1 - Strafrecht I [ID:53978]
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So, meine Damen und Herren, doch jedes Mal wieder aufregend zum Semesterbeginn, auch

für mich.

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich hier in der Vorlesung Strafrecht

eins.

Ich freue mich riesig auf das Semester mit Ihnen.

Ich begrüße Sie auch zurück im Wintersemester, soweit Sie im Sommersemester schon angefangen

haben.

Und ich begrüße Sie ja noch einmal, wir haben uns ja teilweise in der Einführungswoche

schon gesehen, zu Ihrem Studienbeginn hier an der FAU, im Fachbereich, im Studium der

Rechtswissenschaft.

Eigentlich fängt ja heute Ihr Studium erst so richtig an, weil Sie heute erst Strafrecht

haben.

Sie haben bislang wahrscheinlich schon irgendwelche anderen marginalen Fächer, weiß nicht, Zivilrecht.

Haben Sie schon Zivilrechtsvorlesung gehabt?

Ja, also nichts gegen Zivilrecht jetzt.

Sie werden, ich will Sie ja nicht spoilern, im Zivilrecht so Fälle in diesem Semester

behandeln.

Der siebenjährige A.

Kauft von einem Taschengeld zwei Comics.

Seine Eltern sind ein bisschen streng und sagen, wenn das Kind schon was kaufen möchte,

kann es wenigstens irgendwie so eine Reklam-Ausgabe von Nathan der Weisen kaufen oder so.

Comics finden wir gar nicht so gut.

Und zu allem Überfluss tauscht das Kind diese Comics dann auch noch bei einem Kind aus der

vierten Klasse gegen eine Packung Kekse und eine Tafel Schokolade, obwohl das Kind natürlich,

wenn die Eltern sagen, er soll Nathan der Weisen lesen, auch eine von den Eltern eingeretete

Laktose- und Glutenintoleranz hat.

Die Eltern sind jedenfalls entsetzt und sagen, wir wollen sowohl von dem Comicverkäufer

das Geld zurück als auch von dem, von dem der Junge die Schokolade und die Kekse bekommen

hat, die Comics zurück, können wir das herausverlangen.

Verstehen Sie mich nicht falsch?

Das sind wichtige Fragen, das sind spannende Fragen, das sind Dinge, die uns bewegen in

unserem Leben.

Aber es ist doch so ein bisschen lamerjant eigentlich.

Kann ich jetzt hier das Geld für die Comics herausverlangen?

Im Strafrecht die Protagonisten in unseren Fällen, das sind echte Macher.

Die würden sagen, ich schicke das Kind los, stiehlen in diesem Laden das Geld.

Da wären wir schon mal bei dem Diebstahl.

Dann wären wir bei der interessanten Frage, die Diebstahl kommt aber erst in ihrem dritten

Semester oder beziehungsweise in einem Jahr eben im Wintersemester.

Wir wären bei der interessanten Frage, wenn ich ein kleines Kind irgendwo hinschicke,

eine Straftat zu begehen, ist das mittelbare Täterschaft oder ist das Anstiftung?

Sowas machen Sie im nächsten Sommersemester.

Und die Eltern des Kindes, von dem Sie dann die Comics zurückhaben wollen, die werden

sagen, das lassen wir uns nicht bieten.

Entweder wir verprügeln die ordentlichen Körperverletzungen oder wir stecken Ihr Haus

gleich an Brandstiftungsdelikte und so weiter.

Also die Protagonisten im Strafrecht, die machen was.

Die sind nicht so jämmerlich und weinen herum und sagen, oh, kann ich hier irgendwie die

fünf Euro zurückhaben?

Sondern die nehmen irgendwie ihr Recht selbst in die Hand und setzen das dann durch.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:10 Min

Aufnahmedatum

2024-10-16

Hochgeladen am

2024-10-16 18:39:03

Sprache

de-DE

Einführung zur Vorlesung

Abgrenzung des Strafrechts von anderen Rechtsgebieten

Aufgaben des Strafrechts

Kriminologische Grundlagen

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