8 - Völkerrecht I [ID:8583]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, einen wunderschönen guten Morgen. Ich begrüße Sie zur Vorlesung Völkerrecht 1.

Das Wetter hat vielleicht den ein oder anderen daran gehindert, noch zu kommen heute. Ich habe

schon gehört, S-Bahnen sind ausgefallen, ähnliche Dinge. Das ist bei Wintereinbruch ja öfter der

Fall, dass die Sachen dann etwas schwieriger werden. Wir haben uns in den letzten Wochen,

kann man sagen, mit einem grob oder Großkomplex beschäftigt, nämlich letztlich mit Fragen,

die alle mit dem Recht der völkerrechtlichen Rechtsquellen zu tun haben. Sie erinnern sich,

wir haben zunächst sehr intensiv über die verschiedenen Rechtsquellen gesprochen. Wir

haben uns dann mit den Verträgen als der Hauptrechtsform der völkerrechtlichen Rechtsquellen

beschäftigt. Wir haben die anderen Rechtsquellen behandelt und haben dann in der letzten und

vorletzten Sitzung uns mit zwei kleineren Themenkomplexen beschäftigt, nämlich einmal

mit der Einbeziehung des Völkerrechts in das innerstaatliche Recht und dann in der letzten

Sitzung mit dem Recht der Staatenverantwortlichkeit. Da ging es ja um die Frage, welche Folgen

zeitigt eigentlich ein Völkerrechtsverstoß. Und wir haben auch da schon sozusagen gewisse Aspekte

besprochen, die jetzt in dem nächsten Großthema, mit dem wir uns beschäftigen wollen, eben auch

nochmal aufscheinen. Es geht jetzt um die Völkerrechtssubjekte. Ich hatte das zu Beginn der

Vorlesung ja schon gesagt, sowohl die Suche und die Auseinandersetzung mit Rechtsquellen als auch die

Suche und Auseinandersetzung mit den Rechtssubjekten ist etwas, was wir aus unserer Beschäftigung mit

dem innerstaatlichen Recht so nicht kennen. Mit den Rechtssubjekten vielleicht am ehesten noch

im Gesellschaftsrecht, dass man sich da manchmal Gedanken darüber macht, wann ist eine Gesellschaft

eine juristische Person, wann ist sie das nicht. Aber im Grunde genommen gehen wir im innerstaatlichen

Recht natürlich von der Existenz von Rechtspersonen, von Rechtssubjekten aus. Das Gleiche gilt ein

Stück weit auch, was Rechtsquellen angeht. Wir behandeln die natürlich etwas intensiver, aber

auch da, Gesetze sind eben unsere Rechtsquellen. Gut, Völkerrechtssubjekte. Das heißt, wir fragen

jetzt, wer sind eigentlich diejenigen Rechtssubjekte, deren Rechte das Völkerrecht bestimmt. Wenn wir

einen Versuch wagen wollen, den Begriff der Völkerrechtssubjektivität zu definieren,

dann können wir eigentlich als Kernelement zunächst einmal festhalten, ein Völkerrechtssubjekt ist

ein Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten. Das ist zunächst einmal relativ banal,

denn ein Rechtssubjekt, das wir einer bestimmten Rechtsordnung zuordnen, muss natürlich Träger von

Rechten und Pflichten der entsprechenden Rechtsordnung sein. Wir nehmen vielleicht hinzu,

oder in vielen Definitionen wird hinzugenommen, dass neben der Rechtsträgerschaft eben auch noch

die unmittelbare Steuerung des Verhalten durch das Völkerrecht hinzukommt. Das hat ein Stück weit

den Gedanken, dass wir natürlich, wenn wir in völkerrechtliche Verträge hineinschauen,

wir haben ja einige auch schon kennengelernt, denken sie insbesondere zum Beispiel auch an

menschenrechtliche Übereinkommen oder denken sie an Übereinkommen aus dem Bereich des humanitären

Völkerrechts, aus den Wirtschaftsrecht, dann haben wir eine ganze Reihe von Abkommen völkerrechtlichen

Quellen, in denen wir Rechte und Pflichten finden, die letztlich auch Privatpersonen,

Wirtschaftssubjekte oder wen auch immer betreffen, deren Verhalten wird aber vielleicht nicht unmittelbar

durch das Völkerrecht gesteuert, sondern, haben wir in der letzten Stunde diskutiert, erst wenn die

entsprechenden Normen auch in innerstaatliches Recht dann einbezogen worden sind. Sodass wir also

erst einmal festhalten können, Völkerrechtssubjekte sind Träger von völkerrechtlichen

Rechten und Pflichten, deren Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht gesteuert wird. Das wird

jetzt teilweise in der Literatur ergänzt um zwei, wie ich finde, ganz wesentliche Aspekte, nämlich

zum einen, dass man sagt, es muss auch noch hinzukommen, dass man seine Rechte auch durch

völkerrechtliche Verfahren durchsetzen kann. Also es geht jetzt sozusagen nicht mehr nur die Frage,

welche Rechte werden denn da und welche Pflichten werden da übertragen, sondern auch wie kann ich

die durchsetzen. Und da kann man sich leicht vorstellen, man kann natürlich Rechte und Pflichten

innerstaatlich durchsetzen, man kann sie aber eben auch durch internationale Verfahren sein,

dass diplomatische Verfahren, aber eben auch gerichtliche Verfahren durchsetzen. Wir werden

die unterschiedlichen Verfahren auch noch kennenlernen. Und auch hier merken Sie natürlich,

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:50 Min

Aufnahmedatum

2017-12-04

Hochgeladen am

2017-12-05 07:37:57

Sprache

de-DE

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