So meine Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserem nächsten Podcast. Es geht heute um
Delikte gegen die Rechtspflege und hier insbesondere um Grundlagen und Grundfälle der Aussagedelikte.
Um das Ganze ein bisschen vielleicht noch mal einzuordnen hier, nachdem wir jetzt ja in den
letzten Podcast die Beteiligung mehrer abgeschlossen haben, kommen jetzt erst mal wieder eine Reihe von
Einheiten zum besonderen Teil und hier vielleicht noch mal etwas zur Verteilung des besonderen
Teils auf die unterschiedlichen Vorlesungen im Strafrecht, die sie hier im Studium haben. Wir
können ja aufteilen das STGB in einen allgemeinen Teil und einen deutlich umfangreicheren besonderen
Teil und im besonderen Teil können wir unterscheiden zwischen Straftaten gegen die Person, Straftaten
gegen überindividuelle Rechtsgüter und Straftaten gegen das Vermögen. Wenn wir diese Einteilung mal
so vor Augen haben, also einerseits der allgemeine Teil und andererseits der besondere Teil sozusagen
eingeteilt in verschiedene Gruppen von Delikten abhängig davon, gegen was für ein Rechtsgut sich
die Straftaten oder die Delikte richten. Wenn wir das dann mal verteilen sozusagen auf die
Vorlesungen, dann ist es ja so, dass vom allgemeinen Teil der Stoff, würde ich mal sagen, ungefähr
hälftig in der Vorlesung Strafrecht 1 und Strafrecht 2 besprochen wird. Möglicherweise ist der Stoff in
der Vorlesung Strafrecht 2 noch ein bisschen umfangreicher, aber natürlich die ganz wichtigen
Grundlagen sind der Gegenstand der Vorlesung Strafrecht 1 gewesen. Dann haben wir außerdem
in der Vorlesung Strafrecht 2 zusätzlich auch noch Delikte gegen die Person. Da haben wir ja
schon über die ganz wichtigen Straftatbestände, nämlich Tötungsdelikte und Körperverletzungstilikte
gesprochen und wir haben hier auch teilweise Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter,
die wir behandeln und wir haben in der Vorlesung Strafrecht 3 zum einen den kompletten Bereich
der Delikte gegen das Vermögen, also so Sachen wie Diebstahl, Betrug, Raub, Untreue und so weiter,
aber auch einen anderen Teil der Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter. Das heißt, wenn wir vom
besonderen Teil her denken, haben wir unsere jetzt laufenden Vorlesung Strafrecht 2, im Prinzip alle
Delikte gegen die Person, die im Studium behandelt werden und einen, Klammer auf etwas kleineren,
Klammer zu Teil der Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter. Wie gesagt, Tötungsdelikte und
Körperverletzungstilikte haben wir schon behandelt und jetzt stellt sich so ein bisschen die Frage
der Reihenfolge. Die ist jetzt ein bisschen willkürlich von mir mehr oder weniger gewählt,
welche Delikte des besonderen Teils wir jetzt in welcher Reihenfolge behandeln. Ich habe hier
als erstes jetzt nach dem allgemeinen Teil eingebaut, eben die Delikte gegen die Rechtspflege,
das sind Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter und dann einige weitere spezifische Delikte,
gegen die Person, nämlich die Delikte gegen die Freiheit und die Delikte gegen die Ehre,
dann erst im Anschluss. Das geht so ein klein wenig nach Schwierigkeit, vielleicht auch so nach
Klausurrelevanz. Das sind alles Straftatbestände, die können in Klausuren mal drankommen, kommen
aber auch nicht allzu häufig dran, aber man sollte sie doch zumindest im Prinzip kennen. Das ist
anders als bei den Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten, die wirklich
ständig in Klausuren drankommen am Studienbeginn ohnehin. In einer fortgeschrittenen Übung auch,
wenn auch ein bisschen weniger und im Examen dann auch wieder eigentlich relativ häufig,
deswegen haben wir die schon vorab behandelt, außerdem weil eben auch verschiedene Fragen des
besonderen Teils sich besonders gut an den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten exemplifizieren
lassen, also Rücktrittsfragen, auch Täterschaftszeinnahmefragen teilweise, deswegen hatten wir die
vorgezogen und jetzt geht es eben hier weiter mit diesen Delikten gegen die Rechtspflege und zwar
jetzt ganz spezifisch hier zunächst mit einem ersten Block, nämlich mit den sogenannten
Aussagedelikten, die in den Paragrafen 153 fortfolgende geregelt sind. Also Aussagedelikte,
am besten sie nehmen sich ein Gesetz und gucken jetzt da immer mal so ein bisschen mit rein,
denn wir werden jetzt hier im besonderen Teil, also noch viel mehr eigentlich als bei den
Körperverletzungs- und Tötungsdelikten natürlich mit dem Gesetzestext arbeiten und auch vergleichsweise
schnell mit dem Gesetzestext arbeiten. Wenn Sie etwa an den Rücktritt vom Versuch denken,
da hatten wir dann irgendwie für einen Absatz drei oder vier Podcasts, so eine Größenordnung und
hier werden wir jetzt also in einem Podcast dann vielleicht ein halbes Dutzend Vorschriften machen
und dann das ist eben der Unterschied auch zwischen der Vorlesung zum besonderen Teil und zum
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:41:32 Min
Aufnahmedatum
2021-06-22
Hochgeladen am
2021-06-22 13:57:09
Sprache
de-DE