Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
So, guten Morgen, dann darf ich Sie zur letzten Vorlesung Völkerrecht in diesem Kalenderjahr
begrüßen. Das akademische Jahr geht ja nach den Weihnachtsferien noch weiter. Ich darf auch jetzt
schon darauf hinweisen, für den Fall, dass Sie diese Vorlesung mit einer Abschlussklausur beenden
wollen, also nicht mit einer Modulabschlussklausur Europa und Völkerrecht. Die Modulabschlussklausur
Europa und Völkerrecht wird ja im Rahmen der Vorlesung Europarecht 1 von Herrn Wegener
angeboten, wenn Sie eine davon getrennte Abschlussklausur für nur diese Vorlesung brauchen. Die findet
also, wie bereits den einen oder anderen schon mitgeteilt, am Montag, dem 12. Februar, das
ist sozusagen der erste Montag der Vorlesungsfreien Zeit von 10 bis 12 Uhr statt. Der genaue Ort
wird noch auf meiner Homepage bekannt gegeben. Das ist also für die, die sozusagen hier
eine gesonderte Klausur brauchen. Gut, ich möchte versuchen heute in der heutigen Sitzung
mal schauen, wie weit mir das gelingt. Vielleicht wird das ein bisschen heute auch gerafter.
Versuchen das Thema Völkerrechtspersönlichkeit abzuschließen. Zunächst haben wir noch einige
Aspekte zum Thema Staaten nachzutragen. Sie erinnern sich, wir hatten in der letzten und
der vorletzten Sitzung ausführlich über die Elemente des völkerrechtlichen Staatsbegriffs
gesprochen. Territorium hatten über verschiedene Aspekte des Umfangs des Staatsgebiets gesprochen.
Staatsbevölkerung, Staatsangehörigkeitsrecht, effektive Staatsgewalt. Und da hatten wir
eben dann bei der Frage effektiver Staatsgefalt die beiden Sonderkonstellationen des Failed
States, des zerfallenen Staats auf der einen Seite und des stabilisierten De-Factor-Regimes
auf der anderen Seite thematisiert und hatten eben gefragt, wie ist das sozusagen, wie sind
verschiedene Regime, die in internationalen Beziehungen zum Teil schon sehr lange bestehen,
einzuordnen. Und schließlich als letzten Punkt hatten wir noch über die Anerkennung
gesprochen, wie weit die eben wirksam oder wie weit die nicht wirksam, sondern wie weit
die relevant ist für die Staatlichkeiten. Wir haben gesehen, die Anerkennung ist grundsätzlich
nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch. Die verfrühte Anerkennung kann aber eben
Verletzung des Interventionsverbots darstellen. Und dann haben wir auch gesehen, dass die
Aufnahme in die Vereinten Nationen eben auch nicht zwingend ist, sondern dass wir das allenfalls
als ein Indiz für dauerhafte Staatlichkeit ansehen können. Und haben wir sehr ausführlich
über Palästina gesprochen, haben da zunächst mit Blick auch auf die besetzten Gebiete und
die eben nur teilweise in die palästinensische Autonomieverwaltung gestellten Gebiete gefragt,
wie das mit der Territorialität ist, aber jedenfalls auch mit der effektiven Staatsgewalt,
hatten dann eben gesehen, dass insbesondere mit Blick darauf, dass ja hier teilweise die Außengrenzen
nicht kontrolliert werden, dass doch eben hier ein deutliches Problem ist. Andererseits aber eben
auch klar gesehen, es gibt hier sozusagen völkerrechtlich ein Gebiet, das eben keiner
anderen staatlichen Kontrolle, also keinem anderen Staat insofern zugerechnet wird. Wir haben dann
auch noch gesehen, Anerkennung von Palästina als ein Staat, inwieweit das eine Rolle spielt,
oder aber inwieweit eben die Anerkennung Palästinas als UN-Beobachterstaat eben hier von Relevanz ist.
Und dann hatten wir ganz zum Schluss noch über die Frage diskutiert, wie ist es eigentlich mit der
Anerkennung Jerusalems als Hauptstaat Israels durch die USA und der möglichen Verlagerung der
Botschaft und hatten eben gesehen, dass das Problem, das hier darin besteht, dass eben der
Status von Jerusalem eigentlich offen ist, dass Israel völkerrechtlich eben nur West-Jerusalem
insofern als Teil seines Territoriums ansehen kann und Ost-Jerusalem besetzt hat. Jetzt haben
sie heute oder gestern glaube ich die Nachrichten gehört, die Türkei hat jetzt gesagt, dass sie
ihre Botschaft oder ihre Vertretung Palästina nach Ost-Jerusalem verlagern wird. Also was wir
jedenfalls sehen können ist, dass hier der Konflikt sich jedenfalls weiter zuspitzt. Ob das dann
irgendwann zu einer Klärung beiträgt, weil beide Seiten feststellen, man kommt nicht weiter, indem
man ständig nur sozusagen eskaliert oder ob sich das jetzt doch noch mal zu einer weiteren
Verschärfung führt, das werden wir in den nächsten Wochen, Monaten und wahrscheinlich eher auch
Jahren erst einmal sehen müssen. Ja, soweit waren wir in der letzten Sitzung gekommen. Gibt
es dazu Fragen zu dem, was wir in der letzten Sitzung gesprochen haben? Gut, dann gibt es zum
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:33:34 Min
Aufnahmedatum
2017-12-18
Hochgeladen am
2017-12-19 12:41:32
Sprache
de-DE