2 - Die Staufer [ID:1082]
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Wir hatten letztes Mal die Frage der Königserhebung von Barbarossa erhoben und haben anhand der

Wahlberichterstattung oder zumindest das, was Otto von Freising als Wahlberichterstattung

liefert, haben wir festgestellt, dass im Prinzip kein scheinbar kein Gegenkandidat war, dass

die beiden Wahlen, obwohl sie verfassungsrechtlich unter einen Hut zu bringen sind, das hatten

wir festgestellt, doch darin unterschiedlich beurteilt werden müssen, dass es beim einen

Mal wirklich mehrere Kandidaten und sozusagen eine Kampfabstimmung gegeben hat und auf der

anderen Seite schiere Einigkeit, problemlos, Barbara Sofote gewählt. Und deswegen haben

einige in der Wissenschaft die Frage gestellt, ob es vielleicht dann doch einen Gegenkandidaten

gegeben hat, 1152, was unter anderem Otto von Freising, der ja für seinen Großneffen

Barbarossa schreibt und ihm die Gäste Friderizi abliefert, elegant vertuscht oder verheimlicht

hat. Und was wir hier in den Zeugenstand rufen müssen, ist eine der langweiligsten Urkunden,

die es auf Gottes Erden gibt, die ist verlegt und das ist die erste Zeile in den Diplomater,

die Doppel-D bezeichnet die Mehrzahl, Diplomater Friderizi Primi, also die Urkunden Friedrichs

I., die Nummer 38, datiert auf den 12. Dezember 1152 und es ist eine Urkunde für die, nicht

für die Gründung, aber für die Ausstattung des Klosters Alteburg-Arnsburg. Dieses Kloster

war im Vorjahr von einem Ministerial namens Konrad von Hagen und seine Frau Ludgaard gegründet

worden. Die Urkunde regelt absolut alltägliches, es ist stinkelangweilig. Wie viele Teiche

hat das Kloster, welche Felder, welche Dörfer, welche Mühlen und das einzige was halbwegs

interessant ist, ist die Frage der Vogtai. Vogtai sagt Ihnen allen was, Theresa? Nee?

Okay dann, Vogt ist etwas was notwendig ist in der Kirche, denn ein Grundsatz dieser ursprünglich

pazifistischen Kirche, all die Nichtheiten denke an Jesus, ist dass die Kirche kein Blut

vergießt. Ecclesiae non sessizia sanguine, die Kirche durstet nicht nach Blut. Die Kirche

hat aber Grundbesitz und die Kirche hat Rechte und die Kirche hat auch Hintersassen im Mittelalter.

Diese Grundbesitz muss verteidigt werden und die Kirche hat auch Gerichtsrechte. Wie sie

dazu gekommen ist, ist nicht unser Problem. Und Gerichtsrechte bedeuten unter anderem

Blutgerichtsbarkeit, wo Verstümmelungs- und Todesstrafen vollzogen werden müssen, was

der Kirche verboten ist. Also braucht jede kirchliche Institution irgendeinen Laien,

der diese Dinge, die mit Blutvergießen verbunden sind, für sie vornimmt. Und dieser heißt

der Advocatus Ecclesiae, also der Vogt. Und das ist derjenige, der im Idealfall die kirchlichen

Besitztümer gegen besitzgierige Nachbarn wirklich mit militärischer Gewalt schützt. Das ist

derjenige, der das Gericht abhält. Problematisch an der Vogtai ist, dass die Vögte allmählich

territorialer Begehrlichkeiten verspüren, gerade in Bezug auf die Güter, die sie selbstlos

und zum Nulltarif beschützen müssen. Also fangen sie an zu sagen, ja ich halte Gerichte,

aber ich habe auch Kosten, also müssen wir Steuern erheben, damit meine Kosten beim Gericht,

damit der Richter bezahlt wird. Ich kann nicht das Land ohne Burgen und ohne verschiedene

Wehranlagen verteidigen, also muss ich die Bauern aufbiegen können, um die Burgen mitzubauen

und so weiter und so fort. In irgendwann mal, wenn die Kirche nicht sehr aufpasst, hat der

Vogt beachtliche Teile der Rechte über Land und Leute an sich gezogen und die Kirche geht

leer aus. Und in dieser Urkunde wird geregelt, wenn das Kloster Beschwerden über den Vogt

hat, dann soll sie sich an den Aussteller der Urkunde oder seinen Nachfolger wenden,

also Barbarossa oder die anderen Könige. Das ist im Prinzip Königsschutz. Aber das

ist normal, die Vorgängerurkunde hatte genau dieselbe Klausel, werden wir sehen, nur der

Aussteller da war der Erzbischof von Mainz und dann sollen die halt beim Erzbischof von

Mainz sich beschweren und der Erzbischof von Mainz wird dann den Vogt irgendwie zurecht

kloppen. Also es ist eine stinknormale Urkunde, wie es tausend andere im Mittelalter gibt,

eine Besonderheit außer einem und zwar was die äußeren Merkmale angeht.

Therese, ich frage nochmal, äußere innere Merkmale oder Urkunde? Ist nichts da? Gut.

Die inneren Merkmale sind all das, was man erkennen kann, wenn man die Urkunde abtippt.

Die Anordnung der formalen Elemente, eine Urkunde vom Herrschertitel bis hin zur Siegelung,

und die Formulierung der formalen Bestandteile einer Urkunde. Also wenn man an ein Abi-Zeugnis

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:16:08 Min

Aufnahmedatum

2010-11-08

Hochgeladen am

2011-04-11 13:53:29

Sprache

de-DE

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