Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Meine Damen und Herren, herzlich Willkommen zur Vorlesung Sanktionenrecht.
Meine Frage an Sie, haben Sie irgendetwas Organisatorisches, das wir klären müssten?
Das sieht nicht so aus.
nicht so aus, dann starten wir wie immer mit einer kurzen Wiederholung der wichtigsten Punkte dessen, was wir in der
vergangenen Woche gemacht haben. Wir hatten ganz kurz in der vergangenen Woche noch so ein
Schlussteil sozusagen von der Freiheitsstrafe zu besprechen und zwar ging es da um die Aussetzung des Strafrestes zur
Bewährung und hier ganz spezifisch zur Möglichkeit der Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung, auch bei einer
lebenslangen Freiheitsstrafe. Welche Vorschriften müssen wir da in den Blick nehmen, wenn es um die
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung geht bei lebenslanger Freiheitsstrafe?
Sie schaffen das? Jawoll. Da oben rein in den schwarzen Knopf. Genau.
Paragraf 57a.
Paragraf 57a, ganz richtig. Und worauf kommt es da entscheidend an nach dem 57a für die
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe? Was ist da die entscheidende Weichenstellung?
Ja, insbesondere diese positive Prognose auch. Die brauchen wir immer.
Das ist richtig. Aber was ist jetzt die Besonderheit bei der lebenslangen Freiheitsstrafe?
Sonst hier, Herr Bessler meldet sich, können Sie es gleich vorgeben.
Ob einfach oder qualifiziert lebenslänglich ist? Ob einfach oder qualifiziert, das ist so das Schlagwort. Und was ist sozusagen der gesetzliche Begriff? Das Gesetz spricht ja nicht von einfach oder qualifiziert.
Ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde beim Tatgericht.
Genau. Ob beim Tatgericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Also das ist etwas, was nicht das Vollstreckungsgericht 15 Jahre später festgestellt ist, sondern was schon durch das Tatgericht festgestellt worden ist.
Und wenn wir eben eine besondere Schwere der Schuld festgestellt haben, dann ist es so, dass diese besondere Schwere der Schuld ein Grund sein kann, obwohl die übrigen Voraussetzungen vorliegen und obwohl wir die positive Sozialprognose hätten, dass wir eben über diese 15 Jahre sozusagen noch hinausgehen.
Gut. Also, besondere Schwere der Schuld, § 57a Strafresstaussetzung zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe. Das war der eine Punkt.
Wir sind dann zur zweiten Hauptstrafe sozusagen gekommen, nämlich zur Geldstrafe, die wir gesagt haben. Die ist zwar von der praktischen Bedeutung, von der Häufigkeit ihrer Anordnung her sehr, sehr wichtig, wird wesentlich häufiger angeordnet als Freiheitsstrafe.
Ist vielleicht nicht so typisch Strafrecht wie die Freiheitsstrafe. Wenn wir an Strafrecht denken, dann denken wir an Gefängnis. Die Geldstrafe ist ja sozusagen dann insbesondere im Bereich ihrer Vollstreckung dann auch gar nicht so viel unterschiedlich zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Wie gesagt, trotzdem ist sie sehr beliebt, im Sinn von wird sie häufig verhängt und die Geldstrafe hat auch gegenüber der Freiheitsstrafe durchaus gewisse Vorteile.
Was sind das denn für praktische Vorteile, die die Geldstrafe hat in ihrer Abwicklung, in ihrer Organisation?
Man hat keine entsozialisierende Wirkung, also man nimmt niemanden aus seinem Alltag raus.
Also keine Desintegration, keine entsozialisierende Wirkung, ja. Weitere Vorteile noch?
Es hat so eine gewisse Denkzettelfunktion im Alltag, also es schränkt eigentlich nur den Konsum ein, ohne jetzt irgendwie weitere größere Auswirkungen zu haben.
Okay, also das ist sozusagen die kleine Schwester, könnten wir sagen.
Also Entsozialisierung ist sozusagen das ganz Schlimme und dann die sonstigen Einschränkungen, das etwas weniger Schlimme, das geht in die gleiche Richtung, ist aber auch völlig richtig.
Aber was hat die Geldstrafe noch für einen Vorteil, vielleicht für den Staat insbesondere gegenüber dem, wollen Sie es hier rüber werfen, schaffen Sie das?
Aber kann ich gut im Strafrecht sein und gut werfen können, das ist okay, ja.
Anstatt dass es sehr viel Geld kostet, wie die Freiheitsstrafe, weil man da Justizvollzugsangestellte et cetera bezahlen muss, bekommt der Staat einfach Geld rein durch die Geldstrafe auch.
Also finanzieller Vorteil. Der Staat bekommt Geld rein, wobei es vielleicht da auch, aber erst in zweiter Linie darauf ankommt, wir haben vor allem keine Kosten durch den Vorzug,
also ist es von daher für den Staat tatsächlich deutlich günstiger und letztlich hängt das auch so ein bisschen damit zusammen, dass man sagt, das ist generell auch irgendwie einfacher von der Organisation hier.
Wir brauchen also im Prinzip nur, Dankeschön, wir brauchen im Prinzip nur irgendwie einen Mechanismus, dass diese Forderungen eingetrieben werden und das ist etwas, was wir eben auch aus anderen Bereichen kennen
und müssen nicht diesen ganzen Bereich des Strafvollzuges sehr personalintensiv und so weiter organisieren.
Also da schlägt sich natürlich dann insbesondere, da haben Sie recht, ganz besonders zählbar in der Kostenfrage nieder, aber ist vielleicht auch einfach so von der organisatorischen Einfachkeit her.
Gut, wenn wir über Geldstrafe sprechen, dann ist eine Unterscheidung ganz wichtig im Rahmen der Geldstrafe, die ausgesprochen wird.
Das ist nämlich die Unterscheidung zwischen, wenn eine Geldstrafe festgesetzt wird, dann brauchen wir da zwei Elemente sozusagen, um die Strafe insgesamt näher zu bestimmen.
Die Tagesatzhöhe und die Tagesatzanzahl.
Genau, die Tagesatzhöhe und die Tagesatzanzahl. Wonach richtet sich grob gesprochen die Tagesatzanzahl?
Was ist das Kriterium dafür, wie viele Tagesätze verhängt werden?
Das Kriterium ist die Art des Vergehens und die Umstände des Vergehens.
Art und Umstände des Vergehens, also sozusagen der Schuldgehalt, letzten Endes deswegen, wofür man hier verurteilt wird.
Also das entspricht so im Grunde genommen demjenigen, wie lange wir dann auch eine Freiheitsstrafe bemessen.
Das ist ja etwas, womit wir dann heute anfangen und uns in der nächsten Woche beschäftigen werden.
Und die Tagesatzhöhe, wovon hängt die ab?
Grob gesprochen.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:30:52 Min
Aufnahmedatum
2018-11-06
Hochgeladen am
2018-11-07 09:29:16
Sprache
de-DE