10 - Grundrechte [ID:42405]
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Dann begrüße ich Sie herzlich zur Vorlesung Grundrechte. Ich hoffe, Sie hatten ein angenehmes,

verlängertes Wochenende über einen Feiertag, dessen religiöser Bedeutung wahrscheinlich auch

nicht allen hundertprozentig geläufig ist, aber das macht ja nichts. Wir sprechen ja gleich

vielleicht noch mal über die Bedeutung von Religion im säkularen Rechtsstaat. Bevor wir das tun,

aus ganz aktuellem Anlass, ich habe das mal genannt, weil wir gefragt wurden und zwar sowohl wurde ich

gefragt als auch ist die Frage wohl in den TÜs aufgekommen, wie viel Staatsorganisationsrecht

muss man eigentlich für die Vorlesung Grundrechte und natürlich viel wichtiger für das erfolgreiche

bestehender Klausur in der Vorlesung Grundrechte wissen und es ist natürlich so, die allermeisten

von Ihnen, für die ist die Frage nicht so wahnsinnig relevant, weil sie Grundrechte im

letzten Semester gehört haben. Für die, die das nicht getan haben, weil sie im Sommersemester

angefangen haben zu studieren, ist die Antwort natürlich relevant. Sie brauchen, es bleibt dabei,

kein spezifisches Wissen im Bereich Staatsorganisationsrecht. Wenn wir sagen, sie können im

Sommersemester anfangen und die Klausuren bestehen, dann meinen wir das auch und dann können wir

natürlich nicht sagen, fangen sie ruhig im Sommersemester an, aber lernen sie bitte erstmal den

Stoff des Wintersemesters noch mal nach. Das heißt natürlich nicht, dass diejenigen von Ihnen,

die im Sommersemester angefangen haben, jetzt denken, ach prima, dann brauche ich ja das im

nächsten Semester auch nicht machen. Nein, sie müssen natürlich für ein erfolgreiches

Jurastudium trotzdem das Staatsorganisationsrecht dann eben in ihrem dann zweiten Semester nachholen.

Es sind aber natürlich, das ist mir auch klar, immer wieder ein paar Sachen aufgekreuzt und

aufgeschieden, bei denen Sie vielleicht das Gefühl hatten, die Kommilitonen und Kommilitoninnen,

die bereits ein Semester länger studieren als Sie, die wissen das etwas besser und dann denkt man

sich immer so, oh Gott, wenn die das wissen, dann muss das Staatsorganisationsrecht sein und

wieso muss ich das eigentlich nicht auch wissen. Was meine ich damit? Sie sollten zwei Dinge

unterscheiden können oder zumindest von den Begrifflichkeiten her damit etwas anfangen können.

Das ist jetzt aber auch überhaupt kein spezifisches Staatsorganisationsrecht wissen,

sondern das ist im Grunde genommen, ja ich würde mal fast sagen, fast so ein bisschen allgemeine

Rechtskunde. Sie sollten natürlich die unterschiedlichen Rechtsakte auseinanderhalten können.

Verfassung, Gesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Urteil, also das sind natürlich Begriffe,

die haben im Staatsorganisationsrecht nichts zu tun, sondern das sind allgemeine Begriffe des Rechts,

die wir natürlich hier auch in der Vorlesung Grundrechte brauchen und immer wieder aufgreifen.

Und natürlich muss man eben auch wissen, es gibt da ein Hierarchieverhältnis, ein Verwaltungsakt

muss auf einem Gesetz beruhen, muss also den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das Gesetz

messen wir an der Verfassung am Grundgesetz. Also diese Hierarchie sollte Ihnen natürlich

bekannt sein und das andere, was Ihnen noch bekannt sein sollte, das ist eben der grundsätzliche

Unterschied zwischen einer formellen und einer materiellen Rechtmäßigkeit bzw. Verfassungsmäßigkeit.

Das sind Kategorien, die nicht nur im öffentlichen Recht da allerdings sehr stark, aber ganz generell

im Recht immer eine Rolle spielen. Und das ist natürlich, wenn Sie so wollen, wenn wir uns ein

Gesetz anschauen und nach dessen formeller Verfassungsmäßigkeit fragen, dann ist das

spezifisches Wissen aus dem Bereich Staatsorganisationsrecht. Daraus können Sie jetzt den

Rückschluss ziehen. In einer Klausur, mit der wir Sie hier belästigen werden, wird sicherlich

niemals eine Frage nach der formellen Rechtmäßigkeit eines Gesetzes gestellt werden. Also weil das wäre

genau das, was sozusagen diejenigen von Ihnen, die das Staatsorganisationsrecht schon gehört haben,

wissen müssten und die anderen eben noch nicht wissen müssen. Daraus schließen Sie aber sofort

auch im nächsten Rückschluss. Spätestens am Ende dieses Semesters muss es für diejenigen von Ihnen,

die schon im zweiten sind, spätestens am Ende des nächsten Semesters muss es für diejenigen von

Ihnen, die jetzt angefangen haben, zusammenkommen. Das heißt, ab dem dann dritten Semester oder

natürlich dann auch später setzen wir voraus, dass wenn Sie jemanden fragen, ist dieses Gesetz

verfassungsgemäß, dass Sie dann sagen, formell verfassungsgemäß Zuständigkeit, Kompetenz,

Verfahren, Bundestag, Bundesrat, wer kann die was und so weiter und so weiter. Staatsorganisationsrecht,

materielle Verfassungsmäßigkeit vor allem, Übereinstimmung mit den Grundrechten. Dann kommt es

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:06 Min

Aufnahmedatum

2022-05-30

Hochgeladen am

2022-05-31 00:19:07

Sprache

de-DE

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