2 - Organmangel und staatliche Verantwortung: Ethische Fragen im Kontext regulatorischer Maßnahmen zur Erhöhung der Spendebereitschaft [ID:6857]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Als erstes möchte ich mich herzlich für die Einladung bedanken. Also auch ich gehört zu den

Philosophen und Ethikern, die es sinnvoll finden empirisch informiert zu sein, wenn sie in angewandten

Kontexten über solche Fragen sprechen. Und insofern ist das natürlich auch für mich ein großer

Gewinn, diese Daten zu kennen, von denen ich ja zumindest ein paar von ihnen auch vorher bekommen

habe und auf die ich auch gleich eingehen werde. Ich glaube, dass das an manchen Stellen ganz gut

zu dem vorherigen Vortrag passt. Auch insofern ich vielleicht zu etwas anderen Einschätzungen

komme. Ja, prima, die Präsentation arbeitet auch schon mit. Also mir sind von den Veranstaltern so

drei Ausgangsfragen gestellt worden und ich habe das sozusagen dann auch als so eine Auftragsarbeit

hier versucht abzuwickeln und mich den drei Fragen zuzuwenden. Die erste, wer soll oder darf der

Staat alle Mittel daran setzen, die Bürger dazu zu bewegen, Organe zu spenden? Die zweite wäre, wo

muss aus politisch-ethischer Sicht Raum sein, auch und gegebenenfalls nicht rationalen Kritikern das

Wort zukommen zu lassen? Und das dritte, vielleicht ein Zugeständnis an mein Dessertationsthema,

handelt es sich hier um einen Testfall für das Spannungsverhältnis Autonomie und Patternalismus.

Auf den dritten Punkt will ich nur ganz kurz eingehen, weil ich glaube, dass das, was hier

im Kontext diskutiert wurde, da nur bedingt mit zu tun hat. Also ganz kurz zum Patternalismus. Eine

Handlung ist meines Erachtens paternalistisch genau dann, wenn sie gegen den Wählen des

Patternalisierten verstößt, wenn sie in dessen Freiheit eingreift und das ist besonders wichtig,

wenn der Patternalist, also in unserem Fall wäre es dann der Staat, mit der Handlung das Wohl des

Patternalisierten fördern will. Also alle Handlungen, die auf das Gut von dritten z.B. zielen,

würden nicht darunter fallen. Und insofern gibt es, glaube ich, im Kontext der Organspende vor

allen Dingen zwei Regelungen, die als paternalistisch zu bezeichnen wären und das wäre einmal das Verbot

des Organhandels nach §17 Tbg und dann die Einschränkung der Lebendorganspende, einmal durch

die Einschränkung des Spenderkreises nach 8 Absatz 1 Satz 2 und diese Kommissionen, die dann

nochmal die Freiwilligkeit prüfen nach 8 Absatz 3 Satz 2. Für beide Regelungen gilt, dass sie die

Freiheit des Spenders auch zu dessen Schutz einschränken. Ich glaube beim Organhandelsverbot,

oder würde ich zumindest vermuten, geht es um diese drei Gründe. Die Gerechtigkeitsgründe

auf der Empfängerseite, also man will, dass der Empfänger nicht aufgrund der ökonomischen Stärke

zu Organen kommt, sondern aus Bedürftigkeits- und anderen Gründen. Das hat also nichts mit

paternalismus zu tun, sondern ist ein Ausbeutungsschutz. Das lässt sich allerdings in bestimmten

Regulationsformen dann auch vermeiden. Dann der Schutz vor Ausbeutung auf der Spenderseite und

zuletzt vielleicht den Charakter des Gesundheitssystems als eins, was nicht in erster Linie ökonomischen

Imperativen, sondern eben anderen gehorcht und da gehört die Organspende dann insbesondere auch

dazu. Ich glaube aber, dass sich das insgesamt eine gerechtfertigte Form des paternalismus ist,

die Gründe würde ich aber in der Diskussion nachliefern, wenn das gewünscht wird. Und dann

die Einschränkung der Lebendorganspende, einmal die Einschränkung des Spenderkreises auf nahe

Angehörige. Also auch da werden Leute bevormundet und das ist harter paternalismus, weil ihnen

sozusagen auch voll informiert die Möglichkeit genommen wird, für jemand anderes als jemand aus

dem nahen Angehörigenkreis zu spenden. Und dann die Organspende-Kommission. Also man muss ja dann bei

der Lebendorganspende nochmal vor so einer Kommission fortanzen und darlegen, dass man auch

wirklich wohl informiert ist, wirklich altruistische Gründe hat und so weiter und so fort nicht unter

psychischem Druck handelt. Und das ist eine glaube ich durchaus problematische Form des weichen

paternalismus, obwohl weicher paternalismus immer erst mal netter klingt als harter paternalismus.

Ich glaube aber jedenfalls und damit möchte ich im paternalismus auch schon abschließen,

dass das nicht so sehr fälle von ich möchte lieber nicht sind, was ja hier das Hauptthema sein soll,

sondern eher fälle von ich möchte aber auch, also Formen wo wir es mit der Einschränkung des

Spenderkreises zu tun haben. Genau und dass ich das deswegen im weiteren nicht thematisieren muss.

Wir können aber gerne in Diskussionen auch noch darüber sprechen. So damit zu der ersten Frage,

darf der Staat oder soll der Staat alle Mittel einsetzen um das Spenderaufkommen zu erhöhen?

Und die einfache Antwort darauf ist natürlich nein. Er darf keinen Zwang zur Organspende einführen.

Presenters

Dr. Dominik Düber Dr. Dominik Düber

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:30:06 Min

Aufnahmedatum

2016-07-18

Hochgeladen am

2016-11-09 11:03:47

Sprache

de-DE

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