17 - Strafrecht III [ID:44434]
50 von 1109 angezeigt

Schönen guten Morgen, herzlich willkommen, meine Damen und Herren, in der Vorlesung

Strafrecht 3 in unserer letzten Vorlesungswoche vor Weihnachten. Heute

eine organisatorische Sache vorneweg. Wenn Sie auf den Terminplan schauen,

sehen Sie da stehen Ausgabe der zweiten Probeklausur. Ich werde sowohl über

Stutton heute einen Sachverhalt verschicken bzw. ich werde diesen

Sachverhalt dann auch in dem VHB-Kurs, in dem diese Klausur integriert sein wird.

Das ist die der VHB-Kurs Einführung in die Rechtswissenschaft, steht aber auch in

der E-Mail in Stutton noch einmal drin, den Sachverhalt hochladen, wo Sie jetzt

die Möglichkeit haben, über die Weihnachtsferien irgendwann, das muss

jetzt nicht am Heiligabend sein, obwohl es auch die Zeit aufs Warten

aufs Christkind natürlich verkürzen könnte, also jedenfalls in den

Weihnachtsferien die Möglichkeit haben werden, noch einmal eine Probeklausur zu

schreiben, die dann auch bis zu unserer Abschlussklausur,

Zwischenprüfungsklausur, die erst Ende Februar ist, dann natürlich auch

korrigiert und Ihnen zurückgegeben wird.

Ich kann da insoweit nur empfehlen, auch wenn jetzt bei der ersten Probeklausur

vielleicht eine gewisse Demotivation eingetreten sein mag, weil die nicht so

gut ausgefallen ist, was vielleicht auch ein bisschen an der Klausur lag,

weil man, das ist vielleicht ein bisschen unglücklich, im Nachhinein habe ich das

dann auch dann erst so richtig festgestellt, wenn man da eine

falsche Weichenstellung vornimmt, von der ich eigentlich nicht angenommen

hatte, dass so viele die falsche Weichenstellung vornehmen an der Stelle,

dass man dann irgendwie dann doch einem relativ viel dann auch entgeht und so,

also das kann man wahrscheinlich auch glücklicher stellen, deswegen lassen

sich da nicht demotivieren und wie gesagt mit Blick auf die Abschlussklausur

vielleicht auch sinnvoll noch einmal so einen Übungsfall jedenfalls zu machen.

Wie gesagt, das wird verschickt, wird hochgeladen und im Grunde genommen

müssen Sie dann eben, ich werde den Termin dann noch reinschreiben dann oder auf den

Sachfall drauf schreiben, bis zum Ende der Weihnachtsferien die Klausur

dann ihrerseits dann wieder hochladen für uns zur Korrektur.

Gut, dazu haben Sie organisatorische Fragen noch?

Nein, ist nicht der Fall.

Dann schließen wir, ich überlege nur gerade, dann machen wir weiter, wo wir

letzte Woche aufgehört haben.

Wir sind ja mitten im Betrug und wir haben, wenn ich mich richtig erinnere,

letzte Woche ganz kurz auch noch gesprochen gehabt über den Irrtum,

also Fehlvorstellungen, die über Tatsachen hervorgerufen wird,

beim Opfer über dieses Stichwort Irrtum unter Zweifel, dass man also auch wenn man

Zweifel an der Wahrheit hat, aber sich trotzdem motivieren lässt,

an die Verfügung durchzuführen, dass das unter Umständen dann trotzdem ein Irrtum sein kann.

Anders ist es eben nur, wenn jetzt das Opfer nicht aufgrund eines Irrtums

irgendwie etwas bezahlt beispielsweise, sondern weil es sagt, es ist ihm letzten

Endes egal oder es hat nur Mitleid mit dem Täter und weiß, dass der Täter

das eigentlich anschwindelt, aber ist ihm letzten Endes gleich, weil es

Mitleid hat oder so etwas, war dann eben eine etwaige Täuschung oder ein etwaiger

Irrtum nicht kausal wären.

Wir haben dann über die Vermögensverfügung gesprochen, haben gesagt,

Vermögensverfügung, das ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen,

dass sich Vermögensmindernd auswirkt.

Und beim Betrug brauchen wir die Vermögensverfügung einerseits als

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:29:41 Min

Aufnahmedatum

2022-12-20

Hochgeladen am

2022-12-21 00:39:09

Sprache

de-DE

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen