Grüß Gott zusammen. Ich darf Sie alle ganz herzlich begrüßen zu unserer neuen Veranstaltung
hier im Sommersemester 2021. Wir halten hier ein Pro-Seminar bzw. Seminar zum Recht der
demokratischen Parlamentswahl ab. Und ich freue mich, dass Sie sich für dieses Thema interessieren.
Es handelt sich um ein Seminar pro Seminar im Umfang von fünf Doppelstunden und danach können
Sie eben Ihre Seminararbeiten schreiben und im Rahmen eines Vortrags verteidigen. Die Leistung,
die Sie erbringen müssten, wären regelmäßige teilnahmende Veranstaltungen und auch Teilnahme
der Diskussion der Themen, dann die Abgabe einer schriftlichen Pro- und Seminararbeit von mindestens
zehn bis 15 Seiten mit wissenschaftlichem Fußnotenapparat und natürlich am Ende müssen
Sie diese Arbeit verteidigen sozusagen mit oder ohne Tischvorlagepräsentation, wie Sie wollen. Dann
können Sie als Jurist hier nach der JAPO einen Pro-Seminarschein erhalten bzw. als Nichtjurist,
als Bachelor-Studentin fünf E-CTS-Punkte und eben einen Seminarschein. Insbesondere die Digital
Humanities Studiengänge an der FAU sind hier ja eingeladen mitzumachen. Ja, die ganze Veranstaltung
ist natürlich in einzelne Abschnitte gegliedert. Ich darf Ihnen das kurz vorstellen. Ich darf mich
als erstes dann kurz zur Person vorstellen. Dann darf ich kurz einführen in die Frage,
was eigentlich jeder Pro-Seminar-Teilnehmer in jedem Pro-Seminar lernen sollte. Und das hat
sozusagen noch nichts mit dem Thema Wahlrecht zu tun, sondern das ist, was eben jeder Pro-Seminar-
Teilnehmer aus dem Pro-Seminar mitnehmen sollte. Für die JAPO-Ausbildung ist das so vorgesehen.
Dann kommt eine kurze Einführung, das Thema der demokratischen Parlamentswahl. Ich werde Ihnen
ein paar oder die Wahlrechtsgrundsätze vorstellen. Ich werde Ihnen schildern, dass wir ein subjektives
Recht auf demokratische Teilhabe haben nach unserer Verfassung. Und ich werde Ihnen was zur 79 Absatz 3
Grundgesetz zur sogenannten Ewigkeitsgarantie erzählen. Dann werden wir heute noch Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts vom Januar und April 2019 zur Bundestags- und Europawahl ansehen mit den
verfassungswidrigen Typisierungen, die Sie hier sehen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz.
Und damit werden wir dann heute genug Stoff für die erste Doppelstunde vorgestellt haben. Und dann die
Typisierung des sozusagen Wahlalters, das kommt dann schon nächste Stunde. Ja, schließlich werden
wir dann in der nächsten Stunde den Wertungswiderspruch aufgrund der Initialzündung 2019 durch diese
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen kennenlernen, Überlegungen zur Bundestagswahl anstellen. Und
dann werde ich Ihnen vorstellen, unsere Wahlprüfungsbeschwerden, die wir derzeit als
Prozessvertreter für Eltern und unter 18-Jährige derzeit am Bundesverfassungsgericht vertreten,
auch in Kooperation mit dem Deutschen Familienverband, mit dem Familienbund der Katholiken
Würzburg und Liga für das Kind. Es geht um die Verletzung der Rechte der Kinder und der Eltern,
das werde ich ausführlich darstellen. Dann in der übernächsten Stunde werden wir die
Zulässigkeit und Begründetheit eben dieser Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Europawahl
ausführlich vorstellen. Und die sozusagen vierte Stunde wird sich dann befassen mit
Wahlrecht und Demografie, Wahlrecht und Demoskopie. Und in der letzten Stunde werde ich Ihnen dann
ein paar Hinweise aus der Psychologie, aus der praktischen und theoretischen Philosophie geben und
sogar ein bisschen etwas über sozusagen Legal Tech in Verbindung mit Wahlrecht erzählen, speziell
aber nur Corpus Linguistik, wie funktioniert sozusagen Corpus und Computer Linguistik im
Zusammenhang mit der Rechtswissenschaft. Ja, das erst mal vorneweg, die Gliederung unserer
Veranstaltung. Jetzt also steigen wir ein. Erste Stunde. Ich darf mich also kurz vorstellen. Mein
Name ist Axel Adrian. Ich bin seit 2019 Honorarprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität,
also kurz FAU, hier in Erlangen-Nürnberg. Die Juristische Fakultät bzw. Fachbereich
Juristenreihe ist in Erlangen. Ich habe die Lehrbefugnis für Rechtstheorie und Rechtsgestaltung.
Seit 2011 bin ich Lehrbeauftragter in der FAU. Seit 2006, im April, bin ich Notar hier in
Nürnberg und also hauptamtlicher Notar. Und damit ist das mein Hauptberuf. Die Wissenschaft ist
sozusagen nur eine Nebentätigkeit. Vorher war ich seit 2000 Notar in Naila bei Hof ist das und davor
war ich Rechtsanwalt bei der Siemens AG in der zentralen Rechtsabteilung auch in Erlangen. Davor
Rechtsreferent, davor Abitur, hier SKG, Physik, Geschichte, Sozialkunde, Physik. Das waren
damals noch Leistungskurse, die wir gewählt haben. Und Physik, da steckt sozusagen schon drin,
dass ich mich sozusagen gern mit Informatik, Mathematik, Logik befasse. Und das ist dann
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:21:07 Min
Aufnahmedatum
2021-05-15
Hochgeladen am
2021-05-15 20:36:57
Sprache
de-DE