7 - Die deutsche Königswahl (1125-1411) [ID:400]
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Gut, was das Thema ist heute, ist klar.

Und wir haben im Grunde genommen zwei Grundprobleme,

die in der Zeit lubigstes Bayern beginnen und uns bis zur goldenen Bulle

und eigentlich ein bisschen danach begleiten werden.

Das erste ist ganz einfach.

Die Frage stellt sich, wann ist der König im vollen Sinne des Wortes regierungsfähig?

Die Kurie behauptet, dies sei nur dann der Fall, wenn die Approbation erfolgreich verlaufen ist

oder die Approbationsprüfung und die Approbation erteilt worden ist nach dem Reichsrecht.

Spätestens nach der Krönung, wir werden eine Akzentverschiebung hin zur Wahl sehen, gerade heute.

Und das werden wir problematisieren.

Das zweite Problem ist, wer denn in der Zeit zwischen dem Tod des alten Königs

und der vollen Regierungsfähigkeit des Nachfolgers das vakante Reich verwaltet?

Antwortet das Papstum. Wir sind die andere Universalmacht.

Wir verwalten das Reich, solange es keinen König gibt.

Das Reichsrecht tendiert immer mehr zu der Aussage,

es ist der Pfalzgraf bei Rhein und kein anderer und schon gar nicht der Papst.

So, wenn wir uns die Wahl 1314, aus der Ludwig der Bayern als König letzten Endes hervorgegangen ist, betrachten,

dann sehen wir zunächst einmal, das ist ein großes Problem.

Wir haben sieben mögliche Stimmen, aber zwei von diesen Stimmen sind umstritten,

und zwar die Stimmen von Böhmen und Sachsen.

Die Probleme mit dieser Wahl beginnen damit, dass beide konkurrierende Linien in diesen beiden Kurländern wählen,

um zu dokumentieren, dass sie wahlberechtigt sind.

Und wir müssen uns erst einmal fragen, warum denn überhaupt die böhmische und die sächsische Stimme umstritten sind?

Warum es denn zwei Kandidaten gibt?

Nun, wir fangen mit Böhmen an.

Hier ist die Sachlage wirklich auf der einen Seite einfach, auf der anderen Seite kompliziert.

Es beginnt damit, dass die alte Herrscherfamilie die Chemisliden 1306 in Manneslinie aussterben.

Damit ist kein Nachfolger im böhmischen Reich und sofort beansprucht König Albrecht I., Habsburges eines Zeichens,

Böhmen als heimgefallenes Lehen für das Reich und insbesondere für seinen Sohn Rudolf.

Die böhmischen Stände dagegen behaupten mit gutem Recht, dass Böhmen eben ein Wahlreich ist

und sie favorisieren, ohne dass sie ihn wählen, Herzog Heinrich von Kerten gegen die Habsburger.

Kurzerhand marschiert Albrecht schlicht und ergreifend nach Böhmen ein,

Heinrich weicht ihm aus und Rudolf wird im Grunde genommen eingesetzt.

Einmal heiratet er die Witwe seines Vorgängers Wenzel II., das ist gerade derjenige, der 1306 gestorben ist,

und, wen wundert's, er wird von seinem Vater mit dem Reichslehen Böhmen belehnt.

Die Besonderheit hier ist etwas ganz typisch Habsburgisches.

Wir hatten gesehen, dass Rudolf, der Jüngere der Sohn Rudolfs von Habsburg, gerade zur falschen Zeit gestorben war.

Das ist ein ewiges Problem bei den Habsburger.

Also die logische Folge ist, dass alle Söhne, die am Leben sind, insgesamt mit allen Habsburgischen Lehen ausgestattet werden,

und damit, wenn der eine stirbt, dann ist der andere schon belehnt und es ergibt keine Subzessionskrise.

Also alle Habsburger Brüder werden mit Böhmen belehnt.

Faktisch soll nur Rudolf die Herrschaft ausüben und das Erstaunliche ist, in dieser Lage, Albrecht besetzt Prag,

stimmen die böhmischen Stände dieser Maßnahme zu.

Aber wie immer, Rudolfs halten sich nicht lange am Leben und dieser Rudolf stirbt und daraufhin wählen die böhmischen Stände Heinrich von Kerten,

der damit nach ihrer Ansicht König von Böhmen ist.

Aber er kann sich nicht halten.

Insbesondere finden die böhmischen Stände, insbesondere die Bischöpfe, die Cisterciense-Abte und der Adel Heinrich von Kerten gar nicht so gut, wenn er einmal im Amt ist.

Und sie stiften eine Ehe zwischen dem jungen Johann von Luxemburg, der ist 14 Jahre alt und qualifiziert nicht durch Alter oder Fähigkeit,

sondern durch die Tatsache, dass der Sohn des regierenden römischen Königs ist, mit der jüngeren Tochter des verstorbenen Wenzel.

1310 in Frankfurt spricht ein königlicher Hoftag Böhmen dem gewählten Heinrich von Kerten ab.

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:00:00 Min

Aufnahmedatum

2009-06-16

Hochgeladen am

2025-09-30 08:52:01

Sprache

de-DE

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