heute ist die Frage, am Beispiel der beiden Wahlen 1125 und 1152 zu fragen, ob es denn überhaupt eine Reichsverfassung gegeben hat.
Zu dieser Frage kommen wir etwas langsamer, weil ich natürlich erstmal ein bisschen herleiten muss, wie es überhaupt zu diesen Wahlen gekommen ist.
Ich fange mit der Wahl von 1125 an. Der Auftakt ist selbstverständlich das Sterben des Königsheinis des 5.
Er stirbt am 23. Mai des Jahres, womit eine völlig neue Situation für die Zeitgenossen eingetreten ist.
Das Königshaus ist in Manneslinie ausgestorben und damit gibt es überhaupt keinen Königssohn, der selbstverständlich zur Wahl als Nachfolger seines Vaters ansteht.
Eckerhard von Aure berichtet uns, dass Heinrich V. an seinem Totenbett in Utrecht,
und jetzt kommt eine von diesen merkwürdigen Redewendungen oder Formulierungen von den Kornisten, wo man sich fragt, was das bedeutet.
Also er gab Rat über den Stand der Reichsherrschaft an, jetzt werden einige Anwesenden aufgeführt, an seine Gattin Mathilde, an Herzog Friedrich von Schwaben und andere Große des Reiches.
Darauf folgt nach Eckerhard eine Überlassung der Hinterlassenschaft, was auch immer das ist, und der Kaiserin in die Obhut Friedrichs und die Bestimmung,
dass die Reichsinsignien auf die Burg Trifels in der Pfalz gebracht werden sollte, bis der Nachfolger gewählt ist und die zur Krone benötigt.
Das ist eine ganz vage, chronikalische, also keine juristische Angelegenheit, wurde aber als etwas juristisches ausgelegt und nämlich als eine letztwillige Verfügung.
Nun die Frage ist, was haben die Staufer davon? Friedrich II., der Vater von Barbarossa, ist anwesend.
Er ist faktisch nicht der Universalerbe des gestorbenen Königs, er ist höchstens, man denke an dieses Wort Obhut, ein Sachwalter einer Erbengemeinschaft, der er selbst angehört.
Aber aufbauend von diesen Fakten haben die Staufer diese Verfügung, über die uns Eckerhard von Aura berichtet, relativ kreativ und natürlich in ihrem Sinne ausgelegt.
Zunächst einmal Fakt war Friedrich II. von Staufen war der Neffe Heinrich V., sein Vater Friedrich I. hatte Heinrich V. Schwester geheiratet, das ist die gute Agnus 1079.
Und dieser Friedrich II. fühlt sich wirklich als erbberechtigt erst einmal, legt die ganze Sache als eine letztwillige Verfügung aus,
fühlt sich erst einmal zur Übernahme der saarlischen Territorien und in der Tat gehen diese Territorien größtenteils an die Staufer über.
Die Grundlage dieses territorialen Übergangs ist, dass seit dieser Zweck, diesem Zweckbündnis von Heinrich IV. auf der einen Seite und den Staufen auf der anderen Seite
gegen die aufständischen Herzhöge im Sachsen und im Süden, Berthold von Zerigen und so weiter und so fort, im Zuge des Investitursstreits die Salier und die Staufer komplementär Herrschaften erworben haben.
Also sie haben sich nicht gegenseitig Konkurrenz gemacht, sondern sie haben immer die Lücken auszufüllen gesucht,
sodass die staufischen Besitztümer zu den Besitztümern der ausgestorbenen Salien sehr gut passten und es war relativ leicht sie einzuwerben.
Ergebnis ist, nicht nur ist Friedrich II. von Schwaben in seinen eigenen Augen erbberechtigt gegenüber Heinrich V., sondern er fühlt sich auch als einzig denkbarer König.
Die Frage ist nur, ob die anderen das so akzeptieren.
Im Vorfeld der Königswahl haben die Fürsten im Juni ein Schreiben, was uns glücklicherweise überliefert ist, aufgesetzt und die anderen Fürsten des Reiches zu Vorbereitungen über die Königswahl am 24. August 25 in Mainz eingeladen.
Und wenn man diesen Brief liest, dann merkt man a, wie vorsichtig sie formulieren und auf der anderen Seite, wie viel Reichsideologie drinsteckt.
Und deswegen will ich es ein bisschen detailliert durchnehmen.
Also zunächst einmal die göttliche Ordnung des Wortes ordo, aber das spielt immer die Vorstellung, dass Gott der irdischen Geschichte eine richtig, eine göttlich gewollte Ordnung gibt.
Also die göttliche Ordnung und die Umstände erfordern, so schreiben die Fürsten und die anderen Fürsten, Beratungen.
Und jetzt kommt es über den Stand des Reiches und den Frieden im Reich.
Insbesondere will man a, den Stand des Reiches diskutieren, b, den Nachfolger des Königs diskutieren, nicht unbedingt wählen, aber diskutieren, wer es denn werden sollte, und drittens alle notwendigen Veranlassungen irgendwie vornehmen.
Negotia ist eigentlich ein Wort, was eigentlich Geschäftstätigkeit, Geschäft, Geschäfte bedeutet.
Hier meint man es ganz vage. Die vermerken ausdrücklich, dass diese Einladung, die sie wegschicken im Juni, die Wahl nicht priorisieren sollte und dass sie persönlich keinen Anspruch auf irgendeine Art Vorrang bei den Beratungen erheben.
Sie sind ganz normale Wähler wie alle anderen.
Des Weiteren sagt dieses Schreiben, dass wir wirklich die Bedruckung von Kirche im Reich haben sollten, im Kopf haben sollten.
Das ist natürlich eine ganz klare Anspielung auf den Investitursstreit. Das war gerade drei Jahre zuvor beigelegt mit dem Formus concordat.
Deshalb rufen diese ladenden Fürsten nicht nur sozusagen die Kollegen zur Beratung, sondern die rufen den Heiligen Geist auch an. Und zwar er möge, dieser Heilige Geist möge bei der Erhebung des neuen Königs für seine Kirche und das Reich Gott natürlich.
Das interessante ist die Frage, was meinen die Fürsten mit Ecclesiäes Sui, mit seiner Kirche. Ist das die Kirche im Reich, die Kirche in Deutschland oder die Universalkirche?
Wir werden merken, dass die Chronisten, besonders Otto von Freising, kunstvoll auf diese drei möglichen Auslegungen von einer scheinbar harmlosen Redewendung herumspielen.
Also er möge erst einmal für seine Kirche und für das Reich Vorsorge treffen, insbesondere die Kirche vom Joch der Knechtschaft befreien.
Das ist ganz klar auf den Investitursstreit gemünzt. Zweitens dafür sorgen, dass die Kirche nach ihren eigenen Gesetzen leben kann.
Auch eine Anspielung auf den Investitursstreit für die Fürsten und das ihnen von Gott unterstellte Volk.
Da sieht man ein bisschen fürstliches Selbstbewusstsein. Möge er ein friedliches Leben ermöglichen.
Also lauter gute Wünsche, aber der Einschlag, die Angst davor, die Erholenschaften aus den Augen der Reformer des Investitursstreits zu verlieren, ist deutlich zu spüren.
Zweitens die Angst vor einem möglichen Konflikt ist deutlich zu spüren. Niemand soll sich hervortun, niemand will irgendetwas anderes als ein friedliches Zusammenleben.
Wenn wir dieses Schreiben dann versuchen zu beurteilen, dann merken wir sofort, es geht um mehr als nur die Amtsnachfolge.
Es geht wirklich, also dieser Status Regni ist, der schwingt mehr mit als nur die Frage, wie der neue König heißt.
Und zweitens, dieser Status Regni hängt irgendwie mit der göttlichen Ordnung zusammen.
Also es ist zunächst einmal gestört gewesen und muss jetzt ins rechte Lot gebracht werden.
Das Ergebnis der Störung, also der Abkopplung der irdischen von der göttlich gewollten Ordnung ist die Bedruckung von Kirche und Reich.
Das wiederum bedeutet, dass dieser neue König nicht nur das Staatsoberhaupt eines auf Deutschland oder auf das Reichsterritorium beschränktes Gebilde ist, sondern er ist halt mehr.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:00:00 Min
Aufnahmedatum
2009-05-05
Hochgeladen am
2025-09-30 08:52:01
Sprache
de-DE