21 - Grundkurs Strafrecht AT II [ID:2301]
50 von 674 angezeigt

Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich Ihnen.

Es sind Sachverhalte durchgelaufen.

Wenn jemand noch einen Sachverhalt benötigen sollte, scheint nicht der Fall zu sein.

Hier liegen noch einige aus.

Ich möchte heute nicht die Probeklausur, sondern diesen Sachverhalt besprechen.

Wir haben die Probeklausur nicht alle von der Korrektur zurück.

Das wird im Laufe dieser Woche voraussichtlich der Fall sein.

Ab Ende der Woche oder ab dem nächsten Montag können Sie sich Ihre Probeklausur abholen.

Wir besprechen die Probeklausur in der kommenden Woche.

Dann haben Sie die Klausur auch vor sich liegen.

Man kann eine Klausur auch sinnvoll besprechen, bevor sie zurückgegeben worden ist.

Aber vielleicht ist es für einen oder anderen noch interessanter, wenn er seine Klausur auch bei sich liegen hat.

Die Fälle, die wir zu der Probeklausur noch besprechen,yang ein Fee heute und noch ein Fear in der nächsten Woche.

fala in der letzten Stunde.

Das sind alte Zwischenprüfungsklausuren, die ich schon gestellt habe.

Da wären die Sachverhalte.

Das sind alte Zwischenprüfungsklausuren, die ich in vergangenen Semestern gestellt habe.

Das hat natürlich für Sie den Nachteil auf den ersten Blick, dass genau die gleiche Klausur

wahrscheinlich kein zweites Mal drankommt.

Aber das würde auch ein sonstiger Besprechungsfall im Zweifelsfall nicht.

Hat aber vielleicht so für Sie den Vorteil, dass Sie mal so eine Idee haben, wie ist da

das Anforderungsniveau.

Möglicherweise wird der eine oder andere auch sagen, oh, das ist ja ungerecht.

Eine Klausur ist ja viel schwerer als die andere, hoffentlich bekommen wir eine leichte,

aber das ist natürlich immer relativ sozusagen Ihre Einschätzung.

Im einen liegt der Fall mehr, im anderen liegt der Fall mehr.

Und man muss auch ein wenig vielleicht im Blick haben, dass man möglicherweise mit Blick

auf die eine Klausur vielleicht mal in der Stunde vorher, in der damaligen Grundkurs

irgendwie einen Fall gemacht hat, der zu bestimmten Tatkomplexen gewisse Ähnlichkeiten hat oder

man irgendetwas besonders hervorgehoben.

Und daher ist es auch immer etwas schwer vergleichbar, wenn Sie es jetzt hier so nebeneinander

liegen haben.

Wie gesagt, wir wollen diesen Fall heute besprechen.

Vorher ein paar, ja zwei organisatorische Dinge im weiteren Sinn und noch eine inhaltliche

Sache, von denen ich in der letzten Stunde schon gesagt habe, die wollte ich auch der

Vollständigkeit halber im Grundkurs zumindest mal angesprochen haben.

Und letzte Woche, wenn wir das gemacht hätten, dann wären wir aber nicht mehr zu unserem

Fall gekommen.

Zunächst das organisatorische.

Es ist jetzt in den letzten Tagen ein paar Mal an mich oder an Mitarbeiter oder an PÜ-Leiter

die Frage herangetragen worden, ob es auch im Wintersemester im Zusammenhang mit der

Vorlesung Strafrecht BT 1 eine Zwischenprüfungsklausur geben wird.

Ja, die wird es geben.

Das heißt, die Abschlussklausur Strafrecht BT 1 kann auch als Zwischenprüfungsklausur

mitgeschrieben werden.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Das bedeutet für Sie konkret.

Wenn Sie hier die Zwischenprüfung mitgeschrieben haben und Sie, was ich nicht hoffen möchte,

aber was statistisch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei einzelnen passieren wird, die Zwischenprüfung

nicht bestanden haben, dann haben Sie theoretisch die Möglichkeit, das gleich im nächsten Winter

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:19:15 Min

Aufnahmedatum

2012-07-11

Hochgeladen am

2012-07-12 16:52:43

Sprache

de-DE

Der Grundkurs Strafrecht AT II baut auf dem Grundkurs Strafrecht AT I auf und dient einer Wiederholung und insb. Vertiefung des Stoffes. Komplexere Fragestellungen (insb. beim Zusammentreffen etwa verschiedener besonderer Verbrechensformen), welche im ersten Semester bewusst ausgespart worden sind, um die Grundstruktur deutlicher hervorzuheben, werden hier nun ausführlich besprochen. Ziel ist es, dabei zugleich auch die Grundzüge des Stoffes der Veranstaltung Strafrecht AT I mit zu wiederholen. Auch soll die Veranstaltung genutzt werden, um bereits einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils etwas näher kennenzulernen sowie als Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur die Falllösungstechnik anhand von Besprechungsfällen sowie Probeklausuren zu trainieren.

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen