Dann begrüße ich Sie herzlich zur Vorlesung Grundrechte. Ich hoffe, Sie hatten ein angenehmes,
verlängertes Wochenende über einen Feiertag, dessen religiöser Bedeutung wahrscheinlich auch
nicht allen hundertprozentig geläufig ist, aber das macht ja nichts. Wir sprechen ja gleich
vielleicht noch mal über die Bedeutung von Religion im säkularen Rechtsstaat. Bevor wir das tun,
aus ganz aktuellem Anlass, ich habe das mal genannt, weil wir gefragt wurden und zwar sowohl wurde ich
gefragt als auch ist die Frage wohl in den TÜs aufgekommen, wie viel Staatsorganisationsrecht
muss man eigentlich für die Vorlesung Grundrechte und natürlich viel wichtiger für das erfolgreiche
bestehender Klausur in der Vorlesung Grundrechte wissen und es ist natürlich so, die allermeisten
von Ihnen, für die ist die Frage nicht so wahnsinnig relevant, weil sie Grundrechte im
letzten Semester gehört haben. Für die, die das nicht getan haben, weil sie im Sommersemester
angefangen haben zu studieren, ist die Antwort natürlich relevant. Sie brauchen, es bleibt dabei,
kein spezifisches Wissen im Bereich Staatsorganisationsrecht. Wenn wir sagen, sie können im
Sommersemester anfangen und die Klausuren bestehen, dann meinen wir das auch und dann können wir
natürlich nicht sagen, fangen sie ruhig im Sommersemester an, aber lernen sie bitte erstmal den
Stoff des Wintersemesters noch mal nach. Das heißt natürlich nicht, dass diejenigen von Ihnen,
die im Sommersemester angefangen haben, jetzt denken, ach prima, dann brauche ich ja das im
nächsten Semester auch nicht machen. Nein, sie müssen natürlich für ein erfolgreiches
Jurastudium trotzdem das Staatsorganisationsrecht dann eben in ihrem dann zweiten Semester nachholen.
Es sind aber natürlich, das ist mir auch klar, immer wieder ein paar Sachen aufgekreuzt und
aufgeschieden, bei denen Sie vielleicht das Gefühl hatten, die Kommilitonen und Kommilitoninnen,
die bereits ein Semester länger studieren als Sie, die wissen das etwas besser und dann denkt man
sich immer so, oh Gott, wenn die das wissen, dann muss das Staatsorganisationsrecht sein und
wieso muss ich das eigentlich nicht auch wissen. Was meine ich damit? Sie sollten zwei Dinge
unterscheiden können oder zumindest von den Begrifflichkeiten her damit etwas anfangen können.
Das ist jetzt aber auch überhaupt kein spezifisches Staatsorganisationsrecht wissen,
sondern das ist im Grunde genommen, ja ich würde mal fast sagen, fast so ein bisschen allgemeine
Rechtskunde. Sie sollten natürlich die unterschiedlichen Rechtsakte auseinanderhalten können.
Verfassung, Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Urteil, also das sind natürlich Begriffe,
die haben im Staatsorganisationsrecht nichts zu tun, sondern das sind allgemeine Begriffe des Rechts,
die wir natürlich hier auch in der Vorlesung Grundrechte brauchen und immer wieder aufgreifen.
Und natürlich muss man eben auch wissen, es gibt da ein Hierarchieverhältnis, ein Verwaltungsakt
muss auf einem Gesetz beruhen, muss also den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das Gesetz
messen wir an der Verfassung am Grundgesetz. Also diese Hierarchie sollte Ihnen natürlich
bekannt sein und das andere, was Ihnen noch bekannt sein sollte, das ist eben der grundsätzliche
Unterschied zwischen einer formellen und einer materiellen Rechtmäßigkeit bzw. Verfassungsmäßigkeit.
Das sind Kategorien, die nicht nur im öffentlichen Recht da allerdings sehr stark, aber ganz generell
im Recht immer eine Rolle spielen. Und das ist natürlich, wenn Sie so wollen, wenn wir uns ein
Gesetz anschauen und nach dessen formeller Verfassungsmäßigkeit fragen, dann ist das
spezifisches Wissen aus dem Bereich Staatsorganisationsrecht. Daraus können Sie jetzt den
Rückschluss ziehen. In einer Klausur, mit der wir Sie hier belästigen werden, wird sicherlich
niemals eine Frage nach der formellen Rechtmäßigkeit eines Gesetzes gestellt werden. Also weil das wäre
genau das, was sozusagen diejenigen von Ihnen, die das Staatsorganisationsrecht schon gehört haben,
wissen müssten und die anderen eben noch nicht wissen müssen. Daraus schließen Sie aber sofort
auch im nächsten Rückschluss. Spätestens am Ende dieses Semesters muss es für diejenigen von Ihnen,
die schon im zweiten sind, spätestens am Ende des nächsten Semesters muss es für diejenigen von
Ihnen, die jetzt angefangen haben, zusammenkommen. Das heißt, ab dem dann dritten Semester oder
natürlich dann auch später setzen wir voraus, dass wenn Sie jemanden fragen, ist dieses Gesetz
verfassungsgemäß, dass Sie dann sagen, formell verfassungsgemäß Zuständigkeit, Kompetenz,
Verfahren, Bundestag, Bundesrat, wer kann die was und so weiter und so weiter. Staatsorganisationsrecht,
materielle Verfassungsmäßigkeit vor allem, Übereinstimmung mit den Grundrechten. Dann kommt es
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:06 Min
Aufnahmedatum
2022-05-30
Hochgeladen am
2022-05-31 00:19:07
Sprache
de-DE