8 - Die deutsche Königswahl (1125-1411) [ID:401]
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Thema heute ist klar und wir müssen uns erstmal fragen, wie ist es überhaupt denn zur Goldenen Bulle gekommen?

Wir hatten letzte Woche gesagt, dass die Zeit Ludwig des Bayern gewisse Fragen aufgeworfen hat,

gewisse Probleme an den Nachfolger vererbt hat.

Zunächst einmal, wenn man an die Wahl Ludwigs denkt, ist die Frage, wer denn überhaupt welcher Chorfürst war,

alles andere ist klar, wir hatten zwei umstrittene Stimmen.

Zweitens, im Konflikt mit der Kurie vererbte die Zeit Ludwigs des Bayern zwei Kernprobleme an die Zeit des Nachfolgers Karl IV.

Nämlich zum einen, wann ist der König im vollen Sinne des Königs König, wann darf er im umfangreichen Sinne regieren

und zweitens, wer verwaltet das vakante Reich in der Zeit zwischen dem Tod eines und der vollen Amtsübernahme des nachfolgenden Königs.

Und wir werden heute fragen, was denn die Lösungen waren, die Karl IV. für diese Probleme gefunden hat.

Und wir diskutieren sie in der Reihenfolge, wer ist Kurfürst, was hält das Reich, was für eine Einigung gibt es mit der Kurie

im Bezug auf die Approbationsansprüche und darüber hinaus den Vekariatsanspruch.

Und das führt uns letzten Endes zur Golden Bulle.

Ich referiere im Prinzip im Zeitraffer des Geschehens um die Frage, wer ist denn weltlicher Kurfürst.

Wir kennen die Geschichte um Sachsen 1261, geteilt um die beiden Gebietskerne, Lauenburg und Wittenberg.

Fakt ist, dass seit dieser Teilung Sachsen-Wittenberg objektiv öfter gewählt hat als Sachsen-Lauenburg.

Und zweitens, ganz besonders wichtig, Sachsen-Wittenberg hat Karl IV. gewählt, Sachsen-Lauenburg hat es eben nicht getan.

Allerdings im Thronstreit und es gibt verschiedene Kandidaten zur Zeit des Übergangs zwischen Ludwig und Karl,

hat Karls Gegner Günther von Schwarzburg eine Urkunde ausgestellt, worin er eigens, wenn auch als Gegenkönig,

die Kurwürde Sachsen-Lauenburgs bestätigt hat.

Jetzt haben sie eine schöne Königsurkunde, wenn auch von einem König, den niemand anerkennt, aber immerhin eine Königsurkunde ist besser als gar keine.

Jetzt haben sie einen urkundlichen Beleg dafür, dass sie die Kurwürde haben und nicht die blöden Wittenberger im Süden.

Karl entschied sich in diesem Fall im Vorfeld der Goldenen Bulle und zwar am 24. August 1355, dass Wittenberg die Kurwürde besitzt

und zweitens, es wurde in dieser Urkunde für dieses Kurhaus die Primogeniturregelung eingeführt und festgefügt,

so dass es nie wieder zu einer Teilung der Lande um zwischen zwei Söhnen kommen kann.

Primogeniturregelung besagt, der älteste Sohn sahnt alles ab, der kriegt das gesamte Paket und die jüngeren Söhne gehen einfach leer aus

und müssen sich eine Karriere beim deutschen Orten oder irgendetwas anderes suchen.

Soweit Sachsen. Das zweite Problem bestand in Bezug auf die widelsbachische Stimme

und hier fußt das Problem oder geht das Problem von dem Hausvertrag von Pavir 1329 aus.

Dies ist ein Hausvertrag der Wittelsbacher und hat mit dem König so nichts zu tun.

Und nach 1329 einigten sich die Wittelsbacher, dass zunächst einmal die Gebiete, die im Besitz der Familie waren,

zwischen der Pfälze und der oberbayerischen Linie aufgeteilt werden sollten.

Pfalz und Oberpfalz gehen in eine Linie, Bayern in die andere.

Darüber hinaus haben sie vereinbart, dass die Ausübung der Kurwürde zwischen den beiden Linien, Pfalz und Bayern alternieren sollte,

so dass mal die eine Linie wählt und bei der nächsten Königswahl die andere Linie wählt

und es wurde vereinbart, dass Pfalz zuerst geht und dann Oberbayern oder Bayern und so weiter und so fort.

Soweit so gut. Nur das Problem war, dass die Aufgaben eines Kurfürsten im frühen 14. Jahrhundert plötzlich größer geworden sind,

so dass der Hausvertrag von Pavir nicht alle Fälle regelt, wo es um die Frage geht, wer besitzt die Kurstimme.

Nämlich man wählt nicht nur den König als Kurfürst, sondern man berät sich mit dem König als Kurfürst.

Bestes Beispiel ist Renz. Und da tauchte diese Schwierigkeit zunächst einmal wirklich ganz massiv auf.

Denn die Urkunde der kurfürstlichen Meinung hält fest, dass insgesamt vier Vertreter der widelsbachischen Stimme anwesend waren.

Und zwar Dreipfelzer, Rudolf, sein Sohn Ruprecht und sein Enkelkind Ruprecht, den Jüngeren von der Pfalz und Stefan von Bayern-Landshut.

Das Stück hält fest und zwar ausdrücklich, wie Sie alle wissen, weil Sie es selbstverständlich gelesen haben,

dass all diese vier Widelsbacher beide Titel tragen. Sie sind grundsätzlich sowohl Pfalzgrafen bei Rhein als auch Herzhöge in Bayern.

Die Urkunde hält ferner fest, dass all diese Herrschaften gekommen sind, um die pfälzische Kur zu vertreten, weil es nicht festgelegt war.

Und Definitum ist eine von diesen magischen Worten, die ein Rechtsabkommen etwas Rechtsgültiges andeuten, so ähnlich wie ein Weißtum, eine Sentenz.

Also ist es nicht juristisch festgelegt, wer von diesen vier das Recht hat, in diesem konkreten Fall die Stimme der Pfalz zu führen.

Hier wurde auch im Vorfeld der Goldenen Bulle eine Lösung von Karl IV. gefunden, nämlich indem er den Hausvertrag von P. Pavier schlichtweg kassiert hat,

Pfalz zum Kurfürsten erklärt hat. Damit ist Bayern und die ganzen anderen Gebiete vollkommen leer ausgegangen. Sie sind keine Kurfürsten.

Das war nicht das Ende der Problems mit den Widdelsmachern. Insbesondere hat Ludwig der Bayern natürlich Vater seines Landes dies in die Tat umgesetzt und hat insgesamt sechs Söhne,

wovon einige göttliche Namen haben. Ludwig VI., der Römer, heißt deswegen so, weil er in Rom geboren war. Otto der Faule ist nicht irgendwo in Faul geboren, sondern er ist schlichtweg faul.

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:00:00 Min

Aufnahmedatum

2009-06-23

Hochgeladen am

2025-09-30 08:52:01

Sprache

de-DE

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