9 - Kommunalrecht [ID:7993]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Ich darf Sie zunächst zu Beginn noch mal darauf aufmerksam machen, ich hatte letzte Woche oder

vorletzte schon dafür geworben. Heute findet der Fakultäts-Karriere-Tag statt, noch bis 15 Uhr.

Wenn Sie also nach dieser Vorlesung noch voller Energie sind und sich überlegen, was Sie jetzt

noch für sich tun können, sind Sie da herzlich eingeladen, findet im Juridikum statt. Mehr möchte

ich dazu gar nicht sagen. Flyer gab es letztes Mal hier noch einmal das Plakat. Im Zweifel einfach

vorbeischauen. Gut, womit wollen wir uns heute beschäftigen? Bei diesem wundervollen Wetter, bei

dem ich sehr dankbar bin, dass doch noch einer andere den Weg hier reingefunden hat, wollen wir

uns beschäftigen mit der Rechtsetzung der Kommunen, also alle Fragen im Zusammenhang mit wie schafft

die Kommune selbst einen Rechtssatz zu formulieren, der für bestimmte Personen gilt und Verhaltensregeln

festlegt. Bevor wir das machen, obligatorisch müssen wir uns noch einmal kurz nach hinten wenden,

weil es so wichtig war, uns noch einmal mit der Kreisverwaltungsbehörde beschäftigen. Ich möchte

es nur in aller aller Kürze wiederholen. Sie erinnern sich Thema, wäre was ist die

Kreisverwaltungsbehörde? Ich hatte versucht, Ihnen zu lehnen. Besser, Sie merken sich,

wer oder was ist die untere staatliche Verwaltungsbehörde? Auf die kommt es nämlich an.

Wer also nimmt auf der unteren, also Kreisebene, die Aufgaben des Staates für den Staat hier im

speziellen für das Land wahr? Und wir haben gesehen, das sind eigentlich nur zwei, in Klammern

vielleicht drei Behörden, die in Frage kommen. Es ist das Landratsamt nach 37 Bayerischer Landkreis

Ordnung. Das Landratsamt hatten wir gesehen, ist eigentlich eine Behörde der Institution Kreis,

einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der Mittelbaren Landesverwaltung

zugehörig ist. Die hat eine eigene Verwaltung, eigene Aufgaben, eigener übertragener Wirkungskreis

und jetzt setzt das Land daran an und sagt, bestimmte eigene staatliche Aufgaben von mir möchte

ich nicht selbst erledigen, sondern die lasse ich durch das Landratsamt erledigen und immer dann,

wenn das Landratsamt nicht eigene, nicht übertragene, sondern staatliche Aufgaben wahrnimmt,

dann soll es nicht als Selbstverwaltungskörperschaft handeln, sondern als Staatsbehörde. Deswegen,

hier nach Rot links in die unmittelbare Landesverwaltung hinübergezogen, wird das

Landratsamt als Staatsbehörde tätig. Jetzt haben wir noch gesehen, es gibt Gegenden, dort gibt es

kein Landkreis. Da fragt sich dann das Land, wie mache ich es dort? Muss ich dann dort, wo kein

Landkreis besteht, selber eine untere staatliche Verwaltungsbehörde vorhalten? Nein, dann übernimmt

die kreisfreie Gemeinde dort die Aufgaben, die sonst das Landratsamt übernommen hätte, aber es

übernimmt sie nicht als Staatsbehörde, sondern im übertragenen Wirkungskreis. Das heißt,

verantwortlich bleibt die Gemeinde selbst, ist damit auch diejenige, die haftet und im Zweifel

richtige Klagegegnerin. Das heißt, der Begriff der Kreisverwaltungsbehörde ist immer schon

missverständlich gewesen. Passen Sie damit auf, im Zweifel müssen Sie sagen, das Landratsamt handelt

als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Sie ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde, Staatsbehörde

genannt. Und wer ist das eben hier nochmal? Es ist der Landkreis, es ist das Landratsamt. Dort,

wo es kein Landkreis gibt, im Gebiet einer kreisfreien Gemeinde, ist es die kreisfreie

Gemeinde selbst, im übertragenen Wirkungskreis. Und dann gibt es noch den Sonderfall große

Kreisstadt, also eine Gemeinde, die zwar kreisangehörig ist. Es gibt also einen Landkreis,

also ein Landratsamt, das als untere staatliche Verwaltungsbehörde auftreten kann. Die große

Kreisstadt darf aber oder übernimmt einige dieser Aufgaben. Und welche das genau sind, also ob die

staatliche Aufgabe vom Landratsamt oder von einer großen Kreisstadt wahrgenommen wird, bestimmt eine

Rechtsverordnung. Da müssten Sie im Einzelfall immer genau prüfen, wer ist denn jetzt hier als

untere staatliche Verwaltungsbehörde berufen. Haben Sie dazu noch Fragen? Ist da noch was

aufgetaucht? Sonst hoffe ich, dass wir damit dieses leidige Problem soweit erledigt haben,

dass Sie beim nächsten Mal nicht mehr lange zögern und überlegen, sondern wissen, ich weiß, worum es

sich da handelt und wie ich damit umgehe. Gut. Heute also wollen wir uns beschäftigen mit einem

neuen Thema, mit der Rechtssetzung. Dabei wird uns nach Möglichkeit in dieser einen Stunde folgendes

Schema durch die eineinhalb Stunden begleiten. Und zwar zunächst wollen wir uns angucken, was genau

verstehen wir noch mal unter Satzungsautonomie. Was ist eigentlich eine Satzung? Was ist dagegen

Teil einer Videoserie :

Presenters

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:31:10 Min

Aufnahmedatum

2017-06-21

Hochgeladen am

2017-06-22 15:24:41

Sprache

de-DE

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