23 - Grundrechte [ID:9441]
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So einen schönen guten Nachmittag, dann begrüße ich Sie zur letzten Vorlesungseinheit der Vorlesung

Grundrechte. An dieser Stelle sieht die Regie typischerweise ein kollektives Ohn der Studierenden

vor. Das haben Sie also noch nicht gelernt. Also ich sage nochmal, ich begrüße Sie zur letzten

Vorlesung Grundrechte. Vielen Dank. Gut, wir haben heute noch einige Sachen

abzuschließen. Ich möchte aber dafür nicht mehr die ganze Stunde verwenden,

sondern möchte noch einen signifikanten Teil der Stunde darauf verwenden, so

etwas mit Ihnen zu machen, was man vielleicht Wiederholung bezeichnen könnte.

Dann noch mal so ein bisschen die Vorlesung insgesamt mit Ihnen gemeinsam

Revue passieren lassen, auch mit Blick natürlich auf das, was Sie für die

Klausur vielleicht noch mal vertieft wiederholen oder sich genauer anschauen

könnten und sollten. Hinweise noch mal organisatorischer Art zur Klausur

in der nächsten Woche stehen alle bei mir auf der Homepage relativ ausführlich.

Bitte wissen Sie, bevor Sie oder seien Sie sicher, dass Sie wissen, wo Sie hin

müssen, in welchen Raum kommen Sie nicht alle hier her und sind dann überrascht,

dass Sie teilweise ins Kollegenhaus oder sonst wo hin müssen, bedenken Sie bitte

auch, dass Sie, wenn Sie die Abschlussklausur schreiben, also nicht die

Zwischenprüfung, wenn Sie das als nur als Abschlussklausur schreiben, dass Sie

dann eigenes Papier mitbringen müssen. Ja, also wenn Sie

das als Zwischenprüfungsklausur schreiben, dann bekommen Sie Papier vom

Prüfungsamt, also Prüfungsamtspapier gestellt, also von uns, wenn Sie das als

Abschlussklausur schreiben, müssen Sie Ihr eigenes Papier mitbringen. Das ist

eine der vielen merkwürdigen Besonderheiten, mit denen wir uns aber

hier nicht weiter vertiefen müssen. Dann bin ich gerade von einem Kommilitonen

darauf hingewiesen worden, dass es eine Unstimmigkeit gibt zwischen der Mail, die

ich Ihnen geschickt habe, bezüglich des letzten möglichen Rücktrittszeitpunkt

für die Zwischenprüfungsklausur und dem, was tatsächlich bei mein Campus steht,

in der E-Mail, die ich Ihnen geschrieben habe, steht, dass Sie bis Samstag

zurücktreten können, bei meinem Campus steht nur bis Freitag. Letzteres ist wohl

richtig, weil Letzteres auch mit der Prüfungsordnung übereinstimmt. Wir

klären das und ich würde dann entsprechend natürlich für den Fall,

dass das ein Fehler war, ich habe das von meiner Mitarbeiterin ungeprüft übernommen,

noch mal darauf hinweisen, dass sozusagen der Rücktritt nur bis Freitag

möglich ist. Im Grunde genommen muss man sagen, also irgendwann müssen Sie sich

auch mal entscheiden und ob Sie jetzt dann unbedingt den ganzen Samstag noch

brauchen, um das Orakel von Delphi zu befragen, ob Sie nun der Zwischenprüfung

Grundrechte teilen oder nicht, das ist glaube ich nicht erforderlich.

Das sollten Sie eigentlich heute oder spätestens morgen dann wissen. Wenn Sie

dann von der Zwischenprüfung zurücktreten, dann können Sie die

Klausur natürlich als Abschlussklausur trotzdem mitschreiben.

Gibt es zur Klausur noch Fragen? Also jetzt organisatorischer Art.

Schließe ich irgendwelche Artikel aus? Ja, was glauben Sie denn? Nein. Ich schließe die

Artikel 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 bis 37 aus. Dann schließe ich die Artikel 39 bis

99 aus und dann schließe ich, ne das stimmt gar nicht, Artikel 39 bis 92

schließe ich aus. Artikel 94 bis 99, Sie brauchen nicht mitschreiben, das sind

alle die Vorschriften, die natürlich nicht in der Vorlesung dran kamen.

Also mit anderen Worten, ich schließe nichts aus. Ich habe Ihnen gesagt und Sie

wissen, in der Klausur werden Sie überwiegend, das heißt im Umfang von 90

Prozent einen Fall zu bearbeiten haben und Sie können, wenn Sie halbwegs

intelligent und wachen Ohres und Auges der Vorlesung und den PÜs gefolgt sind,

auch mit ziemlicher Sicherheit annehmen, um welchen Klausurtyp es sich wohl

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:21:10 Min

Aufnahmedatum

2018-07-12

Hochgeladen am

2018-07-13 19:39:03

Sprache

de-DE

Tags

recht grundrechte gesetzgeber soziale sozialstaatsprinzip kulturellen
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