60 - Delikte gegen die Rechtspflege I (Aussagedelikte 1) [ID:34770]
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So meine Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast. Es geht heute um

Delikte gegen die Rechtspflege und hier insbesondere um Grundlagen und Grundfälle der Aussagedelikte.

Um das Ganze ein bisschen vielleicht noch mal einzuordnen hier, nachdem wir jetzt ja in den

letzten Podcast die Beteiligung mehrer abgeschlossen haben, kommen jetzt erst mal wieder eine Reihe von

Einheiten zum besonderen Teil und hier vielleicht noch mal etwas zur Verteilung des besonderen

Teils auf die unterschiedlichen Vorlesungen im Strafrecht, die sie hier im Studium haben. Wir

können ja aufteilen das STGB in einen allgemeinen Teil und einen deutlich umfangreicheren besonderen

Teil und im besonderen Teil können wir unterscheiden zwischen Straftaten gegen die Person, Straftaten

gegen überindividuelle Rechtsgüter und Straftaten gegen das Vermögen. Wenn wir diese Einteilung mal

so vor Augen haben, also einerseits der allgemeine Teil und andererseits der besondere Teil sozusagen

eingeteilt in verschiedene Gruppen von Delikten abhängig davon, gegen was für ein Rechtsgut sich

die Straftaten oder die Delikte richten. Wenn wir das dann mal verteilen sozusagen auf die

Vorlesungen, dann ist es ja so, dass vom allgemeinen Teil der Stoff, würde ich mal sagen, ungefähr

hälftig in der Vorlesung Strafrecht 1 und Strafrecht 2 besprochen wird. Möglicherweise ist der Stoff in

der Vorlesung Strafrecht 2 noch ein bisschen umfangreicher, aber natürlich die ganz wichtigen

Grundlagen sind der Gegenstand der Vorlesung Strafrecht 1 gewesen. Dann haben wir außerdem

in der Vorlesung Strafrecht 2 zusätzlich auch noch Delikte gegen die Person. Da haben wir ja

schon über die ganz wichtigen Straftatbestände, nämlich Tötungsdelikte und Körperverletzungstilikte

gesprochen und wir haben hier auch teilweise Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter,

die wir behandeln und wir haben in der Vorlesung Strafrecht 3 zum einen den kompletten Bereich

der Delikte gegen das Vermögen, also so Sachen wie Diebstahl, Betrug, Raub, Untreue und so weiter,

aber auch einen anderen Teil der Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter. Das heißt, wenn wir vom

besonderen Teil her denken, haben wir unsere jetzt laufenden Vorlesung Strafrecht 2, im Prinzip alle

Delikte gegen die Person, die im Studium behandelt werden und einen, Klammer auf etwas kleineren,

Klammer zu Teil der Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter. Wie gesagt, Tötungsdelikte und

Körperverletzungstilikte haben wir schon behandelt und jetzt stellt sich so ein bisschen die Frage

der Reihenfolge. Die ist jetzt ein bisschen willkürlich von mir mehr oder weniger gewählt,

welche Delikte des besonderen Teils wir jetzt in welcher Reihenfolge behandeln. Ich habe hier

als erstes jetzt nach dem allgemeinen Teil eingebaut, eben die Delikte gegen die Rechtspflege,

das sind Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter und dann einige weitere spezifische Delikte,

gegen die Person, nämlich die Delikte gegen die Freiheit und die Delikte gegen die Ehre,

dann erst im Anschluss. Das geht so ein klein wenig nach Schwierigkeit, vielleicht auch so nach

Klausurrelevanz. Das sind alles Straftatbestände, die können in Klausuren mal drankommen, kommen

aber auch nicht allzu häufig dran, aber man sollte sie doch zumindest im Prinzip kennen. Das ist

anders als bei den Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten, die wirklich

ständig in Klausuren drankommen am Studienbeginn ohnehin. In einer fortgeschrittenen Übung auch,

wenn auch ein bisschen weniger und im Examen dann auch wieder eigentlich relativ häufig,

deswegen haben wir die schon vorab behandelt, außerdem weil eben auch verschiedene Fragen des

besonderen Teils sich besonders gut an den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten exemplifizieren

lassen, also Rücktrittsfragen, auch Täterschaftszeinnahmefragen teilweise, deswegen hatten wir die

vorgezogen und jetzt geht es eben hier weiter mit diesen Delikten gegen die Rechtspflege und zwar

jetzt ganz spezifisch hier zunächst mit einem ersten Block, nämlich mit den sogenannten

Aussagedelikten, die in den Paragrafen 153 fortfolgende geregelt sind. Also Aussagedelikte,

am besten sie nehmen sich ein Gesetz und gucken jetzt da immer mal so ein bisschen mit rein,

denn wir werden jetzt hier im besonderen Teil, also noch viel mehr eigentlich als bei den

Körperverletzungs- und Tötungsdelikten natürlich mit dem Gesetzestext arbeiten und auch vergleichsweise

schnell mit dem Gesetzestext arbeiten. Wenn Sie etwa an den Rücktritt vom Versuch denken,

da hatten wir dann irgendwie für einen Absatz drei oder vier Podcasts, so eine Größenordnung und

hier werden wir jetzt also in einem Podcast dann vielleicht ein halbes Dutzend Vorschriften machen

und dann das ist eben der Unterschied auch zwischen der Vorlesung zum besonderen Teil und zum

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:41:32 Min

Aufnahmedatum

2021-06-22

Hochgeladen am

2021-06-22 13:57:09

Sprache

de-DE

Tags

aussagedelikte falsche uneidliche Aussage Meineid falsche Versicherung an Eides statt
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