Wir hatten letztes Mal die Frage der Königserhebung von Barbarossa erhoben und haben anhand der
Wahlberichterstattung oder zumindest das, was Otto von Freising als Wahlberichterstattung
liefert, haben wir festgestellt, dass im Prinzip kein scheinbar kein Gegenkandidat war, dass
die beiden Wahlen, obwohl sie verfassungsrechtlich unter einen Hut zu bringen sind, das hatten
wir festgestellt, doch darin unterschiedlich beurteilt werden müssen, dass es beim einen
Mal wirklich mehrere Kandidaten und sozusagen eine Kampfabstimmung gegeben hat und auf der
anderen Seite schiere Einigkeit, problemlos, Barbara Sofote gewählt. Und deswegen haben
einige in der Wissenschaft die Frage gestellt, ob es vielleicht dann doch einen Gegenkandidaten
gegeben hat, 1152, was unter anderem Otto von Freising, der ja für seinen Großneffen
Barbarossa schreibt und ihm die Gäste Friderizi abliefert, elegant vertuscht oder verheimlicht
hat. Und was wir hier in den Zeugenstand rufen müssen, ist eine der langweiligsten Urkunden,
die es auf Gottes Erden gibt, die ist verlegt und das ist die erste Zeile in den Diplomater,
die Doppel-D bezeichnet die Mehrzahl, Diplomater Friderizi Primi, also die Urkunden Friedrichs
I., die Nummer 38, datiert auf den 12. Dezember 1152 und es ist eine Urkunde für die, nicht
für die Gründung, aber für die Ausstattung des Klosters Alteburg-Arnsburg. Dieses Kloster
war im Vorjahr von einem Ministerial namens Konrad von Hagen und seine Frau Ludgaard gegründet
worden. Die Urkunde regelt absolut alltägliches, es ist stinkelangweilig. Wie viele Teiche
hat das Kloster, welche Felder, welche Dörfer, welche Mühlen und das einzige was halbwegs
interessant ist, ist die Frage der Vogtai. Vogtai sagt Ihnen allen was, Theresa? Nee?
Okay dann, Vogt ist etwas was notwendig ist in der Kirche, denn ein Grundsatz dieser ursprünglich
pazifistischen Kirche, all die Nichtheiten denke an Jesus, ist dass die Kirche kein Blut
vergießt. Ecclesiae non sessizia sanguine, die Kirche durstet nicht nach Blut. Die Kirche
hat aber Grundbesitz und die Kirche hat Rechte und die Kirche hat auch Hintersassen im Mittelalter.
Diese Grundbesitz muss verteidigt werden und die Kirche hat auch Gerichtsrechte. Wie sie
dazu gekommen ist, ist nicht unser Problem. Und Gerichtsrechte bedeuten unter anderem
Blutgerichtsbarkeit, wo Verstümmelungs- und Todesstrafen vollzogen werden müssen, was
der Kirche verboten ist. Also braucht jede kirchliche Institution irgendeinen Laien,
der diese Dinge, die mit Blutvergießen verbunden sind, für sie vornimmt. Und dieser heißt
der Advocatus Ecclesiae, also der Vogt. Und das ist derjenige, der im Idealfall die kirchlichen
Besitztümer gegen besitzgierige Nachbarn wirklich mit militärischer Gewalt schützt. Das ist
derjenige, der das Gericht abhält. Problematisch an der Vogtai ist, dass die Vögte allmählich
territorialer Begehrlichkeiten verspüren, gerade in Bezug auf die Güter, die sie selbstlos
und zum Nulltarif beschützen müssen. Also fangen sie an zu sagen, ja ich halte Gerichte,
aber ich habe auch Kosten, also müssen wir Steuern erheben, damit meine Kosten beim Gericht,
damit der Richter bezahlt wird. Ich kann nicht das Land ohne Burgen und ohne verschiedene
Wehranlagen verteidigen, also muss ich die Bauern aufbiegen können, um die Burgen mitzubauen
und so weiter und so fort. In irgendwann mal, wenn die Kirche nicht sehr aufpasst, hat der
Vogt beachtliche Teile der Rechte über Land und Leute an sich gezogen und die Kirche geht
leer aus. Und in dieser Urkunde wird geregelt, wenn das Kloster Beschwerden über den Vogt
hat, dann soll sie sich an den Aussteller der Urkunde oder seinen Nachfolger wenden,
also Barbarossa oder die anderen Könige. Das ist im Prinzip Königsschutz. Aber das
ist normal, die Vorgängerurkunde hatte genau dieselbe Klausel, werden wir sehen, nur der
Aussteller da war der Erzbischof von Mainz und dann sollen die halt beim Erzbischof von
Mainz sich beschweren und der Erzbischof von Mainz wird dann den Vogt irgendwie zurecht
kloppen. Also es ist eine stinknormale Urkunde, wie es tausend andere im Mittelalter gibt,
eine Besonderheit außer einem und zwar was die äußeren Merkmale angeht.
Therese, ich frage nochmal, äußere innere Merkmale oder Urkunde? Ist nichts da? Gut.
Die inneren Merkmale sind all das, was man erkennen kann, wenn man die Urkunde abtippt.
Die Anordnung der formalen Elemente, eine Urkunde vom Herrschertitel bis hin zur Siegelung,
und die Formulierung der formalen Bestandteile einer Urkunde. Also wenn man an ein Abi-Zeugnis
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:16:08 Min
Aufnahmedatum
2010-11-08
Hochgeladen am
2011-04-11 13:53:29
Sprache
de-DE