1 - Einführung in das Thema und BVerfGEs Januar/April 2019 zu den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen von Betreuten gem. § 1896 BGB und von Straftätern gem. §§ 20, 63 StGB [ID:32848]
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Grüß Gott zusammen. Ich darf Sie alle ganz herzlich begrüßen zu unserer neuen Veranstaltung

hier im Sommersemester 2021. Wir halten hier ein Pro-Seminar bzw. Seminar zum Recht der

demokratischen Parlamentswahl ab. Und ich freue mich, dass Sie sich für dieses Thema interessieren.

Es handelt sich um ein Seminar pro Seminar im Umfang von fünf Doppelstunden und danach können

Sie eben Ihre Seminararbeiten schreiben und im Rahmen eines Vortrags verteidigen. Die Leistung,

die Sie erbringen müssten, wären regelmäßige teilnahmende Veranstaltungen und auch Teilnahme

der Diskussion der Themen, dann die Abgabe einer schriftlichen Pro- und Seminararbeit von mindestens

zehn bis 15 Seiten mit wissenschaftlichem Fußnotenapparat und natürlich am Ende müssen

Sie diese Arbeit verteidigen sozusagen mit oder ohne Tischvorlagepräsentation, wie Sie wollen. Dann

können Sie als Jurist hier nach der JAPO einen Pro-Seminarschein erhalten bzw. als Nichtjurist,

als Bachelor-Studentin fünf E-CTS-Punkte und eben einen Seminarschein. Insbesondere die Digital

Humanities Studiengänge an der FAU sind hier ja eingeladen mitzumachen. Ja, die ganze Veranstaltung

ist natürlich in einzelne Abschnitte gegliedert. Ich darf Ihnen das kurz vorstellen. Ich darf mich

als erstes dann kurz zur Person vorstellen. Dann darf ich kurz einführen in die Frage,

was eigentlich jeder Pro-Seminar-Teilnehmer in jedem Pro-Seminar lernen sollte. Und das hat

sozusagen noch nichts mit dem Thema Wahlrecht zu tun, sondern das ist, was eben jeder Pro-Seminar-

Teilnehmer aus dem Pro-Seminar mitnehmen sollte. Für die JAPO-Ausbildung ist das so vorgesehen.

Dann kommt eine kurze Einführung, das Thema der demokratischen Parlamentswahl. Ich werde Ihnen

ein paar oder die Wahlrechtsgrundsätze vorstellen. Ich werde Ihnen schildern, dass wir ein subjektives

Recht auf demokratische Teilhabe haben nach unserer Verfassung. Und ich werde Ihnen was zur 79 Absatz 3

Grundgesetz zur sogenannten Ewigkeitsgarantie erzählen. Dann werden wir heute noch Entscheidungen des

Bundesverfassungsgerichts vom Januar und April 2019 zur Bundestags- und Europawahl ansehen mit den

verfassungswidrigen Typisierungen, die Sie hier sehen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz.

Und damit werden wir dann heute genug Stoff für die erste Doppelstunde vorgestellt haben. Und dann die

Typisierung des sozusagen Wahlalters, das kommt dann schon nächste Stunde. Ja, schließlich werden

wir dann in der nächsten Stunde den Wertungswiderspruch aufgrund der Initialzündung 2019 durch diese

Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen kennenlernen, Überlegungen zur Bundestagswahl anstellen. Und

dann werde ich Ihnen vorstellen, unsere Wahlprüfungsbeschwerden, die wir derzeit als

Prozessvertreter für Eltern und unter 18-Jährige derzeit am Bundesverfassungsgericht vertreten,

auch in Kooperation mit dem Deutschen Familienverband, mit dem Familienbund der Katholiken

Würzburg und Liga für das Kind. Es geht um die Verletzung der Rechte der Kinder und der Eltern,

das werde ich ausführlich darstellen. Dann in der übernächsten Stunde werden wir die

Zulässigkeit und Begründetheit eben dieser Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Europawahl

ausführlich vorstellen. Und die sozusagen vierte Stunde wird sich dann befassen mit

Wahlrecht und Demografie, Wahlrecht und Demoskopie. Und in der letzten Stunde werde ich Ihnen dann

ein paar Hinweise aus der Psychologie, aus der praktischen und theoretischen Philosophie geben und

sogar ein bisschen etwas über sozusagen Legal Tech in Verbindung mit Wahlrecht erzählen, speziell

aber nur Corpus Linguistik, wie funktioniert sozusagen Corpus und Computer Linguistik im

Zusammenhang mit der Rechtswissenschaft. Ja, das erst mal vorneweg, die Gliederung unserer

Veranstaltung. Jetzt also steigen wir ein. Erste Stunde. Ich darf mich also kurz vorstellen. Mein

Name ist Axel Adrian. Ich bin seit 2019 Honorarprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität,

also kurz FAU, hier in Erlangen-Nürnberg. Die Juristische Fakultät bzw. Fachbereich

Juristenreihe ist in Erlangen. Ich habe die Lehrbefugnis für Rechtstheorie und Rechtsgestaltung.

Seit 2011 bin ich Lehrbeauftragter in der FAU. Seit 2006, im April, bin ich Notar hier in

Nürnberg und also hauptamtlicher Notar. Und damit ist das mein Hauptberuf. Die Wissenschaft ist

sozusagen nur eine Nebentätigkeit. Vorher war ich seit 2000 Notar in Naila bei Hof ist das und davor

war ich Rechtsanwalt bei der Siemens AG in der zentralen Rechtsabteilung auch in Erlangen. Davor

Rechtsreferent, davor Abitur, hier SKG, Physik, Geschichte, Sozialkunde, Physik. Das waren

damals noch Leistungskurse, die wir gewählt haben. Und Physik, da steckt sozusagen schon drin,

dass ich mich sozusagen gern mit Informatik, Mathematik, Logik befasse. Und das ist dann

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:21:07 Min

Aufnahmedatum

2021-05-15

Hochgeladen am

2021-05-15 20:36:57

Sprache

de-DE

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