Schönen guten Morgen, herzlich willkommen, meine Damen und Herren, in der Vorlesung
Strafrecht 3 in unserer letzten Vorlesungswoche vor Weihnachten. Heute
eine organisatorische Sache vorneweg. Wenn Sie auf den Terminplan schauen,
sehen Sie da stehen Ausgabe der zweiten Probeklausur. Ich werde sowohl über
Stutton heute einen Sachverhalt verschicken bzw. ich werde diesen
Sachverhalt dann auch in dem VHB-Kurs, in dem diese Klausur integriert sein wird.
Das ist die der VHB-Kurs Einführung in die Rechtswissenschaft, steht aber auch in
der E-Mail in Stutton noch einmal drin, den Sachverhalt hochladen, wo Sie jetzt
die Möglichkeit haben, über die Weihnachtsferien irgendwann, das muss
jetzt nicht am Heiligabend sein, obwohl es auch die Zeit aufs Warten
aufs Christkind natürlich verkürzen könnte, also jedenfalls in den
Weihnachtsferien die Möglichkeit haben werden, noch einmal eine Probeklausur zu
schreiben, die dann auch bis zu unserer Abschlussklausur,
Zwischenprüfungsklausur, die erst Ende Februar ist, dann natürlich auch
korrigiert und Ihnen zurückgegeben wird.
Ich kann da insoweit nur empfehlen, auch wenn jetzt bei der ersten Probeklausur
vielleicht eine gewisse Demotivation eingetreten sein mag, weil die nicht so
gut ausgefallen ist, was vielleicht auch ein bisschen an der Klausur lag,
weil man, das ist vielleicht ein bisschen unglücklich, im Nachhinein habe ich das
dann auch dann erst so richtig festgestellt, wenn man da eine
falsche Weichenstellung vornimmt, von der ich eigentlich nicht angenommen
hatte, dass so viele die falsche Weichenstellung vornehmen an der Stelle,
dass man dann irgendwie dann doch einem relativ viel dann auch entgeht und so,
also das kann man wahrscheinlich auch glücklicher stellen, deswegen lassen
sich da nicht demotivieren und wie gesagt mit Blick auf die Abschlussklausur
vielleicht auch sinnvoll noch einmal so einen Übungsfall jedenfalls zu machen.
Wie gesagt, das wird verschickt, wird hochgeladen und im Grunde genommen
müssen Sie dann eben, ich werde den Termin dann noch reinschreiben dann oder auf den
Sachfall drauf schreiben, bis zum Ende der Weihnachtsferien die Klausur
dann ihrerseits dann wieder hochladen für uns zur Korrektur.
Gut, dazu haben Sie organisatorische Fragen noch?
Nein, ist nicht der Fall.
Dann schließen wir, ich überlege nur gerade, dann machen wir weiter, wo wir
letzte Woche aufgehört haben.
Wir sind ja mitten im Betrug und wir haben, wenn ich mich richtig erinnere,
letzte Woche ganz kurz auch noch gesprochen gehabt über den Irrtum,
also Fehlvorstellungen, die über Tatsachen hervorgerufen wird,
beim Opfer über dieses Stichwort Irrtum unter Zweifel, dass man also auch wenn man
Zweifel an der Wahrheit hat, aber sich trotzdem motivieren lässt,
an die Verfügung durchzuführen, dass das unter Umständen dann trotzdem ein Irrtum sein kann.
Anders ist es eben nur, wenn jetzt das Opfer nicht aufgrund eines Irrtums
irgendwie etwas bezahlt beispielsweise, sondern weil es sagt, es ist ihm letzten
Endes egal oder es hat nur Mitleid mit dem Täter und weiß, dass der Täter
das eigentlich anschwindelt, aber ist ihm letzten Endes gleich, weil es
Mitleid hat oder so etwas, war dann eben eine etwaige Täuschung oder ein etwaiger
Irrtum nicht kausal wären.
Wir haben dann über die Vermögensverfügung gesprochen, haben gesagt,
Vermögensverfügung, das ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen,
dass sich Vermögensmindernd auswirkt.
Und beim Betrug brauchen wir die Vermögensverfügung einerseits als
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:29:41 Min
Aufnahmedatum
2022-12-20
Hochgeladen am
2022-12-21 00:39:09
Sprache
de-DE