Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, dann legen wir richtig los, meine Damen und Herren. Herzlich Willkommen zur Vorlesung
StPO. Ich hoffe, Sie haben zwei, wie soll ich sagen, vergnügt. Da ist ja der Anlass
nicht unbedingt dafür gewesen, angenehme Feiertage jedenfalls verbracht. Und wir legen jetzt
wieder los mit dem Strafprozessrecht. Kurze Wiederholung zu dem, was wir in der vergangenen
Woche gemacht haben. Im Mittelpunkt am vergangenen Donnerstag war gestanden sozusagen das Stichwort
der Prozessvoraussetzung bzw. des Prozesshindernisses oder Verfahrensvoraussetzung, Verfahrenshindernis.
Letzten Endes die gleiche Sache von zwei Seiten her betrachtet mit zwei unterschiedlichen
Begriffen, dass man sagt, entweder es muss etwas vorliegen, damit die Prozessvoraussetzung
gegeben ist bzw. wenn das eben fehlt, dann haben wir ein Prozesshindernis. Wie kann
man denn versuchen, in allgemeiner Form zu umschreiben, was Prozessvoraussetzungen sind?
Nicht Beispiele jetzt, sondern ja, so allgemein, was bedeutet das? Was ist eine Prozessvoraussetzung?
Wenn man versucht, das mal irgendwie eine allgemeine Definition oder Beschreibung zu
fassen, was bedeutet Prozessvoraussetzung? Voraussetzung, wofür sind diese Dinge? Meinen
Sie, Sie können das irgendwie versuchen, in Worte zu fassen? Na ja, das sind Tatsachen,
die vorliegen müssen, dass man eben Gerichtsverfahren bekommt. Umstände, die vorliegen müssen,
dass überhaupt das Strafgerichtsverfahren stattfinden kann sozusagen, wenn diese Tatsachen
nicht vorliegen, dann kann es insbesondere wozu nicht kommen. Ich meine, letzten Endes,
wenn man irgendwie feststellt, es ist ja das Gerichtsverfahren, stellt man fest, es fehlt
eine Prozessvoraussetzung, kann man einfach sagen, jetzt gehen wir nach Hause sozusagen,
wozu kann es dann nicht kommen? Was kann dann nicht erfolgen, wenn eine Prozessvoraussetzung
fehlt? Ja? Kein Urteil und zwar vielleicht noch ein bisschen präziser, Sie meinen genau
das Richtige, kein Urteil in der Sache, das bedeutet, wenn wir das ganz konkret sagen,
für das Strafverfahren, also was nicht? Ja, die Begründetheit, wie kann denn normalerweise
mit einem Urteil ein Strafverfahren ausgehen? Was kann denn in diesem Urteil ausgesprochen
werden in einem Strafverfahren? Entweder ein Schuldspruch, eine Verurteilung oder ein
Freispruch, das sind die beiden möglichen Sachurteile sozusagen. Die Sachurteilmöglichkeit
und zu einem solchen Sachurteil, also zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch,
kann es nicht kommen, wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt, zumindest grundsätzlich, also nicht
nur keine Verurteilung, sondern grundsätzlich auch kein Freispruch. Wir hatten gesagt, eine
Ausnahme wird da von der Rechtsprechung teilweise anerkannt bei sogenannten bloßen Bestrafungsverboten,
im Unterschied zu den Befassungsverboten, wenn wir also Prozessvoraussetzungen haben, die
nicht dazu führen, dass das Gericht sich von vornherein überhaupt nicht mit der Sache
befassen kann, sondern die mehr so eine Voraussetzung eigentlich für die Bestrafung, für den Strafausspruch
sind, die also sagen wir mal, ja schon in der Nähe letzten Endes sich bewegen zu den
Strafbarkeitsvoraussetzungen als wichtigste Fälle die Verjährung und das Fehlen eines
Strafantrages. Hier ist es so, dass das zwar, wenn das von Anfang an bekannt wird, tatsächlich
behandelt wird wie eine ganz normale Prozessvoraussetzung, wenn wir aber die Situation haben, dass das
Urteil aus irgendwelchen anderen Gründen schon, das Verfahren, Entschuldigung, aus
irgendwelchen anderen Gründen schon fast bis zu einem Freispruch gelangt ist und man
dann zusätzlich noch feststellen würde, es fehlt die Prozessvoraussetzung, dass dann
trotzdem auch freigesprochen werden darf, statt das Verfahren einfach nur einzustellen,
weil natürlich dieser Freispruch für den Angeklagten aus verschiedenen Gründen wesentlich
günstiger ist, sowohl von der Rehabilitierungswirkung her sozusagen als auch von der Rechtskraftwirkung
her. Gut, was sind denn nun wichtige Prozessvoraussetzungen, solche, die entweder in der Praxis seine
Rolle spielen oder die man sich auch in einer Prüfungssituation vorstellen könnte? Können
Sie sich da noch an irgendetwas erinnern, was wir als Prozessvoraussetzungen aufgezählt
hatten? Wissen Sie noch irgendeine, die Ersten, die gefragt werden, haben es am leichtesten,
weil die Auswahl am größten ist, wissen Sie noch irgendwas? Die Gerichtszuständigkeit,
da hatten wir denn diese Sonder-, für die örtliche Zuständigkeit noch diese Sonderregelung
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:15:29 Min
Aufnahmedatum
2017-11-02
Hochgeladen am
2017-11-03 08:40:00
Sprache
de-DE