So, schönen guten Morgen, meine Damen und Herren.
War das jetzt so lustig?
Ach so, ok.
Schön, dass wir den gleichen Humor haben.
Braucht jemand noch Sachverhalte?
Wären Sie so nett, sich den vorne zu holen?
Das wäre super.
Und vielleicht gleich ein paar nach hinten mitbringen?
Ach so, das sind sogar...
Sind wir nicht so knausrig?
Jetzt bitte, vielen Dank.
Alle mal melden, wer noch einen braucht.
Der junge Mann verteilt die.
So, was haben wir heute vor, meine Damen und Herren?
Ich möchte zunächst kurz auf zwei Punkte eingehen.
Zwei Fragen, die mir gestellt worden sind zu unserem Besprechungsfall noch gestern und heute,
weil das Fragen sind, die vielleicht für alle von einem gewissen Interesse sind,
oder jedenfalls für den einen oder anderen, der sich auch diese Frage gestellt hat.
Dann haben wir heute zu besprechen einen neuen Besprechungsfall.
Und dann wollten wir uns heute auch noch Gedanken darüber machen,
so ein bisschen nicht über das, was drankommt,
aber jedenfalls über das, was vielleicht sicher nicht drankommt in der Abschlussklausur,
damit Sie also nicht nur so ganz kurzfristig wenige Tage haben,
sondern dass Sie mit ein bisschen mehr Vorlauf auch dann schon konzentriert lernen können.
Von der Reihenfolge her innerhalb der Vorlesung unterstelle ich einfach mal,
dass an dieser Frage, was kommt dran, was kommt nicht dran,
viele von Ihnen noch interessierter sind als am Ende der Fallbesprechung.
Deswegen werden wir das dann vorziehen, denn um 12 Uhr habe ich dann,
also ich bin dann zwar noch da, das teilt dann jemand anders aus,
aber um 12 Uhr ist ja dann schon Zwischenprüfung hier in der Rechtstheorie,
da ist der ein oder andere Zweizimester auch dabei,
das heißt, der ein oder andere wird hier vielleicht auch etwas vor der Zeit dann gehen wollen gehen müssen.
Und deswegen werden wir das mit der Stoffeingrenzung vorziehen.
Zunächst aber noch zu den beiden Fragen, die zu dem Fall gestern gestellt worden sind.
Zum einen, hat jemand den Sachverhalt von gestern noch dabei zufällig?
Ich habe ihn natürlich vergessen.
Ah, ah.
Dankeschön.
Ist gestern die Frage nochmal gekommen nach dem Tatbestandsausschließend-Einverständnis.
Kann man tatsächlich annehmen, dass hier unser O hinsichtlich der Geschichte mit den Fahrrädern
ein Tatbestandsausschließendes Einverständnis, dass das bei Ihnen vorgelegen hat?
Und da ist das Argument gekommen, dass ich nicht ganz von der Hand weisen wollen würde.
Da steht drin, also ich habe gesagt, ja eigentlich Tatbestandsausschließendes Einverständnis.
Und der wollte ja gerade, dass da jemand kommt und dann fährt und so weiter.
Und da sagte nun jemand, im Sachverhalt heißt es ja,
in Wahrheit passiert es sich mit der Videokamera im Gartenhäuschen, nahe der Garage,
und hofft, dass die eigenmächtigen Fahrradnutzer auch wirklich kommen würden, um sie zu filmen.
Man könnte den Sachverhalt an dieser Stelle ja auch so deuten, dass er nur hofft, dass sie kommen.
Ja und wenn sie kommen, nimmt er zwar vielleicht in Kauf, dass sie auch fahren,
aber in erster Linie geht es ihm darum, dass sie kommen,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:21:44 Min
Aufnahmedatum
2012-07-12
Hochgeladen am
2012-07-16 15:51:01
Sprache
de-DE
Der Grundkurs Strafrecht AT II baut auf dem Grundkurs Strafrecht AT I auf und dient einer Wiederholung und insb. Vertiefung des Stoffes. Komplexere Fragestellungen (insb. beim Zusammentreffen etwa verschiedener besonderer Verbrechensformen), welche im ersten Semester bewusst ausgespart worden sind, um die Grundstruktur deutlicher hervorzuheben, werden hier nun ausführlich besprochen. Ziel ist es, dabei zugleich auch die Grundzüge des Stoffes der Veranstaltung Strafrecht AT I mit zu wiederholen. Auch soll die Veranstaltung genutzt werden, um bereits einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils etwas näher kennenzulernen sowie als Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur die Falllösungstechnik anhand von Besprechungsfällen sowie Probeklausuren zu trainieren.