3 - Strafprozessrecht [ID:8417]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, dann legen wir richtig los, meine Damen und Herren. Herzlich Willkommen zur Vorlesung

StPO. Ich hoffe, Sie haben zwei, wie soll ich sagen, vergnügt. Da ist ja der Anlass

nicht unbedingt dafür gewesen, angenehme Feiertage jedenfalls verbracht. Und wir legen jetzt

wieder los mit dem Strafprozessrecht. Kurze Wiederholung zu dem, was wir in der vergangenen

Woche gemacht haben. Im Mittelpunkt am vergangenen Donnerstag war gestanden sozusagen das Stichwort

der Prozessvoraussetzung bzw. des Prozesshindernisses oder Verfahrensvoraussetzung, Verfahrenshindernis.

Letzten Endes die gleiche Sache von zwei Seiten her betrachtet mit zwei unterschiedlichen

Begriffen, dass man sagt, entweder es muss etwas vorliegen, damit die Prozessvoraussetzung

gegeben ist bzw. wenn das eben fehlt, dann haben wir ein Prozesshindernis. Wie kann

man denn versuchen, in allgemeiner Form zu umschreiben, was Prozessvoraussetzungen sind?

Nicht Beispiele jetzt, sondern ja, so allgemein, was bedeutet das? Was ist eine Prozessvoraussetzung?

Wenn man versucht, das mal irgendwie eine allgemeine Definition oder Beschreibung zu

fassen, was bedeutet Prozessvoraussetzung? Voraussetzung, wofür sind diese Dinge? Meinen

Sie, Sie können das irgendwie versuchen, in Worte zu fassen? Na ja, das sind Tatsachen,

die vorliegen müssen, dass man eben Gerichtsverfahren bekommt. Umstände, die vorliegen müssen,

dass überhaupt das Strafgerichtsverfahren stattfinden kann sozusagen, wenn diese Tatsachen

nicht vorliegen, dann kann es insbesondere wozu nicht kommen. Ich meine, letzten Endes,

wenn man irgendwie feststellt, es ist ja das Gerichtsverfahren, stellt man fest, es fehlt

eine Prozessvoraussetzung, kann man einfach sagen, jetzt gehen wir nach Hause sozusagen,

wozu kann es dann nicht kommen? Was kann dann nicht erfolgen, wenn eine Prozessvoraussetzung

fehlt? Ja? Kein Urteil und zwar vielleicht noch ein bisschen präziser, Sie meinen genau

das Richtige, kein Urteil in der Sache, das bedeutet, wenn wir das ganz konkret sagen,

für das Strafverfahren, also was nicht? Ja, die Begründetheit, wie kann denn normalerweise

mit einem Urteil ein Strafverfahren ausgehen? Was kann denn in diesem Urteil ausgesprochen

werden in einem Strafverfahren? Entweder ein Schuldspruch, eine Verurteilung oder ein

Freispruch, das sind die beiden möglichen Sachurteile sozusagen. Die Sachurteilmöglichkeit

und zu einem solchen Sachurteil, also zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch,

kann es nicht kommen, wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt, zumindest grundsätzlich, also nicht

nur keine Verurteilung, sondern grundsätzlich auch kein Freispruch. Wir hatten gesagt, eine

Ausnahme wird da von der Rechtsprechung teilweise anerkannt bei sogenannten bloßen Bestrafungsverboten,

im Unterschied zu den Befassungsverboten, wenn wir also Prozessvoraussetzungen haben, die

nicht dazu führen, dass das Gericht sich von vornherein überhaupt nicht mit der Sache

befassen kann, sondern die mehr so eine Voraussetzung eigentlich für die Bestrafung, für den Strafausspruch

sind, die also sagen wir mal, ja schon in der Nähe letzten Endes sich bewegen zu den

Strafbarkeitsvoraussetzungen als wichtigste Fälle die Verjährung und das Fehlen eines

Strafantrages. Hier ist es so, dass das zwar, wenn das von Anfang an bekannt wird, tatsächlich

behandelt wird wie eine ganz normale Prozessvoraussetzung, wenn wir aber die Situation haben, dass das

Urteil aus irgendwelchen anderen Gründen schon, das Verfahren, Entschuldigung, aus

irgendwelchen anderen Gründen schon fast bis zu einem Freispruch gelangt ist und man

dann zusätzlich noch feststellen würde, es fehlt die Prozessvoraussetzung, dass dann

trotzdem auch freigesprochen werden darf, statt das Verfahren einfach nur einzustellen,

weil natürlich dieser Freispruch für den Angeklagten aus verschiedenen Gründen wesentlich

günstiger ist, sowohl von der Rehabilitierungswirkung her sozusagen als auch von der Rechtskraftwirkung

her. Gut, was sind denn nun wichtige Prozessvoraussetzungen, solche, die entweder in der Praxis seine

Rolle spielen oder die man sich auch in einer Prüfungssituation vorstellen könnte? Können

Sie sich da noch an irgendetwas erinnern, was wir als Prozessvoraussetzungen aufgezählt

hatten? Wissen Sie noch irgendeine, die Ersten, die gefragt werden, haben es am leichtesten,

weil die Auswahl am größten ist, wissen Sie noch irgendwas? Die Gerichtszuständigkeit,

da hatten wir denn diese Sonder-, für die örtliche Zuständigkeit noch diese Sonderregelung

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

02:15:29 Min

Aufnahmedatum

2017-11-02

Hochgeladen am

2017-11-03 08:40:00

Sprache

de-DE

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